Hallo Ihr Lieben,
ich bins auch mal wieder.Hatte Euch ja schon einmal geschrieben, das ich vorhabe, einen erneuten Kurantrag zustellen, da meine damalige Kuraerztin auf den Abschlussbericht draufgeschrieben hat, das es vor Ablauf der gesetzlichen Frist erneut notwendig ist....[denkcool]unddawillichesprobieren[/denkcool]
Soweit so gut, ich habe die Zeit gefunden und die Antraege fuer meine Kinder hat der Ki-Arzt schon ausgefuellt, aber mehr schlecht als recht, keine Befunde beigefuegt, angekreuzt liegt nicht vor...[denk]kannnisein[/denk]
Obwohl meine Juengste ja erst im Februar wieder im KKH wa,da sie ja eine Nierenfehlbildung hat und Nierenbecken-und Blasenntzuendung keine Seltenheit sind.Meint Ihr, ich geh da nochmal hin und lass mir von dem KKH Bericht eine Kopie geben, muessen die mir eine geben, ich hab ja den Bericht da abgegeben und fuege die mit bei?
Und dann muss ich euch noch was fragen.... habe mit meinen Kindern, eine Zusatzkrankenversicherung bei der Signal Iduna, und da steht als Leistung drin bei Kuren ....zahlt bei Kuren 8,25€ fuer 28Tage innerhalb von 3 Jahren. Vorraussetzung fuer diese Leistung ist, dasss die Kosten der Kuraufgrund oeffentlich, rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind.....
Weiss da jemand bescheid?????
Erneute Kur und Krankenzusatzversicherung
Kurtagegeld
Hallo!
Ich habe von meiner privaten Zusatzversicherung ein Kurtagegeld fuer die Kinder bekommen. Voraussetzung war, das sie sich auch in Behandlung befunden haben. Aber das war kein Problem. Ein Anruf in der Kurklinik und ich hatte ein Attest darueber.
LG
Anja
Ich habe von meiner privaten Zusatzversicherung ein Kurtagegeld fuer die Kinder bekommen. Voraussetzung war, das sie sich auch in Behandlung befunden haben. Aber das war kein Problem. Ein Anruf in der Kurklinik und ich hatte ein Attest darueber.
LG
Anja
Hallo!
Lies Dir nochmal genau das Kleingedruckte im Vertrag durch!
Ich habe auch eine Zusatzversicherung ( andere Gesellschaft) fuer mein Kind. Allerdings zahlt die ein Kurtagegeld nur wenn es eine Reha ist. Vorsorgekuren gelten nicht ...
Falls so etwas nicht in den Versicherungsbedingungen steht wuerde ich mal bei der Versicherung anrufen und nachfragen...
Lies Dir nochmal genau das Kleingedruckte im Vertrag durch!
Ich habe auch eine Zusatzversicherung ( andere Gesellschaft) fuer mein Kind. Allerdings zahlt die ein Kurtagegeld nur wenn es eine Reha ist. Vorsorgekuren gelten nicht ...
Falls so etwas nicht in den Versicherungsbedingungen steht wuerde ich mal bei der Versicherung anrufen und nachfragen...