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Verfasst: 14 Apr 2010, 20:42
von bessy
Nennt man eine Kinderkur auch Vorsorgeleistung?
Bin ein wenig durcheinander. Hab bei der AOK nachgefragt wegen einer Kinderkur. Heisst Kinderkur auch Vorsorgeleistung?
Danke im Vorraus
das würde mich auch interessieren!
Verfasst: 14 Apr 2010, 21:09
von MAYD2010
Habe auch gerade die Anträge beim Kinderarzt. Am Freitag kann ich sie ausgefüllt abholen und dann mit meinem Anschreiben an die Krankenkasse senden.
Ich hoffe, diese Kur wird genehmigt! Mein Sohn brauch sie wirklich (und wir auch!)
x)
Verfasst: 15 Apr 2010, 16:49
von lostfan
Ich hoffe, ihr habt von der Kasse die richtigen Anträge bekommen, denn Kinderkur heißt für die Kassen meist erstmal REHA, das heißt Kostenübernahme durch die Rentenversicherung.
Soll es eine reine Vorsorge-Mutter-Kind-Kur sein, egal ob Kind nur Begleitkind oder auch Patient, dann musst du das genau sagen. die Kostenübernahme fällt dann auf die Krankenkasse und die Anträge sehen auch anders aus.
Weiß aus Erfahrung, das die Kasse, sobald man Arbeitnehmer ist, gern die Reha-Anträge aushändigt, um selbst nicht zahlen zu müssen.
Beides, Reha und Vorsorgekur, kann natürlich für das Kind beantragt werden.Kommt halt auch drauf an, ob die Mutter nur Begleitung sein will (dann Reha beantragen), und es hängt natürlich vom Beschwerdebild ab.
Verfasst: 15 Apr 2010, 18:08
von Laetitia
Auch über die KK gibt es Kuren fürs kInd --- auch als Reha ... wird nur meist nicht so genannt. Reha ist meist das was über die RV läuft.
Bei kIndern allerdings gibt es eben keine Vorrangigkeit der Kostenträger- Dh - wer den Antrag zuerst erhält der muss über ihn entscheiden und mus auch zahlen. Die KK darf bei einem Antrag auf ne Kinderkur an sie nicht einfach an die RV weiterleiten... sie muss entscheiden und ggf zahlen..
Verfasst: 16 Apr 2010, 08:33
von bessy
Ich verstehe meine Krankenkasse nicht. Ich hab den gesagt, dass ich eine Kinderkur beantragen will. Die haben mir dann auch einen Antrag für mich mitgegeben. Ich hab alles zusammen abgegeben. Die haben mir die Kur abgelehnt. Da habe ich einen Wiederspruch geschrieben. Der MDK meinte ist nicht erforderlich und wenn ich noch fragen hab, sollte ich mich an meine Geschäftsstelle wenden. Ich weiss nicht ob ich einen erneuten Wiederspruch schreiben soll. Vielleicht verlange ich wirklich zu viel. War letztes Jahr zur MUKi-Kur. Aber seit letztes Jahr Oktober hat sich der Gesundheitszustand meiner Kinder so sehr verschlimmert, dass ich nicht weiter weiss. Könnt ihr mir was raten? Danke
Re: Heisst Kinderkur auch Vorsorgeleistung?// ?
Verfasst: 26 Feb 2025, 15:50
von xulii
Re: Heisst Kinderkur auch Vorsorgeleistung?// ?
Verfasst: 18 Apr 2025, 16:59
von xulii