Muster 60 gesetzlich vorgeschrieben?
Hallo,
bei meiner Krankenkasse ( auch IKK classik ) stand dies so auch auf der Homepage.
Ich habe dann die Anträge für eine Mukikur per Mail angefordert und bekam diese dann zugeschickt - allerdings mit dem Anruf einer eigentlich sehr netten Sachbearbeiterin, die mir sagte, da meine Kur ja so vorzeitig sei,
"könne ich mir die Arbeit sparen"....
Nach 10 Minuten Telefonat ( Vorzeitigkeit, Reha über RV beantragen, ohne Kids fahren,.... ) sagte sie mir, ich solle den Antrag auf jeden Fall stellen -
"ich sehe, sie kennen sich aus"...
Ich denke, auch Muster 60 ist einer der Punkte auf der Liste: "Wie rede ich meinen Kunden erfolgreich eine Mukikur aus"
Unsere Mukikur wurde übrigens nach knapp 14 Tagen völlig problemlos genehmigt!
Liebe Grüße,
Candy
bei meiner Krankenkasse ( auch IKK classik ) stand dies so auch auf der Homepage.
Ich habe dann die Anträge für eine Mukikur per Mail angefordert und bekam diese dann zugeschickt - allerdings mit dem Anruf einer eigentlich sehr netten Sachbearbeiterin, die mir sagte, da meine Kur ja so vorzeitig sei,
"könne ich mir die Arbeit sparen"....
Nach 10 Minuten Telefonat ( Vorzeitigkeit, Reha über RV beantragen, ohne Kids fahren,.... ) sagte sie mir, ich solle den Antrag auf jeden Fall stellen -
"ich sehe, sie kennen sich aus"...
Ich denke, auch Muster 60 ist einer der Punkte auf der Liste: "Wie rede ich meinen Kunden erfolgreich eine Mukikur aus"
Unsere Mukikur wurde übrigens nach knapp 14 Tagen völlig problemlos genehmigt!
Liebe Grüße,
Candy
"Gott schuf die Zeit - von Eile hat er nichts gesagt"
RE:
tja, ich habe hier die aktuelle Ausgabe der Begutachtungsrichtlinie von 2012 vor mir liegen. Und daraus habe ich das.Original geschrieben von Mariana_
Ach ja ... welche seite ist das ? Und warum steht da dann Muster 61 - und nicht Muster 60???
Fragen über fragen....
Sorry _ aber in der Richtlinie von 2012 gibt es keinen Punkt Antragsverfahren.......
Das was du zitierst stammt aus der Richtlinie REHA von 2009,,,, Es geht hier um die Richtlinie Vorsorge und Reha von 2012 -- die ist verbindlich. Und da gibt es weder den von Dir zitierten Inhaltspunkt Antragsverfahren noch diesen Ausspruch...
In der Richtlinie Vorsorge und Reha ist nur vom Muster 61 die rede .. und das ist kein Antrag für den Antrag sondern das ist der RehaAntrag.
Und es stammt nicht aus der von 2009 sondern aus der von 2012!
Und für das Muster 61 braucht man vorher das Muster 60, das ist nämlich der Antrag für den Antrag.
Das was ich da zetiert habe, gilt für den §41!! und das ist die Mutter-Kind-Reha und nicht die normale Reha, die hat den §40!
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik
Du ich habe das auch vor mir liegen-.. Und finde das nicht... Wenn dus vor dir liegen hast kannst du ja auch einfach die Seite hier posten !!
Oder hast du da nur den Anhang vor dir liegen? In dem ist die Reha_ Richtlinie abgedruckt..( von 2009)
Vieleicht schaust du dir Muster 61 noch mal genau an.. Das ist ein Antrag auf ne REHA - wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist... Nachzulesen zb hier Und auf dem Formular selber - da steht nämlich oben rechts drauf : auszufüllen wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist ( als die KK )- -Es geht da nur um ne REHA _ nicht um Mutter-KINd-Reha.
