doch: ambulant vor stationär ???
Verfasst: 31 Jan 2009, 17:13
von BetsyB
Ich schreibe es mal hier in "allgemein", weil es sich vielleicht nicht nur auf Beihilfe bezieht:
Ich finde gerde im Merkblatt der Beihilfestelle NRW BezRg. Köln:
"Eine stationäre Rehabilitation ist beihilfefähig, wenn sie nach einer ärztlichen Verordnung dringend notwendig ist und
- nicht durch andere ambulante Maßnahmen
- nicht durch eine ambulante Heilkur oder
- nicht durch eine ambulante Rehabilitation
mit gleichen Erfolgsaussichten ersetzt werden kann"
Stand: 09/2008
Wir gingen aber ja davon aus, dass dies nicht mehr gültig ist.
?????? Weiss jemand was besseres ???? Hier sind ja recht viele Kuren abgelehnt wg. s.o.
Verfasst: 31 Jan 2009, 19:02
von siri
Schau mal unter
www.muettergenesungswerk.de
Unter Presse Arviv
Meldung vom
20.5.08
Da steht dass immer noch wegen ambulant vor stationär abgelehnt wird,aber dass das nicht mehr gilt.
Verfasst: 31 Jan 2009, 19:20
von BetsyB
"Bedenklich ist vor allem, dass nahezu die Hälfte aller Ablehnungen noch immer mit der Formel „ambulant vor stationär“ begründet werden. Dabei gilt dieser Grundsatz bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen von Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V ausdrücklich nicht, worauf das Müttergenesungswerk bereits mehrfach hinwies. Allen Frauen, die von Ihrer Krankenkasse eine Ablehnung mit diesem Argument erhalten rät Anne Schilling, Geschäftsführerin des MGW: „Lassen Sie sich nicht verunsichern. Holen Sie sich Unterstützung und legen Sie Widerspruch ein. Die Beraterinnen und Berater in den 1.400 Vermittlungs- und Beratungsstellen in ganz Deutschland helfen Ihnen dabei.“ Und Anne Schilling weiß: „Rund 80% aller Anträge werden letztendlich genehmigt. 2007 war jeder zweite Widerspruch erfolgreich.“
Gut, also für GKV gilt o.a.
Und warum fallen Beamte/Beihilfeberechtigte nicht unter §§ 24 und 41 SGB?
Zumal sich die Beihilfestellte bei der Auswahl der Klinik auf das MGW bezieht....
Verfasst: 31 Jan 2009, 20:21
von jucele
Vielleicht ist das einfach der Unterschied zwischen gesetzlich und privat?
Verfasst: 01 Feb 2009, 09:59
von Laetitia
nee - nicht der Unterschied zwischen gestzlich und privat versichert !! Sondern der zwischen Vorsorge und Reha!! Bei jeder Reha ( egal ob über KK oder RV ) gilt eben immer der Grundsatz: erst ambulant dann stationär!
Der einzige Fall für den dieser Grundsatz nicht gilt ist die Mutter-Kind-Kur!!! Und hier ist es egal ob Vorsorge oder Reha....
Alle anderen Arten der Rehas sind immer erst dann genehmigungsfähig wenn ambulanten massnahmen ausgeschöpft sind..
Verfasst: 01 Feb 2009, 10:39
von BetsyB
wobei bei der Beihilfe bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren der gleiche Grundsatz gilt, wie bei Reha. Dies steht ausdrücklich bei der Beihilfe drin!