lecker fuetter fuer indikationen !!
Verfasst: 28 Jan 2008, 16:44
Ich schon wieder,
lass mich ja nicht mit einem " Die Kinder muessen allein in die Reha oder zuhause bleiben" abspeisen!!
Habe einen Auszug aus dem Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation gelesen
Da steht genau drin welche Faktoren ueber die Kurbewilligung entscheiden.
Hier ein Auszug
....
Es gelten grundsaetzlich die medizinischen Indikationskriterien Vorsorgebeduerftigkeit, Vorsorgefaehigkeit, Vorsorgeziele und -prognose.
Haeufig treten bei Muettern/Vaetern nachfolgend genannte Gesundheitsstoerungen auf:
Schweres Erschoepfungssyndrom,
Burn-out-Syndrom,
Anpassungsstoerung,
depressive Verstimmung,
Unruhe- und Angstgefuehle,
Schlafstoerungen,
Kopfschmerzen,
unspezifische muskuloskeletale Beschwerden, Unter-/Ueber-/Fehlernaehrung,
funktionelle Magen-Darm-Probleme,
funktionelle Sexualstoerungen.
Mitverantwortlich fuer das Auftreten oder die Verschlimmerung der Gesundheitsstoerung sind die nachfolgenden person- und umweltbezogenen Kontextfaktoren:
Allein erziehend, nicht in Lebensgemeinschaft lebend,
kinderreich,
mangelnde Unterstuetzung und Anerkennung,
nicht gleichberechtigte Stellung der Frau/des Mannes in der Familie, Partner-/Eheprobleme,
Erziehungsschwierigkeiten,
mangelnde Erziehungskompetenz,
gesundheitliche Probleme des Kindes, die zu einer Gesundheitsgefaehrdung der Mutter/des Vaters fuehren koennen (Einheit Mutter/Vater-Kind),
Verantwortung fuer die Pflege von Familienangehoerigen,
Schwierigkeiten bei der Problembewaeltigung, insbesondere denen des Alltags,
staendiger Zeitdruck,
finanzielle Sorgen,
eigene Arbeitslosigkeit,
soziale Isolation,
beengte Wohnverhaeltnisse.
Mutter/Vater-Kind-Leistungen koennen in Betracht kommen,
wenn das Kind behandlungsbeduerftig ist und seiner Indikation entsprechend behandelt werden kann,
oder zu befuerchten ist, dass eine massnahmebedingte Trennung von der Mutter/dem Vater zu psychischen Stoerungen des Kindes fuehren kann (z.B. aufgrund des Al-ters),
oder bei Muettern/Vaetern, insbesondere bei allein erziehenden oder berufstaetigen Muet-tern/Vaetern, eine belastete Mutter/Vater-Kind-Beziehung verbessert werden soll,
oder wegen einer besonderen familiaeren Situation eine Trennung des Kindes/der Kin-der von der Mutter/dem Vater unzumutbar ist,
oder das Kind waehrend der Leistungsinanspruchnahme der Mutter/des Vaters nicht an-derweitig betreut und versorgt werden und die Durchfuehrung der Leistung fuer die Mutter/den Vater daran scheitern kann, und die Mitaufnahme des Kindes/der Kinder den Erfolg der Vorsorgemassnahme der Mutter/des Vaters nicht gefaehrdet.
Indikationen fuer Kinder
Vorsorgebeduerftigkeit mit primaerpraeventiver Zielsetzung ergibt sich bei:
Haeufung verhaltensabhaengiger gesundheitlicher Risikofaktoren wie Uebergewicht oder Adipositas ohne Folgekrankheiten (z.B. Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Gelenkveraenderungen), die ein komplexes Behandlungsangebot erfordern,
psychosozialen Problemen, die ein Erkrankungsrisiko darstellen und zu denen ein Zugang nur unter stationaeren Bedingungen moeglich ist,
Verhaltensabweichungen mit nachweisbaren, die gesundheitliche Entwicklung gefaehrdenden Defiziten und erfolglos gebliebenen Therapieversuchen, die sich z.B. in Konzentrationsschwaeche bei einer schwierigen familiaeren Situation aeussern,
Neigung zu wiederkehrenden Erkrankungen, die wesentlich ueber das alterstypische Mass hinausgeht und zu einer verlaengerten Heilung fuehren,
Vermeidung von Rueckfallen somatischer Erkrankungen, die umweltbeeinflusst sind,
oder der Verhinderung einer Verschlimmerung chronischer Erkrankungen,
Das lassen wir jetzt erst mal sacken [denktrues]Denk, denk[/denktrues]
lass mich ja nicht mit einem " Die Kinder muessen allein in die Reha oder zuhause bleiben" abspeisen!!
