Darf die Schule die Freistellung verweigern?
Und wurde in der letzten Kur in Glowe nochmal ausdrücklich klargemacht, dass keine Schule sich gegen eine Kur sperren kann, ob nun Therapie- oder Begleitkind. Man braucht auch nicht zu fragen, ob das Kind mit zu Kur kann, man soll die Schule lediglich informieren, dass man von dann bis dann zur Kur ist und das Kind nicht die Schule besuchen wird. Fertig.
Wieviele Aufgaben man dann fürs Kind mitbekommt, ist natürlich wieder unterschiedlich und individuell. In einem Kurhaus ist generell nur Hausaufgabenbetreuung. Von Unterricht kann man da nicht sprechen. Aber die Lehrer dort sind meistens sehr angagiert, die Kinder zu unterstützen, dass sie den Anschluss an die Heimatschule problemlos schaffen.
Wieviele Aufgaben man dann fürs Kind mitbekommt, ist natürlich wieder unterschiedlich und individuell. In einem Kurhaus ist generell nur Hausaufgabenbetreuung. Von Unterricht kann man da nicht sprechen. Aber die Lehrer dort sind meistens sehr angagiert, die Kinder zu unterstützen, dass sie den Anschluss an die Heimatschule problemlos schaffen.
Das ist ja ganz schön, dass Glowe das so sieht, nur haben die das nunmal leider nicht zu entscheiden...
das Thema gab es schon öfter, ich wollte jetzt nicht alles nochmal schreiben:
Kur genehmigt - Schule
Nebenbei finde ich es schräg von der Schulleitung aus einem Einzelfall eine Generalablehnung begründen zu wollen. Da will es sich wohl jemand sehr einfach machen...
Die Gesetzeslage scheint mir aber so, dass die Schule das machen kann, so bescheuert die gesamte restliche Welt das auch finden mag 8-|
das Thema gab es schon öfter, ich wollte jetzt nicht alles nochmal schreiben:
Kur genehmigt - Schule
Nebenbei finde ich es schräg von der Schulleitung aus einem Einzelfall eine Generalablehnung begründen zu wollen. Da will es sich wohl jemand sehr einfach machen...
Die Gesetzeslage scheint mir aber so, dass die Schule das machen kann, so bescheuert die gesamte restliche Welt das auch finden mag 8-|
Guten Morgen Ihr Lieben,
zuerst einmal wollte ich mit meinen Post niemanden Sorge bereiten. Tut mir leid. Zur Beruhigung:
Beim letzten Mal hatte ich mit der Beurlaubung auch in dieser Schule keinerlei Probleme! Und wie sich jetzt in Zukunft gestaltet, kann ich ja auch noch nicht sagen.
@giuly
ich denke auch, das da ein Wort das andere gegeben hat. Die Mutter konnte auch nicht so recht einsehen, warum ihr da jetzt so eine Szene gemacht wird.
Man muß dazu sagen, das wir bereits niedersächsische E-Klassen (1.+2. Klasse gemeinsam) haben. Vereinfacht ausgedrückt hat jedes Kind 1-3 Jahre Zeit, den Schulstoff von Klasse 1+2 durchzunehmen. Je nach individuellem Lerntempo. Ein echtes hinter der Klasse Zurückbleiben (und folglich nebenbei aufarbeiten müssen) gibt es somit nicht.
Die Mutter ist aber zeitgleich auch im Schulelternrat tätig und so ist es schwierig zu unterscheiden, welche Aussagen nun "privat" für die Mutter speziell und welche "offiziell", also für alle getroffen wurden.
@Hafimama
Danke, den Thread hatte ich tatsächlich noch nicht gelesen. Vermutlich habe ich andere Begriffe für die Suche genutzt. 8-|
Soweit ich weiß, sieht speziell unser niedersächsisches Schulgesetz überhaupt keine Ausnahmen und Begründungen für eine Beurlaubung vor.
Es liegt dann wohl komplett im Ermessen der Schulleitung. Ich hoffe jetzt einfach mal, das nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird - und unsere Schulleitung den Streit wieder vergessen hat, bis ich dann soweit bin, das ich eine Beurlaubung beantrage #D .
Schönen Tag wünsche ich Euch
Nicole
zuerst einmal wollte ich mit meinen Post niemanden Sorge bereiten. Tut mir leid. Zur Beruhigung:
Beim letzten Mal hatte ich mit der Beurlaubung auch in dieser Schule keinerlei Probleme! Und wie sich jetzt in Zukunft gestaltet, kann ich ja auch noch nicht sagen.
@giuly
ich denke auch, das da ein Wort das andere gegeben hat. Die Mutter konnte auch nicht so recht einsehen, warum ihr da jetzt so eine Szene gemacht wird.
Man muß dazu sagen, das wir bereits niedersächsische E-Klassen (1.+2. Klasse gemeinsam) haben. Vereinfacht ausgedrückt hat jedes Kind 1-3 Jahre Zeit, den Schulstoff von Klasse 1+2 durchzunehmen. Je nach individuellem Lerntempo. Ein echtes hinter der Klasse Zurückbleiben (und folglich nebenbei aufarbeiten müssen) gibt es somit nicht.