Und vielleicht schaust du dir auch noch die Begutachtungsrichtlinie an und sagst mir die Seite auf der das mit dem Muster 60 für MUkIKur rehas stehen soll------ Ich finds nämlich einfach nicht... Und du hast bisher auch nur das von Muster 61 zitiert .. und das gilt nun mal nur für REHAS...
Und sorry - wenn du jetzt behauptest das Muster 60 wäre nur der Antrag für Muster 61 - dann bestätigst du das was ich die ganze Zeit sage : Muster 60 ist nich für MUKIKURen notwendig -- sondern nur für REHAS über die KK-
Zu einem Ordentlichen Zitat gehört nun mal die Seitenangabe.. Und wenn dus vor dir liegen hast dann kann das ja wohl kein Problem sein..
Oder hast du da nur den Anhang vor dir liegen? In dem ist die Reha_ Richtlinie abgedruckt..( von 2009)
Vieleicht schaust du dir Muster 61 noch mal genau an.. Das ist ein Antrag auf ne REHA - wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist... Nachzulesen zb hier Und auf dem Formular selber - da steht nämlich oben rechts drauf : auszufüllen wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist ( als die KK )- -Es geht da nur um ne REHA _ nicht um Mutter-KINd-Reha.
Und vielleicht schaust du dir auch noch die Begutachtungsrichtlinie an und sagst mir die Seite auf der das mit dem Muster 60 für MUkIKur rehas stehen soll------ Ich finds nämlich einfach nicht... Und du hast bisher auch nur das von Muster 61 zitiert .. und das gilt nun mal nur für REHAS...
Und sorry - wenn du jetzt behauptest das Muster 60 wäre nur der Antrag für Muster 61 - dann bestätigst du das was ich die ganze Zeit sage : Muster 60 ist nich für MUKIKURen notwendig -- sondern nur für REHAS über die KK-
Zu einem Ordentlichen Zitat gehört nun mal die Seitenangabe.. Und wenn dus vor dir liegen hast dann kann das ja wohl kein Problem sein..
Ich habe es hier liegen, das ist nun mal so. Und ich habe auch einen Muster 61 vor mir liegen und da steht:
Verordnung von medizinischer Rehabilitation,
ist ein anderer Rehaträger( z.b. Unfall-, Rentenversicherung) zuständig, ist dieses Formular nicht auszufüllen.
für kinder/Jugendliche, Mütter/Mutter-Kind, Sucht, neurologische usw. sind ggf. weitergehende spezifische fragestellungen zu beantweorten!
muster 61
Umsetzungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes,
der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des MDS!
im Zusammenhang mit
Anträgen auf Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter nach §§24, 41 V
Verordnung von medizinischer Rehabilitation,
ist ein anderer Rehaträger( z.b. Unfall-, Rentenversicherung) zuständig, ist dieses Formular nicht auszufüllen.
für kinder/Jugendliche, Mütter/Mutter-Kind, Sucht, neurologische usw. sind ggf. weitergehende spezifische fragestellungen zu beantweorten!
muster 61
Umsetzungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes,
der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des MDS!
im Zusammenhang mit
Anträgen auf Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter nach §§24, 41 V
2000 Klinik Feldberg
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2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
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2019 Vesalius Klinik
SEITE der Begutachtungsrichtlinie ??? Warum kannst du die nicht posten ?
ich habe die Richtlinie auch hier liegen ... da sind Seiten drauf
Was du da postest sind unzusammenhängende Sätze ! Damit kann man gar nix anfangen...
Ich will doch nur die Seite wissen _ wenn dus so genau weißt kann das doch kein Problem sein?
ich habe die Richtlinie auch hier liegen ... da sind Seiten drauf
Was du da postest sind unzusammenhängende Sätze ! Damit kann man gar nix anfangen...
Ich will doch nur die Seite wissen _ wenn dus so genau weißt kann das doch kein Problem sein?
AHa - also eben nicht in der Richtlinie zur Begutachtung selber!!!
Umsetzungsempfhelungen sind das was das Wort sagt:: Empfehlungen! Und das heißt nicht mehr und nicht weniger, daß man das machen soll - aber nicht muss.
