Wie lange vor Terminwunsch Kur beantragen?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Froy

Wie lange vor Terminwunsch Kur beantragen?

Beitrag von Froy » 06 Sep 2008, 13:46

Hallo!

Nach intensiver Suche habe ich nun endlich ein Kurhaus gefunden, dass
- an der See ist
- Kinder unter 3 Jahren nimmt
- behinderte Kinder nimmt
- auch Familien nimmt
- und sogar noch ein Vertragshaus unserer KK ist! :)

Doch nun die grosse Frage. Wie lange vorher sollte man die Kur beantragen?
Wir wollen gleichzeitig eine Mutter-(2)Kinder-Kur und eine Vater-(2)Kinder- Kur beantragen. Aus diversen Gruenden koennen wir aber nur Mitte Juli fahren. Die Frage ist nun, wie weit im Voraus sollen wir die Kur beantragen, damit die Genehmigung nicht ablaeuft und man trotzdem noch Zeit fuer einen evtl. Widerspruch hat und auch das Kurhaus noch nicht alle Plaetze belegt hat?

Was sagen eure Erfahrungen? Denkt ihr es reicht zur Jahreswende?

Fragende Gruesse
Froy

abc-mutter

Beitrag von abc-mutter » 06 Sep 2008, 13:50

Das ist schwierig zu beantworten - ich wuerde so 10 Monate vor dem Terminwunsch die Kur beantragen... falls es zum Widerspruch kommt (was fast die Regel ist) und die Ferien sind schnell ausgebucht...
Mehr als 10 Monate vorher ist auch nicht so toll, falls direkt genehmigt wird, habt ihr die 9-Monatsfrist evtl. verstrichen...

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hasi1969
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Beitrag von hasi1969 » 06 Sep 2008, 13:51

In bestimmten Kurhaeusern kannst du dich jetzt schon fuer Sommer 2009 eintragen lassen und den Antrag stellst dann erst im Februar. Weil die Genehmigung meistens nur von 6 Monaten Dauer ist. Ruf einfach mal in der Klinikan.
Bild

Mai 2001 Rerik
Juli2005 Ostseeklinik Kühlungsborn
September 2010 IFA Kurheim Kölpinsee
Februar 2011 Helios Klinik Diez - nie wieder
April 2013 SGW Pelzerhaken
Februar 2016 SGW Pelzerhaken

Froy

Beitrag von Froy » 06 Sep 2008, 14:18

Danke fuer eure Antworten!

Habe gestern per Mail bescheid bekommen, dass das eine Kurhaus grundsaetzlich bereit ist uns aufzunehmen und ich naechste Woche mal anrufen soll...
Gibt es irgenden einen § wo drin steht, wie lange eine Kurgenehmigung gueltig ist? Habe jetzt hier schon einiges gelesen, es ist immer entweder von 6 oder von 9 Monaten die Rede. Was stimmt denn nun, oder gibt es 2 verschiedene Fristen fuer verschiedene Antraege oder verschiedene KK?

Schon jetzt sind wir alle annaehernd Kurreif, aber den Alltag bewaeltigen wir gerade noch so. Nun wird unsere Sechsjaehrige aber im Dezember operiert, so bin ich mit ihr 2 Wochen ueber 400km von der restlichen Familie entfernt und dann muss sie ca. 2 Monate im Rolli sitzen und dann wieder ganz neu Laufen lernen... Danach sind wir auf jeden Fall absolut Kurreif!!!
Die Frage ist nun, ist es sinnvoller, die OP noch abzuwarten und sie dann als Kurgrund anzugeben, oder sollte ich die Kur schon vorher beantragen? Wie gesagt, es gaebe auch jetzt schon genug Gruende...

Gruss, Froy

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 06 Sep 2008, 14:25

Die laengste Frist, die der Gesetzgeber fuer den Antritt einer Kur vorsieht sind 9 Monate. Die Kk schraenken das gern auf 6 Monate ( manchmal auf 4 ) ein. Eine Verlaengerung auf 9 Monate ist mit Begruendung aber eigentlich kein Problem. Einfach formlos beantragen und begruenden. Geht eigentlich immer und ist besonders fuer Kuren die in den Sommerferien geplant sind sinnvoll....

Mit den sog Reservierungen ( selber oder ueber Kurberatungsstellen) waere ich persoenlich vorsichtig. Denn die sind eben rein unverbindlich und jeder der vor Dir eine Kostenzusage hat, kann Dir " deinen " vermeintlich sicheren Platz noch wegschnappen....

Froy

Beitrag von Froy » 06 Sep 2008, 14:44

Hallo Laetitia!

Danke fuer die Info! Weisst du zufaellig auch, wo das genau steht, damit ich mich bei dem Antrag direkt darauf berufen kann?

Dann werde am Montag mal in dem Kurhaus anrufen um weitere Infos zu bekommen und dann mal anfangen die Unterlagen fuer die Beantragung zusammen zu sammeln... Bei 6 Personen dauert das bestimmt auch schon seine Zeit.

Gruss, Froy

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 06 Sep 2008, 15:19

Nee , finde ich leider nicht mehr.... ich habe mich aber bei beiden Kuren auf nichts berufen , sondern einfach formlos darum gebeten die genehmigung zu verlaengern, da ich aus den und den Gruenden eben erst und ausschliesslich in den Sommerferien fahren kann......

Das erste Mal habe ich Dez. beantragt und hatte nach einer Woche die Zusage ...Gefahren bin ich erst im Juli .. Das zweite Mal habe ich Anfang Nov. beantragt , Zusage kam im April ( nach Widerspruch und persoenlicher Begutachtung beim MDK) - da habe ich schon keinerlei Platz mehr komplett in den Sommerferien bekommen..... Und schon gar keinen in einem Haus das ich mir gewuenscht haette....

PS: wo wollt ihr denn hin?

Froy

Beitrag von Froy » 06 Sep 2008, 16:22

Hallo Laetitia!

Wollen...? Das einzigste Haus was uns wohl nehmen wuerde ist das Haus Meeresbrise in Graal-Mueritz. Leider gibt es hier im Forum keinen aktuellen Erfahrungsbericht, aber die alten sind ja ganz in Ordnung.

Hast du das mit dem Termin direkt bei der Beantragung rein geschrieben, oder erst als du die Genehmigung hattest?

Gruss, Froy

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 06 Sep 2008, 16:49

Direkt bei der Beantragung! War bei mir auch wirklich nicht anders moeglich, da ich eine Urlaubsvertretung waehrend der Sommerferien mache und Kind beide Male schon im Gymi war...

Froy

Beitrag von Froy » 06 Sep 2008, 18:03

Ja, bei uns ist es auch nicht anders moeglich, da mein Mann nur in den Ferien frei bekommt. Und die Osterferien sind uns zu unsicher. Es kann sein, dass unsere Grosse dann noch nicht wieder richtig laufen kann. Also bleiben nur die Sommerferien. Und da auch nur der 1. Kurgang, weil mein Mann in der zweiten Ferienhaelfte eine Dienstreise hat.
Klar, Kur zaehlt ja als Krank, aber dann waere mein Mann evtl. bald seine Arbeit los. Er macht offene Jugendarbeit, wenn die Gruppenstunden nicht regelmaessig stattfinden, haben die Kinder/ Jugendliche keine Lust mehr zu kommen und wenn weniger Leute kommen wird ruck zuck seine Stelle reduziert. Er hat nur eine 1/2 feste Stelle, die andere Haelfte ist eine befristetet Stelle und wird nur bei Bedarf verlaengert.

Gruss, Froy

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