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ERST ambulant wegen Wirtschaftlichkeit der KK?
Verfasst: 14 Apr 2010, 08:21
von Lisadog
Hallo ihr Lieben,
ich habe nun schon jede Menge hier im Forum gelesen...aber das mit dem Thema AMBULANT VOR STATIONÄR...sorry....da blick ich noch immer nicht ganz durch :kopfanwand:
Bei Erstbeantragung einer Mutterkindkur, also wenn noch nie eine gemacht wurde, kann die KK dann ablehnen, mit der Begründung, daß mein Kind ja von 8.00 h bis 11.30 h in der Schule ist, und ich in diese Zeit alle ambulanten Therapien packen muß? Wegen dem Witschaftlichkeitsfaktor?
Ich habe die Gestzeslage dazu nun schon einige Male gelesen, aber anscheinend ist mein Kopf zu voll um sie auch richtig zu verstehen

...ich bitte um eure Hilfe
Es geht mir nur um eine Antwort bzgl. Erstbeantragung..und sorry sorry sorry...falls diese Frage nervt...aber einige hier kennen sich da sicher VIEL besser aus als ich.
Vielen Dank und gaaanz liebe Grüße Lisadog
Verfasst: 14 Apr 2010, 08:32
von Ute73
Hallo Lisadog,
ambulant vor stationär heist genau wie Du vermutest erst alle Maßnahmen zu Hause ausschöpfen...ABER bei der Mutter-Kind-Kur ist eben dieses nicht gegeben. Heist es gilt NICHT ambulant vor stationär!!!
ich hoffe Dir damit Deine Frage beantwortet zu haben.
LG Ute
Verfasst: 14 Apr 2010, 09:17
von hasi1969
Ja genau das heißt das, du sollst dein 57000 Termine (sorry übertrieben)die du hast hast zusammen packen, nebenbei noch Kindererziehung, Haushalt, wenn du Glück hast Arbeit.
Also du sollst alle termine ambulant machen und nur wenn es wirklich nicht mehr geht kannst du eine Kur beantragen.
Bei MUKI gibts das wohl nicht mehr, wird abe rleider sehr oft angewahnt.
Sorry das ich entwas gereizt bin, ist nicht wegen dir, den selben sch.. hatte ich nämlich in meiner Ablehnung auch stehen, und bin gerade im Widerspruch
Verfasst: 14 Apr 2010, 09:25
von Lisadog
@Hasi1969...ich beobachte deinen Kurkampf auch schon ein Weilchen. Es ist echt der Hammer..ich denke, irgendwie kann man ambulante Therapien dazwischen packen, aber dann würde zumindest bei mir alles andere noch mehr drunter und drüber laufen..ich drücke dir echt dei Daumen, daß der MDK bei dir positiv entscheidet.
Es ist echt zum Haareraufen mit diesem ambulant vor stationär...
LG Lisadog
Verfasst: 14 Apr 2010, 09:40
von Bella.M.M.G.
Obwohl ich jetzt zur Kur fahre habe ich noch vor eine Woche Krangengymnastik gemacht. Und ja Rücken geht besser, aber nicht mein Kopf. Fast mit jeden Termin habe ich nur Stress mit betreuung meines kleineren Mannes.
Und wenn AOK hat mir bei Antrag Ablehnung gesagt ich soll doch zuerst am Ort machen war ich so wütend ;D . Weil jeder Termin bringt nur mehr Stress.
Ambulant vor stationär bei Kleinkind?
Verfasst: 14 Apr 2010, 13:09
von Cilia22
Hallo! Ich hatte auch eine Ablehnung von der TK und es hiess "Bitte ambulant vor stationär!". Hatte aber geschrieben, dass meine Kleine noch nicht in den Kindergarten geht (bekomme ja keinen Platz!), und dass ich daher eigentlich überhaupt keine Therapien machen kann.! Es gibt ja noch nicht einmal Physiotherapie-Praxen mit Kinderspielecke bei uns! Ich hatte mir 6x Massagen verordnen lassen und habe die nicht einmal geschafft, weil die Oma, die ewig weit weg wohnt, aus Krankheitsgründen nicht für jeden Massagetermin anreisen konnte. Das war aber anscheinend nicht Begründung genug - und betrifft ja auch die meisten Frauen. Wie aber soll ich sonst begründen, dass ich meine Erschöpfung nicht ambulant therapieren kann????
Verfasst: 14 Apr 2010, 14:17
von hofebeck
Hallo,
mit der Begründung "ambulant vor stationär" dürfen die Krankenkassen bei einem Erstantrag die Kur nicht mehr ablehnen. Da es trotzdem immer noch von den Krankenkassen als Ablehnungsgrund genannt wird, muss man halt in den Widerspruch gehen. Wenn das der einzige Ablehnungsgrund ist, wird es dann wohl auch klappen.
Bei einem vorzeitigen Antrag (vor Ablauf von 4 Jahren) sieht die Rechtslage allerdings anders aus.
LG
hofebeck
RE:
Verfasst: 14 Apr 2010, 14:58
von Juddel
Original geschrieben von hofebeck
Hallo,
mit der Begründung "ambulant vor stationär" dürfen die Krankenkassen bei einem Erstantrag die Kur nicht mehr ablehnen. Da es trotzdem immer noch von den Krankenkassen als Ablehnungsgrund genannt wird, muss man halt in den Widerspruch gehen. Wenn das der einzige Ablehnungsgrund ist, wird es dann wohl auch klappen.
Bei einem vorzeitigen Antrag (vor Ablauf von 4 Jahren) sieht die Rechtslage allerdings anders aus.
LG
hofebeck
Wo steht das, das ambulant vor Stationär nur beim Erstantrag bzw. alle 4 Jahre gilt?
Ich habe nachgefragt und die Antwort bekommen, das es grundsätzlich gilt.
RE: RE:
Verfasst: 14 Apr 2010, 15:12
von hofebeck
Original geschrieben von Juddel
Wo steht das, das ambulant vor Stationär nur beim Erstantrag bzw. alle 4 Jahre gilt?
Ich habe nachgefragt und die Antwort bekommen, das es grundsätzlich gilt.
Ich habe geschrieben, dass "ambulant vor stationär" nur bei Erstanträgen und Anträgen nach der gesetztlichen Wartefrist
[red]nicht[/red] gilt. Diese Info habe ich von meiner Krankenkasse (DAK).
RE: RE: RE:
Verfasst: 14 Apr 2010, 15:28
von Juddel
Original geschrieben von hofebeck
Original geschrieben von Juddel
Wo steht das, das ambulant vor Stationär nur beim Erstantrag bzw. alle 4 Jahre gilt?
Ich habe nachgefragt und die Antwort bekommen, das es grundsätzlich gilt.
Ich habe geschrieben, dass "ambulant vor stationär" nur bei Erstanträgen und Anträgen nach der gesetztlichen Wartefrist
[red]nicht[/red] gilt. Diese Info habe ich von meiner Krankenkasse (DAK).
Entschuldigung, habe mich falsch ausgedrückt. Aber ich meinte eben.
Wo es steht das Ambulant vor Stationär nicht gilt, bzw. das es eben
nicht gilt bei Erstanträgen und alle 4 Jahre.
Ich habe das Gesetzbuch gewälzt und nichts gefunden, habe bei mehreren Stellen nachgefragt und eben erfahren:
Ambulant vor Stationär gilt eben grundsätzlich Nicht, bei Mutter-Kind-Kuren.