Habe einen Auszug aus dem Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation gelesen
Da steht genau drin welche Faktoren ueber die Kurbewilligung entscheiden.
Hier ein Auszug
....
Es gelten grundsaetzlich die medizinischen Indikationskriterien Vorsorgebeduerftigkeit, Vorsorgefaehigkeit, Vorsorgeziele und -prognose.
Haeufig treten bei Muettern/Vaetern nachfolgend genannte Gesundheitsstoerungen auf:
Schweres Erschoepfungssyndrom,
Burn-out-Syndrom,
Anpassungsstoerung,
depressive Verstimmung,
Unruhe- und Angstgefuehle,
Schlafstoerungen,
Kopfschmerzen,
unspezifische muskuloskeletale Beschwerden, Unter-/Ueber-/Fehlernaehrung,
funktionelle Magen-Darm-Probleme,
funktionelle Sexualstoerungen.
Mitverantwortlich fuer das Auftreten oder die Verschlimmerung der Gesundheitsstoerung sind die nachfolgenden person- und umweltbezogenen Kontextfaktoren:
Allein erziehend, nicht in Lebensgemeinschaft lebend,
kinderreich,
mangelnde Unterstuetzung und Anerkennung,
nicht gleichberechtigte Stellung der Frau/des Mannes in der Familie, Partner-/Eheprobleme,
Erziehungsschwierigkeiten,
mangelnde Erziehungskompetenz,
gesundheitliche Probleme des Kindes, die zu einer Gesundheitsgefaehrdung der Mutter/des Vaters fuehren koennen (Einheit Mutter/Vater-Kind),
Verantwortung fuer die Pflege von Familienangehoerigen,
Schwierigkeiten bei der Problembewaeltigung, insbesondere denen des Alltags,
staendiger Zeitdruck,
finanzielle Sorgen,
eigene Arbeitslosigkeit,
soziale Isolation,
beengte Wohnverhaeltnisse.
Mutter/Vater-Kind-Leistungen koennen in Betracht kommen,
wenn das Kind behandlungsbeduerftig ist und seiner Indikation entsprechend behandelt werden kann,
oder zu befuerchten ist, dass eine massnahmebedingte Trennung von der Mutter/dem Vater zu psychischen Stoerungen des Kindes fuehren kann (z.B. aufgrund des Al-ters),
oder bei Muettern/Vaetern, insbesondere bei allein erziehenden oder berufstaetigen Muet-tern/Vaetern, eine belastete Mutter/Vater-Kind-Beziehung verbessert werden soll,
oder wegen einer besonderen familiaeren Situation eine Trennung des Kindes/der Kin-der von der Mutter/dem Vater unzumutbar ist,
oder das Kind waehrend der Leistungsinanspruchnahme der Mutter/des Vaters nicht an-derweitig betreut und versorgt werden und die Durchfuehrung der Leistung fuer die Mutter/den Vater daran scheitern kann, und die Mitaufnahme des Kindes/der Kinder den Erfolg der Vorsorgemassnahme der Mutter/des Vaters nicht gefaehrdet.
Indikationen fuer Kinder
Vorsorgebeduerftigkeit mit primaerpraeventiver Zielsetzung ergibt sich bei:
Haeufung verhaltensabhaengiger gesundheitlicher Risikofaktoren wie Uebergewicht oder Adipositas ohne Folgekrankheiten (z.B. Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Gelenkveraenderungen), die ein komplexes Behandlungsangebot erfordern,
psychosozialen Problemen, die ein Erkrankungsrisiko darstellen und zu denen ein Zugang nur unter stationaeren Bedingungen moeglich ist,
Verhaltensabweichungen mit nachweisbaren, die gesundheitliche Entwicklung gefaehrdenden Defiziten und erfolglos gebliebenen Therapieversuchen, die sich z.B. in Konzentrationsschwaeche bei einer schwierigen familiaeren Situation aeussern,
Neigung zu wiederkehrenden Erkrankungen, die wesentlich ueber das alterstypische Mass hinausgeht und zu einer verlaengerten Heilung fuehren,
Vermeidung von Rueckfallen somatischer Erkrankungen, die umweltbeeinflusst sind,
oder der Verhinderung einer Verschlimmerung chronischer Erkrankungen,
Das lassen wir jetzt erst mal sacken [denktrues]Denk, denk[/denktrues]