Also nix von wegen: das ist Vorschrift.....
ich schau mir gleich noch mal die Umsetzungsemfphelungen an..
Umsetzungsempfhelungen sind das was das Wort sagt:: Empfehlungen! Und das heißt nicht mehr und nicht weniger, daß man das machen soll - aber nicht muss.
Also nix von wegen: das ist Vorschrift.....
ich schau mir gleich noch mal die Umsetzungsemfphelungen an..
So gelesen...... Und da steht:
" Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene
empfehlen, für die Verordnung einer stationären Vorsorgeleistung für Mütter und Väter
gemäß § 24 SGB V den in der Anlage1
beiliegenden Vordruck zu verwenden bzw.
bei der Verwendung kassenartspezifischer Layouts die Inhalte dieses Vordrucks in
entsprechender Reihenfolge zu übernehmen. Hierdurch wird erreicht, dass
• die Leistungsentscheidung der Krankenkasse/Begutachtungsempfehlung des
Medizinischen Dienstes transparent auf einheitlichen Informationsgrundlagen erfolgt
und insoweit einheitlich organisiert werden kann sowie
• bei den Anwendern der Verordnungsvordrucke Mehraufwand und ggf. Fehlinterpretationen
allein durch die unterschiedliche Aufbereitung und Formulierungen
vermieden werden.
Verordnungen von medizinischen Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter (§ 41 SGB V) erfolgen auf dem verbindlichen Muster 61. "
Was heißt das jetzt ? Das heißt nix anderes als das eine einheitliche Infogrundlage verwendet werden sollte.... Nicht muss - sollte... Eine die an das Muster 61 angelichen ist. Das Muster 61 muss nicht verwendet werden...
Und : Ausgangspunkt der ganzen Diskussion war wie du weißt die Frage ob das Muster 60 verwendet werden muss um überhaupt einen Antrag auf ne MUkIKUr zu bekommen.
Eindeutige Antwort die jetzt auch für Dich klar sein müsste - Nein muss es nicht.
Zudem hast du nicht einen HInweis darauf geliefert wo das mit dem Muster 60 steht ..... und doch behauptet man müsse das ausfüllen...Nein muss man nicht.
" Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene
empfehlen, für die Verordnung einer stationären Vorsorgeleistung für Mütter und Väter
gemäß § 24 SGB V den in der Anlage1
beiliegenden Vordruck zu verwenden bzw.
bei der Verwendung kassenartspezifischer Layouts die Inhalte dieses Vordrucks in
entsprechender Reihenfolge zu übernehmen. Hierdurch wird erreicht, dass
• die Leistungsentscheidung der Krankenkasse/Begutachtungsempfehlung des
Medizinischen Dienstes transparent auf einheitlichen Informationsgrundlagen erfolgt
und insoweit einheitlich organisiert werden kann sowie
• bei den Anwendern der Verordnungsvordrucke Mehraufwand und ggf. Fehlinterpretationen
allein durch die unterschiedliche Aufbereitung und Formulierungen
vermieden werden.
Verordnungen von medizinischen Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter (§ 41 SGB V) erfolgen auf dem verbindlichen Muster 61. "
Was heißt das jetzt ? Das heißt nix anderes als das eine einheitliche Infogrundlage verwendet werden sollte.... Nicht muss - sollte... Eine die an das Muster 61 angelichen ist. Das Muster 61 muss nicht verwendet werden...
Und : Ausgangspunkt der ganzen Diskussion war wie du weißt die Frage ob das Muster 60 verwendet werden muss um überhaupt einen Antrag auf ne MUkIKUr zu bekommen.
Eindeutige Antwort die jetzt auch für Dich klar sein müsste - Nein muss es nicht.
Zudem hast du nicht einen HInweis darauf geliefert wo das mit dem Muster 60 steht ..... und doch behauptet man müsse das ausfüllen...Nein muss man nicht.
Re: Muster 60 gesetzlich vorgeschrieben?
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Re: Muster 60 gesetzlich vorgeschrieben?
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