Begleitkind auch ärztl Attest?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
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cuddle
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Re: Begleitkind auch ärztl Attest?

Beitrag von cuddle » 06 Jan 2016, 18:33

Was meinst du genau ?
Attest zur Beantragung der Kur ?
Oder Attest kurz vor Antritt der Kur, dass die Kinder frei von ansteckenden Krankheiten sind ?
Königsblaue Grüße
Heike


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Elke74
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Re: Begleitkind auch ärztl Attest?

Beitrag von Elke74 » 06 Jan 2016, 18:56

Ich meine das Attest was ich von der KK zugeschickt bekommen habe : einmal ein Fragebogen für mich und dann ein ärztlicher Fragebogen für meinen Arzt und dann noch der Fragebogen für das Kind vom Kinderarzt. Da stehen nur Fragen bzgl der Erkrankungen des Kindes .

Die Bescheinigung 3 Tage vor Kurantritt meine ich nicht...

Meine Kidner sind Begleitkinder - also sie benötigen keine Therapien.. - ob ich dann trotzdem dieses Attest zum Kinderarzt bringen muss? :?
Aber was oll der ausfüllen??
Oder ich schreib einfach drüber das es nur Begleitkinder sein sollen...?

LG

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Thats_me
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Re: Begleitkind auch ärztl Attest?

Beitrag von Thats_me » 06 Jan 2016, 19:13

Bei unserer KK der AOK Nordwest müssen auch für die Begleitkinder Antragsformulare ausgefüllt werden. Unsere Kinderärztin hat angekreuzt das eine Trennung von der Mutter nicht zu verantworten ist.
Bild LG Tanja

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Maigloeckchen
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Re: Begleitkind auch ärztl Attest?

Beitrag von Maigloeckchen » 06 Jan 2016, 21:26

Eigentlich hat so ein Attest 2 Möglichkeiten. Begleitkinder bekommen nur angekreuzt, dass eine Trennung nicht zumutbar ist...(den genauen Text weiß ich nicht mehr) und für Patienten wird das Attest richtig ausgefüllt, so wird das normalerweise gemacht. Ich habe aber, wie schon geschrieben, nur im Begleitschreiben angegeben, dass mein Kind Begleitkind sein soll und das hat gereicht.

Hat das Attest, was du hast, diese Möglichkeit für Begleitkinder. Wenn nicht, dann würde ich nur im Begleitschreiben angeben, denn was soll der Arzt denn ausfüllen, wenn sie gesund sind?

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Juddel
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Re: Begleitkind auch ärztl Attest?

Beitrag von Juddel » 07 Jan 2016, 11:32

Ich brauchte für meine Kinder IMMER Atteste. Auch für Begleitkinder. Und das bei 3 Krankenkassen.
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aufdemWeg
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Re: Begleitkind auch ärztl Attest?

Beitrag von aufdemWeg » 11 Jan 2016, 17:53

meine war immer als Begleitkind dabei
und ich brauchte immer ein Attest

für die Mutter-Kind-Kuren reichte einfach der ausgefüllte Bogen als Attest vom Kinderarzt mit Unterschrift und Stempel
Kind muss mit, weil Trennung nicht zumutbar bzw. Bindung zur Mutter

für die Akutklinik musste es schon ein "offizielleres" (keine Ahnung wie ich das beschreiben soll) Attest sein plus Haushaltshilfeantrag und da auch noch noch mal die Rückfrage, dass es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt / es ihr auch medizischer Sicht durch den Kinderarzt nicht zumutbar ist anders betreut zu werden.
Finde Menschen, die dir gut tun gib ihnen Vertrauen
gehe denen aus dem Weg, die dir nicht gut tun
und behalte jene im Augenwinkel, die dir schaden, aber mache sie nicht zum Mittelpunkt deiner Gedanken/deines Fühlens - den Platz haben sie nicht verdient

Elke74
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Re: Begleitkind auch ärztl Attest?

Beitrag von Elke74 » 09 Feb 2016, 22:39

Mir hat diesmal das Formular der KK gereicht ( selbst ausgedruckt am PC ) - das meine Kinder nicht alleine zuhause bleiben können bzw. keiner sie betreuen kann.. Das hat mein Hausarzt unterschrieben...Stempel drauf..fertig... Und die kids wurden ohne Probleme genehmigt ( obwohl ansonsten privat versichert über den papa) ...
Ich weiß jedoch nciht ob vielleicht auch die Indikation: Mann Burn out und z.Zt. inpsychologischer Reha - da was bewirkt hat....

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Re: Begleitkind auch ärztl Attest?

Beitrag von DieTine » 11 Feb 2016, 13:23

ich habe gerade extra zu diesem Thema bei der Techniker TK angerufen - seit neuestem müssen keine extra Kinderanträge ausgefüllt werden.
Das war bei meinem letzten Kurantrag vor 4 Jahren noch anders.
Kellenhusen vom 19.07.2016 - 09.08.2016

Ute73
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Re: Begleitkind auch ärztl Attest?

Beitrag von Ute73 » 11 Feb 2016, 14:05

Meine erste Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass das Kind als Begleitkind kein Attest braucht, hat das auch in meinem Antrag so geschrieben, als ich den Antrag dann abgegeben habe bin ich von einer anderen Sachbearbeiterin ziemlich unfreundlich darauf aufmerksam gemacht worden, das der Antrag für das Kind fehlt. Die Aussage, dass ihre Kollegin gesagt hat, das ein Begleitkind keinen Antrag braucht wurde von ihr als falsch abgetan....


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