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Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 05 Jun 2006, 19:01
von stephanie_13
Habe seit letzter Woche die "Unterlagen" meiner Kurklinik. Da ist ein Schreiben beigefuegt, in dem drinne steht, dass eine vorzeitige Abreise nicht zulaessig sei, es sei denn es waeren aeusserst dringende+unvorhersehbare Gruende. Und weiter, dass ich in einem solchen Falle des Kurabbruches die entstandene Ausfallzeit(ausfallgebuehr) selber zahlen muss, wenn diese vom Kostentraeger nicht gedeckt wird. ".....In einem solchen Falle wird fuer mich und mein(e) Kind(er) pro Tag ein Ausfallbetrag in hoehe von 75% des jeweiligen Tagessatzes in Rechnung gestellt......"
Ist das eine Standardklausel? Muss ich es unterschreiben?

LG

Stephanie

Verfasst: 05 Jun 2006, 19:06
von BennesMama
Ich hatte dies noch in keinem Fall (3 MuKiKus).

Welche Klinik moechte das denn? Sprich vorher noch einmal mit Deiner KK ob das zulaessig ist.

Verfasst: 05 Jun 2006, 19:42
von adasaurus
Hallo Steffi,
das kenne ich auch nicht. Da wuerde ich auch erstmal mit der KK Ruecksprache halten.

Verfasst: 05 Jun 2006, 19:52
von Annina
Das habe ich bisher auch noch nicht gehoert, ruf bitte die Krankenkasse an und sag uns dann mal Bescheid was gesagt wurde, damit wir wissen, wie man sich in solch einem Fall verhaelt, danke!

Verfasst: 05 Jun 2006, 20:47
von stephanie_13
@ Bennesmama Heidesanatorium in Graal-Mueritz

Verfasst: 05 Jun 2006, 21:24
von prinzi78
heidesanatorium und meeresbrise sind ja gemeinsam,mal sehn ob ich die tage auch so etwas bekomme....
dann weiss ich aber jetz gott sei dank schon mal das ich dies nicht unterschreiben sollte,waere jetz garnicht auf die idee gekommen dies nach zu fragen....
blubb

Verfasst: 12 Jun 2006, 11:43
von stephanie_13
So, nun weiss ich endlich genaueres, nachdem mir die KK nicht weiterhelfen konnte, ich in der Klinik tel. keine erreicht habe und dort auch lezte Woche auf den AB gesprochen hatte. Gestern habe ich ´ne Mail hingeschickt, weil noch einige Fragen offen waren. Zur Verpflichtungserklaerung scrieb man mir folgendes:
....die Verpflichtungserklaerung tritt in Kraft, wenn Sie z.B. die Kurmassnahme einfach abbrechen wuerden. Medizinisch begruendete Abbrueche sind natuerlich begruendet, aber einige Frauen reisen z.B. auch ab, weil Sie keine Lust mehr haben.
@prinzi Nun sind ´mer schlauer, gelle? *g*

LG

Stephanie

Verfasst: 12 Jun 2006, 18:46
von prinzi78
jepp stephanie...werd auch heut abend mal ausfuellen und morgen weg schicken

Verfasst: 14 Jun 2006, 12:12
von Evalina
HI,

ich habe auch dieses Schreiben bekommen und auch unterschrieben, dachte , dass es immer so ist!

Verfasst: 14 Jun 2006, 12:36
von Rumpelstilzchen
Ich denke, dass die Kliniken sich so absichern wollen, dass sie nicht auf den Kosten der, aus "Ich-habe-eigentlich-keine-Lust-mehr" Gruenden, abgebrochenen Kur sitzen bleiben.
Wenn man aus medizinischen Gruenden, Kind zu krank usw. abbricht uebernimmt die KK die Kosten, sonst bleiben die Kliniken daraufsitzen.