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Klage beim Sozialgericht wegen Vorsorgekur
Verfasst: 26 Feb 2008, 17:26
von chrissykoeln1
hallo,
hat jemand von Euch schon einmal geklagt? Bei meiner Krankenkasse laeuft es wohl darauf hinaus...mein Antrag ist im laufenden Widerspruchsverfahren und wandert von Gutachter zu Gutachter, sprich vom MDK Kiel nach Gladbach und nach Koeln...keiner will sich richtig dafuer zustaendig fuehlen )x
Bin schon total fertig, diese Warterei ist ja schlimmer als alles andere...
Im ersten Lauf wurde der Antrag abgelehnt, weil die 4 - Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Aber es sind neue Krankheiten bei mir (Fehlgeburt) dazu gekommen, burn out ist schlimmer geworden und mein Sohn hat diagnostizierte ADS. Und trotzdem dieses Tobawu? Warum?
Liebe Gruesse
Chrissy
Verfasst: 26 Feb 2008, 18:57
von Laetitia
Hallo!
ich habe zwar noch nicht geklagt, weiss aber, dass das sehr sehr lange dauern kann.... Du solltest dann einen langen Atem haben. Es kann gut sein, dass die Vier-Jahresfrist um ist bevor Du eine Entscheidung des Sozialgerichtes hast ! Und dann koenntest Du ja eingentlich wieder einen neuen ganz normalen Antrag stellen...
Verstehen kann ich Dich - aber drei Monate nachdem die Kur abgelehnt wurde kannst Du ebenfalls einen neuen Antrag stellen - ich weiss jetzt wirklich nicht was ich da tun wuerde...
Obwohl: mir faellt gerade ein: ich habe Sozialrechtsschutz inkl. aller Gutachterkosten... Wenigstens wuerde ich nichts bezahlen muessen fuer Anwalt , Gutachten etc. etc.
Beim Sozialgericht braucht man zwar nicht unbedingt einen Anwalt - aber naja, die kennen sich ja doch besser aus als ein Laie.... Und Gutachten die etwas anderes aussagen als der MDK sind auch best. auch teuer...
LG laetitia
Verfasst: 26 Feb 2008, 19:06
von chrissykoeln1
hi Laeticia,
weisst Du wer das Gegengutachten erstellt? Und wer bezahlt das? Ich habe mal hier im Forum gelesen, dass die Klage fuer den Klaeger kostenlos sei?
Was ich nicht verstehe, es wird von Ulla Schmidt angepriesen, dass Vorsorgekuren eine Pflichtleistung sind und ambulant vor stationaer nicht mehr als Ablehnungsgrund fungieren darf, aber warum gibt es dauernd hier im Forum Ablehnungen? Das verstehe ich nicht wirklich. Dafuer muesste ich wohl mal in die Kostenstruktur der Krankenkasse oder mein Gutachten vom MDK einsehen...was liegt wohl naeher....naja, meinen Humor habe ich nicht verloren - morgen bekomme ich definitiv Bescheid ob ja oder nein - es heisst also noch eine Nacht nicht schlafen
LG Chrissy
Verfasst: 26 Feb 2008, 20:50
von angie1965
So weit ich weiss, entstehen bei einer Klage vor dem Sozialgericht keine Gerichtskosten, nur Deinen Anwalt musst du zahlen, falls Du Dir einen nimmst. Du kannst die Kage aber auch selbst einreichen. Falls Du wirklich an eine Klage denkst, erkundige Dich nach den Fristen, ich denke,Du hast insgesamt nur 4 Wochen Zeit, nach der Ablehnung Kage einzureichen.
RE:
Verfasst: 26 Feb 2008, 21:20
von Adde
Original geschrieben von angie1965
So weit ich weiss, entstehen bei einer Klage vor dem Sozialgericht keine Gerichtskosten, nur Deinen Anwalt musst du zahlen, falls Du Dir einen nimmst. Du kannst die Kage aber auch selbst einreichen. Falls Du wirklich an eine Klage denkst, erkundige Dich nach den Fristen, ich denke,Du hast insgesamt nur 4 Wochen Zeit, nach der Ablehnung Kage einzureichen.
ja, genauso isses. Kenne das vom EM-Rentenantrag meiner Mutter, der auch erst im Verfahren vom Sozialgericht genehmigt wurde.
