Fahrtkostenersattung Krankenkasse

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
twins6

Fahrtkostenersattung Krankenkasse

Beitrag von twins6 » 04 Mär 2009, 16:38

Hallo , ich habe jetzt eine Zug Karte gekauft und wollte dies schon mal vorab von der Kasse ersattet haben weil wir Hartz 4 Empfänger sind ist es uns nicht möglich 110 € vorzustrecken auf so lange zeit.
Die Kasse hat aber abgelehnt und gesagt wenn ich in der Kur ankomme und mir eine Bestätigung hole dann würden sie die hälfte erst mal zahlen . Toll, zurück soll ich mit dem Auto abgeholt werden das müssen wir jetzt auch noch vorstrecken ...
Kennst sich da jemand mit den Regeln und pflichten aus ?
Gruß twins06

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Juddel
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Beitrag von Juddel » 04 Mär 2009, 19:43

Also bei mir war das bis jetzt immer so. Ich hab das Geld immer erst nach der Kur bekommen. Sie wollen wohl sicher sein, das du auch da warst.
2000 Klinik Feldberg
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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 04 Mär 2009, 19:51

Das ist völlig normal so...... Immer erst Erstattung nach der Kur!

Die sind schon kulant ,wenn sie Dir das Geld schon nach Eingang der Meldung, daß Du die Kur angetreten hast, erstatten... Hat meine Kk auch so gemacht. Habe die Kilometerpauschale während der Kur überwiesen bekommen.....

In der ersten Kur gabs die Erstattung erst im Nachhinein.,..Und das ist auch korrekt so.

eswirdsommer

Beitrag von eswirdsommer » 04 Mär 2009, 20:39

Hängt vielleicht von der Kasse oder vom Sachbearbeiter ab. Bei uns wird auch in Vorleistung gezahlt , wenn es finanziell sehr knapp ist. Dann muß eine Erklärung unterschrieben werden, dass bei Nichtantritt der Kur der Betrag zurückgezahlt wird,das kommt bei uns öfter vor,manche Leute könnten eine Kur sonst gar nicht antreten.
Gesetzlich geregelt ist das aber nicht.
Erstattet bekommst du aber nur die günstigste Fahrvariante, vermutlich 2.Klasse DB Fahrkarte für hin u.zurück.

twins6

Beitrag von twins6 » 04 Mär 2009, 22:56

Hallo , danke für eure Antworten also ist es doch normal erst nach der Kur die Erstattung zu bekommen ABER bei uns ist es aber echt totall kanpp. Nun noch eine frage was heißt günstigste Fahrvariante ?? ich fahre hin mit dem ZUG 110 @ und zurück mit dem Auto werde ich abgeholt Wegegeld wird ca 750 km mal 0,18 € ca sein das wird dann mehr als die Zugfahrkarte.
Muss ich nun damit Rechnen das sie mir das garnicht zahlen ?
LG Twins

Mein gott was eine Kur schon am anfang kostet angefangen von neuer Zahnbürste - zu passenden Klamotten für die Kids Taschengeld usw ..

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Ulnau71
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Beitrag von Ulnau71 » 04 Mär 2009, 23:06

Wenn du mit dem Auto fährst, dann zahlt die Kasse nur den Betrag, den du für den Zug ausgegeben hättest. Wenn es mit dem Auto teurer wird dann hast du leider Pech.
Ja, es sind schon eine Menge Kosten, die manche nur unter Mühen aufbringen können. Wünsche dir trotzdem eine tolle Kurzeit.

LG, Ulli
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seeroeschen7
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Beitrag von seeroeschen7 » 05 Mär 2009, 06:24

Guten morgen!
Bei uns ist es so das die KK ein Reisebüro hat die es mit der Bahn abklären.
Das Reisebüro bestellt die Karten und Rechnet mit der KK ab.
Sollte ich jetzt mit den Auto fahren,berechnet die Wegstrecke und den Verbrauch von Benzin was der Wagen verbraucht .
Dann wird gegen gerechnet mit der Bahn was die Fahrkarten kosten.
Davon die Differenz bekommst Du wieder.
Mit der Bahn fahren ist für Dich Günstiger.

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lisa-maria
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Beitrag von lisa-maria » 05 Mär 2009, 06:36

Also bei mir war es so, dass ich mit dem Auto gefahren bin. Ich habe mir vorab einen Antrag auf Fahrgelderstattung schicken lassen, den mußte ich dann bei der Abschlußuntersuchung abstempeln lassen. Es gab dann ohne Pobleme innerhalb von 2 Wochen die Kilometerpauschale von 17 Cent pro km zurück! Die Höhe der km-Pauschale ist aber von KK zu KK unterschiedlich!
LG Sandra

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seeroeschen7
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Beitrag von seeroeschen7 » 08 Mär 2009, 06:11

Guten morgen!
Ich glaube das liegt an der KK .

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 08 Mär 2009, 09:17

@ lisa-maria: Die Höhe der Kilometerpauschale ist gesetzlich vorgeschrieben! Sie beträgt 40 Cent rpo Entfrenungskilometer ( das sind 20 Cent pro gefahrenem Kilometer ) abzlg des gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteils von 10 % , mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt!!!!

An gesetzliche Vorgaben muss sich jede KK halten!

Den § suche ich auch noch raus wenn Du mir nicht glaubst !

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