Muss ich eigentlich Urlaub neh
Verfasst: 01 Feb 2006, 10:24
von Birgit
Hallo,
ich habe vor fuer meine Tochter eine Kinderreha zu beantragen bei der ich als Begleitperson mitfahren moechte. Muss ich als Begleitperson eigentlich Urlaub nehmen oder waere das fuer mich auch Sonderurlaub?
Hat da jemand Erfahrung?
Verfasst: 01 Feb 2006, 10:55
von Heidi
Hallo Birgit,
ja, Du musst leider Urlaub nehmen.
Liebe Gruesse sendet
der Drachen
RE:
Verfasst: 01 Feb 2006, 11:29
von Gast
Je nach Arbeitgeber, also im oeffentlichen Dienst gibt es auf jeden Fall zumindest 3 Tage Sonderurlaub fuer so was, es steht im Tarifvertrag, also es faellt unter "Sonderurlaub aus sonstigem Grund". Fuer die restlichen Tage nimmt man entweder Sonderurlaub ohne Bezuege nehmen , ( sie werden aber Dir nach der Kinderreha vom Rentenversicherungstraeger , vorausgesetzt die Kinderreha laeuft ueber BfA/LVA ) erstattet. Der Nachteil ist, dass man erstmal keine Bezuege hat. In der freien Wirtschaft kann es sein, dass der Arbeitgeber Dir einen Sonderurlaub ohne Bezuege gewaehrt, trotzdem sie wieter zahlt und hinterher bekommt er sie von der BfA/LVA erstattet. Es gibt sogar bei der BfA/LVA so einen Vordruck fuer den Arbeitgeber fuer die Erstattung. Der oeffentliche Dienst tut sich aber damit schwer. Am besten beim Arbeitgeber fragen. Wenn die Kinderreha aber ueber die KK laeuft dann weiss ich nicht, wie es mit der Erstattung der Bezuege ist, ich glaube sie machen das nicht.
Urlaub
Verfasst: 01 Feb 2006, 12:23
von Birgit
Also ich arbeite im oeffentl. Dienst. Das wuerde heissen, dass ich unbezahlten Urlaub beantrage und mir dann den Gehaltsausfall komplett ueber die BfA wiederholen kann?
Birgit
RE: Urlaub
Verfasst: 01 Feb 2006, 13:29
von Gast
Ja, so hat mir die BfA mitgeteilt, wuerde aber an Deiner Stelle noch einmal anrufen und mich absichern oder vielleicht macht Dein AG es doch, dass er weiterzahlt, frag mal in der Personalabteilung.. Da ich nur 2 Tage in der Woche arbeite, habe ich ( weil ich mir finanziell nicht erlauben konnte, dass mein Gehalt erstmal eingestellt wird ) die 3 Tage Sonderulaub mit Bezuegen genommen und den Rest mit Ueberstunden und dem Jahresurlaub ueberbrueckt. Dafuer habe ich nicht so viel Urlaub verbraucht. Wenn Du es aber finanziell schaffst, wuerde ich einen Sonderurlaub ohne Bezuege nehmen und dann von der BfA das Gehalt zurueckfordern, dann sparst Du Dir Deinen Jahresurlaub.
Viel Glueck
Agnes
Verfasst: 01 Feb 2006, 14:26
von Jutta
Hallo ,
wenn du ueber die BfA faehrst kannst du unbezahlten Urlaub nehmen (vorrausgesetzt dein AG macht das). Du bekommst dein Gehalt weiter und die BfA erstattet deinem AG das Gehalt. Es gibt dafuer bei der BfA einen extra Vordruck. Den kannst du anfordern ( Formular Nr. G2613 SB Kostenuebernahme fuer Verdienstausfall nach § 54 Abs. 1 des SGB IX).
RE:
Verfasst: 01 Feb 2006, 15:39
von Gast
Hallo Jutta,
bin auch wie Birgit im oefff.Dienst und der AG wollte nicht weiterzahlen,, die BfA hat mir auch gesagt, dass das die wenigsten AG machen, obwohl sie das Geld zurueck kriegen.
Gruss
Agnes
Verfasst: 01 Feb 2006, 15:40
von Jutta
Dann musst du leider in den sauren Apfel beissen und unbezahlten Urlaub nehmen und im Nachhinein das Geld bei der BfA anfordertn. Dann haengst du aber mind. einen Monat in der Luft und ohne Geld.
Viel Glueck