Der Richter hatte ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, dafuer musste meine Mutter auch nichts zahlen.
Gruss Adde
Verfasst: 27 Feb 2008, 05:04
von Laetitia
Ja Adde, wenn das Gutachten dann zu dem gewuenschten Ergebnis kommt ist ja gut - und wenn nicht? was macht man dann? Dann muss ein Gegengutachten her , sonst lehnt der Richter gleich ab...
Pflichtleistung in Bezug auf Kur heisst nur, dass jede gesetzliche KK sie zahlen muss wennsie mdiezinisch notwendig ist. Und darueber entscheidet der MDK halt. Eine Blinddarmop ist auch Pflichtleistung - wird aber auch nur bezahlt wenn sie notwendig ist, nicht wenn der Patient das moechte um einer Entzuendung vorzubeugen....
LG Laetitia
Verfasst: 27 Feb 2008, 13:31
von caro
Wenn du vors Sozialgericht gehst, kann es bis zu einem Jahr dauern bis dein Fall ueberhaupt dran ist!
Wie lange ist es denn noch bis die 4 Jahre rum sind? Evtl. waere es wirklich einfacher und schneller, dann einen neuen Antrag zu stellen.
Liebe Gruesse
Caro
Verfasst: 27 Feb 2008, 16:33
von chrissykoeln1
hallo Maedels,
ihr werdet es kaum glauben, aber heute kam der Anruf meiner Krankenkasse, die Kur wurde vom medizinischen Dienst befuerwortet!
@ laetitia:
Verstehe ich trotzdem nicht. MEIN ARZT haelt die Kur ja fuer notwendig, nicht ich!
Wenn mein Arzt sagt, der Patient bekommt den Blinddarm raus, aus was fuer Gruenden auch immer, dann muss die Krankenkasse das sehr wohl zahlen, wenn es sich um eine Pflichtleistung handelt...
Naja, viel Sorgen um nichts - ich bin auf jeden Fall froh, dass es nicht zu einem Gutachten, Gegengutachten oder sonstwas kommt. Leider ist mir mal wieder klar geworden, das wieder sehr viel von der Willkuer der Kasse abhaengt und nicht wie es das Bundesministerium vorgesehen hat der Arzt das entscheidet...
In diesem Sinne wuensche ich Euch ganz viel Erfolg bei Euren Antraegen, Widerspruechen, Anhoerungen oder auch ganz einfach nur beim Erholen in der Kureinrichtung!
Liebe Gruesse
Christine
Verfasst: 27 Feb 2008, 16:40
von Laetitia
@chrissykoeln1: Noeoe muss die KK nicht - wenn z.b. der Arzt im Krankenhaus sagt: der Blindarm ist voellig ok, den operiere ich nicht! Dann kann Dein Artz sagen was er will ! Aber das ist nun wirklich Haarspalterei und fuehrt nicht weiter!
Bei der Pflichtleistung ging es vor allem darum ,dass es eben jetzt alle KK anbieten muessen und in ihren Leistungskatalog aufnehmen muessen. Frueher gabs KK die das nicht als normale Pflichtleistung hatten , sondern nur aus Kulanz mal gezahlt haben.....
Und durch die Pflicht wird die Leistung Ãn den sog. Risikostrukturausgleich aufgenommen. D.H: kk die viele solche Leistungen zahlen muessen bekommen aus diesem Topf etwas zurueck.
Verfasst: 27 Feb 2008, 16:49
von chrissykoeln1
@ laetitia: Deshalb habe ich die Frage ja gestellt, weil ich das nicht verstanden habe. Schoen, dass Du es mir so gut erklaeren konntest. Ich hatte diese Situation (zum Glueck) noch nie und daher kenne ich mich demzufolge auch in der Rechtssprechung und der "Haarspalterei" nicht aus. Ich habe lediglich widergegeben, wie ICH es verstanden habe....
LG Chrissy