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Zustimmung des Vaters bei gemeinsamen Sorgerecht?
Verfasst: 10 Mär 2010, 07:49
von SoljaiMama
Ich hab in einem anderen Forum (andere Grund-Thematik, kein Kur-Forum) gelesen, daß jemand die Unterschrift des Vaters (Eltern getrennt) brauchte für eine Kinder-Reha, um sie beantragen zu dürfen. Der Ton war dann doch ziemlich rüde, so daß ich nicht dazwischen fragen wollte, zumal ich den Eindruck hatte, daß die eh aneinander vorbeireden.
Mich beschäftigt nun tatsächlich die Frage, muß man bei gemeinsamen Sorgerecht und Trennung der Eltern, die Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten haben, um 3-4 Wochen wegfahren zu dürfen (entweder Muki-Kur oder Kinder-Reha) mit dem Kind?
Bisher hab ich mir um sowas keine Gedanken gemacht, aber ich hab leider nen Ex, der wenn der sowas mitkriegt, daß er hätte zustimmen müssen bei den Muki-Kur bzw. der Kinder-Reha, dann würde er mir im Nachhinein noch die Hölle heiß machen.
Wie ist denn da die Rechtslage?
Verfasst: 10 Mär 2010, 07:58
von kleine_mama
Wie die Rechtslage ist,weiß ich auch nicht.
Aber du wirst doch sicher dem Vater mitgeteilt haben,wann du fährst..
Er möchte doch bestimmt auch wíssen,wo sich sein Kind aufhält..
Verfasst: 10 Mär 2010, 08:05
von Rumpelstilzchen
Also, ich bin mit meiner Bande 2008 zur Kur gewesen und habe zwar jeweils mitgeteilt, dass wir fahren und wohin-
aber unterschreiben mußte weder die Mutter von Ron noch der Vater von Laura und Philipp.
Ich habe halt gesagt, dass wir von dann bis dann zur Kur fahren und gut wars.
Verfasst: 10 Mär 2010, 08:06
von laternchen68
Bei dem Kurantrag des Müttergenesungswerkes war auch ein Blatt bei, worauf der Vater, in diesem Falle mein Mann, unterschreiben musste, dass er damit einverstanden ist, das die Kinder mitfahren!
Für wichtige Dinge braucht man, bei gemeinsamen Sorgerecht eigentlich immer die Unterschrift beider Sorgeberechtigter, wie zb. Operationen, Schulanmeldungen, Kigaanmeldungen....
Verfasst: 10 Mär 2010, 08:07
von SoljaiMama
Selbstverständlich hab ich ihm das mitgeteilt, aber darum geht es nicht, es geht um die schriftliche Zustimmung, daß Kind mitfahren darf. Ob diese Unterschrift bei gemeinsamen Sorgerecht vom Gesetz her erforderlich ist.
Verfasst: 10 Mär 2010, 08:09
von SoljaiMama
Bei dem Kurantrag des Müttergenesungswerkes war auch ein Blatt bei, worauf der Vater, in diesem Falle mein Mann, unterschreiben musste, dass er damit einverstanden ist, das die Kinder mitfahren!
Sowas meinte ich, ich hab das noch nie ausfüllen müssen, aber geben tuts sowas anscheint ja dann, danke für die Info
Verfasst: 10 Mär 2010, 09:45
von BetsyB
Ich kenn, dass der Vater gefragt werden muss, bei allen Entscheidungen, die unwiderruflich das Leben des Kindes beeinflussen (wie eben Schulwahl, OPs etc.).
Eine Kur oder Reha greift ja nicht in die Zukunft des Kindes, kann zumindest keine negativen Nebenwirkungen nach sich ziehen 8-|
Wenn der Arzt dein Kind krankschreibt, fragt ja auch keiner den Vater vorher. Oder?
Bei uns hat der Amtsarzt (also der, der fürs Kind attestiert hat) sogar gesagt, dass es gut, förderlich und wünschenswert ist, 3 Wochen Abstand und zur-Ruhe-kommen. Die Klinik hat genau das auch am ersten Tag angesprochen und hätte sämtliche Telefonanrufe bzw. Besuchsversuche verhindert.
Aber klar hab auch ich den Vater sofort informiert, wann und wohin.
Verfasst: 10 Mär 2010, 09:50
von hasi1969
Bei uns ist es ja so, das der leibliche Vater von unserem Pflegekind
das sorgerecht hat, aber wir die Aufenthaltsbestimmung.
Ich habe auch gerade vorin mit dem Jugendamt gesprochen wie sich das verhält und mir wurde gesagt, dass wir dem Vater es zwar mitteilen, aber er muß nicht unterschreiben und er kann auch nichts gegen unsere Entscheidung tun.
Verfasst: 10 Mär 2010, 09:55
von BetsyB
Da musste ich mir doch glatt den Gesetzestext nochmal zu Gemüte führen:
Wenn gemeinsam sorgeberechtigte Eltern (siehe dazu unter 4.) nicht nur vorübergehend getrennt leben oder geschieden sind, bleibt seit 1.7.1998 ihre gemeinsame elterliche Sorge bestehen. Aus Praktikabilitätsgründen schreibt § 1687 Absatz 1 BGB seitdem gegenseitiges Einvernehmen der Eltern (siehe dazu unter 4.) dann aber nur noch bei Angelegenheiten vor, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist. Ansonsten hat der Elternteil, bei dem sich das Kind rechtmäßig (d.h.: mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) gewöhnlich aufhält, die alleinige sog. "Alltagssorge". Das bedeutet Folgendes: In Angelegenheiten des täglichen Lebens, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, hat der allein betreuende Elternteil die alleinige Sorgebefugnis einschließlich der diesbezüglichen gesetzlichen Vertretung. Beispiele: * Organisation des täglichen Lebens des Kindes inkl. Freizeitgestaltung und Hausaufgaben, insbesondere Betreuungs- und Erziehungsfragen einschließlich der alltäglichen Entscheidungen im Bereich der schulischen oder beruflichen Ausbildung (wie Nachhilfeunterricht, Teilnahme an schulischen Veranstaltungen etc.); * Freizeitgestaltung samt Urlaubsfahrten sowie Beitritt in Sport- und andere Vereine; * Anschaffung von Spielzeug (inkl. Audio-, Video-, PC-Zubehör) und Kleidung; * Kontakte mit Verwandten, Freunden, Nachbarn etc.; * Einzahlungen und Abhebungen von Sparbüchern; *[red] medizinische Behandlungen[/red] (mit Ausnahme von Operationen, Zahnregulierungen); * Verwaltung des Arbeitsverdienstes des Kindes
Re: Zustimmung des Vaters bei gemeinsamen Sorgerecht?
Verfasst: 26 Feb 2025, 12:48
von xulii