ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Hier der Sachverhalt:
Ich habe heute meine Arbeitsstelle gekündigt ohne eine andere Stelle zu haben. Wegen Mobbing durch Arbeitskollegen und Desinteresse des Chefs zur ganzen Sache, ist es mir einfach nicht mehr möglich zur Arbeit zu gehen. Ich hatte jetzt eine Woche Urlaub und seit Samstag habe ich Magenschmerzen, leide an Schlaflosigkeit und habe sogar richtig Panik zur Arbeit zu gehen. Ich bin seit heute nun krankgeschrieben und der Arzt bescheinigt mir für das Arbeitsamt, dass er mir zur Kündigung wg. gesundheitlichen Beschwerden geraten hat. Das Arbeitsamt weiß Bescheid und ich bekomme auch keine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Nun hat man mir aber beim Arbeitsamt gesagt, dass ich für die Zeit, die ich in der Mutter-Kind-Kur bin (24.08-14.09) kein Arbeitslosengeld erhalte. Das Arbeitsamt meldet mich für diesen Zeitpunkt ab.
Lt. Arbeitsamt bekomme ich Überbrückungsgeld.
Meine Frage nun: Wie wird das Überbrückungsgeld berechnet? Ist Überbrückungsgeld nicht eher vom Arbeitsamt für Existenzgründer?
Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten.
@Moderatoren: Falls ich hier falsch bin, könnt ihr den Beitrag gerne in die richtige Kategorie verschieben.
