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Klinikwahlrecht? Brauche mal eine Info!
Verfasst: 08 Dez 2008, 10:03
von InesZoe
Hallo!
Ich kämpfe ja selbst grad um eine Zusage von der Krankenkasse und muß übernächste Woche zum MDK. Nun habe ich aber eine dringende Frage für eine gute Freundin. Sie hat auch eine Kur beantragt und auch genehmigt bekommen aber die Kasse will sie in eine Klinik schicken die Ihr überhaupt nicht zusagt und von sie leider mehr schlechtes als gutes gelesen hat.
Ich hab ihr erzählt das es sowas wie Wahlrecht geben muß da ich das hier schon mal gelesen habe, jetzt ist die Frage: Wo steht das geschrieben?
Irgendwas brauch sie ja um sicherzugehen und was sie dann dort angeben kann, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, sie hat leider soviel zu tun und kommt kaum dazu sich selbst mal an den PC zu setzen.
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße
InesZoe
Verfasst: 09 Dez 2008, 18:10
von InesZoe
Hallo ??? Hat denn wirklich niemand eine Antwort für micht? Gibts doch nicht, ist mir ja noch nie passiert
vielleicht jetzt?
Verfasst: 09 Dez 2008, 18:14
von Laetitia
Schau mal
hier und --- ich suche noch,,,
Verfasst: 09 Dez 2008, 18:24
von schoko
So, dann will ich mal...
Wunsch und Wahlrecht steht...
SGB IX § 9
Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) Bei der Entscheidung ueber die Leistungen und bei der Ausfuehrung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wuenschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persoenliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religioesen und weltanschaulichen Beduerfnisse der Leistungsberechtigten Ruecksicht genommen; im Uebrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Beduerfnissen behinderter Muetter und Vaeter bei der Erfuellung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Beduerfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen.
(2) Sachleistungen zur Teilhabe, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszufuehren sind, koennen auf Antrag der Leistungsberechtigten als Geldleistungen erbracht werden, wenn die Leistungen hierdurch voraussichtlich bei gleicher Wirksamkeit wirtschaftlich zumindest gleichwertig ausgefuehrt werden koennen. Fuer die Beurteilung der Wirksamkeit stellen die Leistungsberechtigten dem Rehabilitationstraeger geeignete Unterlagen zur Verfuegung. Der Rehabilitationstraeger begruendet durch Bescheid, wenn er den Wuenschen des Leistungsberechtigten nach den Absaetzen 1 und 2 nicht entspricht.
(3) Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten moeglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstaende und foerdern ihre Selbstbestimmung.
(4) Die Leistungen zur Teilhabe beduerfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten.
Verfasst: 09 Dez 2008, 18:35
von Laetitia
Genau --- allerdings gibt es eben Einschränkungen die die Spitzenverbände der Kk festgelegt haben.... Danach muss auch die Wirtschaftlichkeit Beachtung finden. Soll heißen: wenn eine Differenz zwischen den Kosten der Wunschklinik und der KK-Klinik besteht ( bei gleichen Indikationen und Bedingungen ) dann kann die KK verlangen , daß man diese selber trägt....
Also aufpassen bei der Argumentation...

Verfasst: 09 Dez 2008, 19:10
von InesZoe
Ihr seid ja sooo gut...vielen Dank! Das hilft wirklich weiter, weiß nicht warum ich nix dazu gefunden habe aber zum Glück gibts ja Euch!!!
Danke nochmal...
...Liebe Grüße
InesZoe :umarmung:
Re: Klinikwahlrecht? Brauche mal eine Info!
Verfasst: 25 Feb 2025, 16:19
von xulii
Re: Klinikwahlrecht? Brauche mal eine Info!
Verfasst: 17 Apr 2025, 17:24
von xulii