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Anforderung an Klinik Kindattest

Verfasst: 31 Mai 2009, 21:15
von selly_177
Hallo,

meine Kinderärztin hat auf dem Attest meiner Tochter (Untergewicht) ein "mildes Reizklima" verordnet.Auf meinem Attest steht nichts davon.
Nun hab ich folg. Fragen....
Ich habe gelesen, das es bei den "Krankheiten" hauptsächlich um die Mütter geht und das Kind nur im "Hintergrund" steht. Also würde dies doch bedeuten, das das milde Reizklima nicht wirklich relevant ist, oder?

Was meint ihr dazu?

Verfasst: 31 Mai 2009, 21:21
von kleine_mama
Wenn du eine Mutter-Kind-Kur beantragen willst,stehen die Diagnosen der Mutter im Vordergrund,nach deinen Erkrankungen wird auch die Kurklinik ausgesucht.

Verfasst: 31 Mai 2009, 22:23
von NiCoRa01
Es geht erstmal um dich!

Je nachdem wohin du möchtest bzw. was du brauchst-such doch am besten selbst nach einer Klinik (bist hier ja schon im Forum mit den besten Tips!!!).
Hab ich auch so gemacht, konnte sogar den Zeeitraum auswählen und die KK hats auch so akzeptiert.

Viel Erfolg! :daumendrueck:

Verfasst: 01 Jun 2009, 05:51
von Laetitia
In dem Fall hier ist das Reizklima nicht relevant für die Auswahl des Kurortes....hätte sie aufDien Attest schreiben müssen..

Verfasst: 01 Jun 2009, 06:28
von boluin
Also wird erstmal nach den Indikationen bei der Mutter geschaut?
Der Doc hat in meinem Attest dazu geschrieben, dass die Kinder laufend krank sind, und daher mit behandelt werden sollten?!
Na dann bin ich umso mehr gespannt...

Verfasst: 01 Jun 2009, 06:50
von Laetitia
Natürlich wird erst nach den Indikationen der Mutter geschaut... Ist die zb. nicht kurbedürftig dan wird gar nicht mehr geschaut ob es die Kidner sind.Dann gibts keine Kur...

Und bei denAnforderungen an die Klinik kommt es auch darauf an was im Attest der Mutter steht. Danach wird ausgesucht --- Schließlich geht es in erster Linie um die Mutter - die Kinder werden nur mitbehandelt wenn es nicht anders geht (und das auch ziemlich unspezifisch).

Verfasst: 01 Jun 2009, 06:54
von boluin
Aber wozu braucht man dann für die Kids Atteste?

Und was macht man, wenn das Kind wirklich krank ist und Kur braucht? (Wobei mir eine Dame von der AWO sagte, dass Kinder niemals kurbedürftig sind)

Verfasst: 01 Jun 2009, 07:00
von Laetitia
Die Atteste für die Kids brauchst Du damit die Kk entscheidet ob die eben Kurkinder ( behandlungsbedürftig ) oder Begleitkinder ( Nicht behandlungsbedürftig )sind.

Und wenn ein Kind richtig wirklich krank ist , und eine Besserung nötig und intensive Behandlung dann gibts die Möglichkeit der Kinderheilbehandlung über die KK ( Kinderkur) oder über die RV ( Kinderreha). Da wird dann nur und ausschließlich das Kind behandelt und die Mutter kann je nach Alter des Kindes als Begleitperson mit (bei der KK länger als bei der RV - die Rv versucht schon6 jährige oft allein zu schicken - ab 10 hast Du so gut wie keine Chance mehr da mit zu kommen.)

Das kann man alles hier mal über die Suche Funktion herausfinden...

Du bist doch schon einige Zeit imForum - sowas sind Grundlagen.

Aprosps: Höre nicht allzu sehr auf das was Dir Damen von der AWO sagen.. Die haben so gut wie keinen rechtlichen Durchblick... Die hat Dir bestimmt auch nicht gesagt, daß sie provisionen für die Vermittlung in ihre Vertraghäsuer bekommen und daß die dort vorgenommenen Reserveirungen nur rein unverbindlich sind... Also kann jeder der vor Dir eine Kostenzusage der KK hat , Dir Deinen vermeintlich sicherern Platz wegschnappen...

Verfasst: 01 Jun 2009, 07:25
von boluin
Naja, so lange bin ich nun nicht im Forum...
Und noch dazu kommt, dass mich das nicht wirklich betrifft.

Und über die AWO hab ich ja nichts gemacht. Ich hatte da nur mal angerufen und ein paar Fragen gestellt. (Genauso wie bei der Caritas-und jeder hat mir was anderes erzählt)

Und wegen der Atteste für die Kids. In einem anderen Forum wurde mir erzählt, dass man teilweise gar keine Atteste für die Kids braucht-eben weil sie nur Begleitkinder sein sollen?!

Verfasst: 01 Jun 2009, 07:37
von Laetitia
Das wiederum liegt an den Formularen der KK . Einigen möchten auch für Begleitkinder eigene Atteste haben - eben mit der sog Psychosozialen Indikation ( das das Kind eben nciht von derMuttter getrennt werden kann) - Andere lassen das auf den Formularen für die Mutter mit angeben.

Willst Du Dein Kind all Kurkind mitbekommen brauchst Du auf jeden Fall bei jeder KK Ateste für die Kinder.