Die Mutter ist aber zeitgleich auch im Schulelternrat tätig und so ist es schwierig zu unterscheiden, welche Aussagen nun "privat" für die Mutter speziell und welche "offiziell", also für alle getroffen wurden.
@Hafimama
Danke, den Thread hatte ich tatsächlich noch nicht gelesen. Vermutlich habe ich andere Begriffe für die Suche genutzt. 8-|
Soweit ich weiß, sieht speziell unser niedersächsisches Schulgesetz überhaupt keine Ausnahmen und Begründungen für eine Beurlaubung vor.
Es liegt dann wohl komplett im Ermessen der Schulleitung. Ich hoffe jetzt einfach mal, das nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird - und unsere Schulleitung den Streit wieder vergessen hat, bis ich dann soweit bin, das ich eine Beurlaubung beantrage #D .
Schönen Tag wünsche ich Euch
Nicole
RE:
Nee, das nicht, aber sie haben nunmal Ahnung davon und warum sollten die uns irgendeinen Schmarren erzählen?Original geschrieben von Hafimama
Das ist ja ganz schön, dass Glowe das so sieht, nur haben die das nunmal leider nicht zu entscheiden...
Also ich bin jetzt schon über 4 Jahre in diesem Forum und kenne nicht einen einzigen Fall, in dem die Kids nicht von der Schule frei bekommen haben wegen einer Kur oder Reha. Auch außerhalb des Forum habe ich so etwas noch nicht gehört.
Oder ist euch ein Fall bekannt?
Also wird es auch bei dir so sein, dass alles klappt. Mach dich nicht verrückt und bleib ruhig... Vorkurkoller lässt grüßen #D
@nicnac, ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen. Gerade wenn bei euch nach Art der flexiblen Eingangsstufe unterrichtet wird, gibt es ja nun ohnehin keinen Grund ein Geschrei daraus zu machen, dass ein Kind mal etwas hinterher hinkt. Das ganze System ist doch darauf ausgerichtet, dass nicht alle Kinder permament auf dem gleichen Level stehen...
@ulnau, ich weiß nicht warum sie "Schmarrn" erzählen, aber offensichtlich tun sie es, wenn sie sagen, die Schule muss zustimmen. Die Gesetzeslage sieht es so nunmal nicht vor. Die Schule hat dort einen Ermessensspielraum.
Ich kenne auch keinen Fall in dem sich die Schule quer gestellt hat.
Aber sie könnte nach dem Schulgesetz...
Und unter dieser Voraussetzung ist es vielleicht etwas unklug, sich so zu verhalten, wie Glowe es empfiehlt, insbesondere wenn die Schulleitung schon angespisst ist.
Ganz nebenbei würde man sich als Eltern nämlich auch noch strafbar machen, wenn man die Kinder einfach für mehrere Wochen ohne offizielle Beurlaubung und ohne "krank sein" aus der Schule nimmt.
Wenn es hart auf hart geht, steht als Grundlage nunmal nur noch die Gesetzeslage und das ist ja nicht immer mit Vernunft und gesundem Menschenverstand gleich zu setzen :patsch:
Ich würde auf jeden Fall in einem persönlichen Gespräch an genau diesen appelieren.
@ulnau, ich weiß nicht warum sie "Schmarrn" erzählen, aber offensichtlich tun sie es, wenn sie sagen, die Schule muss zustimmen. Die Gesetzeslage sieht es so nunmal nicht vor. Die Schule hat dort einen Ermessensspielraum.
Ich kenne auch keinen Fall in dem sich die Schule quer gestellt hat.
Aber sie könnte nach dem Schulgesetz...
Und unter dieser Voraussetzung ist es vielleicht etwas unklug, sich so zu verhalten, wie Glowe es empfiehlt, insbesondere wenn die Schulleitung schon angespisst ist.
Ganz nebenbei würde man sich als Eltern nämlich auch noch strafbar machen, wenn man die Kinder einfach für mehrere Wochen ohne offizielle Beurlaubung und ohne "krank sein" aus der Schule nimmt.
Wenn es hart auf hart geht, steht als Grundlage nunmal nur noch die Gesetzeslage und das ist ja nicht immer mit Vernunft und gesundem Menschenverstand gleich zu setzen :patsch:
Ich würde auf jeden Fall in einem persönlichen Gespräch an genau diesen appelieren.

Das hatte ich völlig vergessen!
Hi!
Ich hatte zwar die Lehrer schon vorab informiert, aber die Schulleitung braucht ja auch was!?
Reicht es, wen ich das Bewilligungsschreiben vorlege?
LG Miniwatu
Ich hatte zwar die Lehrer schon vorab informiert, aber die Schulleitung braucht ja auch was!?
Reicht es, wen ich das Bewilligungsschreiben vorlege?
LG Miniwatu
Re: Darf die Schule die Freistellung verweigern?
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