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Hab mich entschlossen---Frage zur KVB---
Verfasst: 17 Mai 2010, 18:24
von Annalena
Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt entgültig entschlossen, eine Kur zu beantragen, auch mit einem mulmigen Gefühl im Bauch ;o)
Ich möchte gerne an die Nordsee, in die Mutter Kind Kurklinik Nazareth. Habe bis jetzt nur gutes gelesen, obwohl soviel ja garnicht von dieser Klinik berichtet wurde.
Morgen werde ich zum Kinderarzt mit meinen Kindern und mir von dort ein Attest holen, für beide...meins hab ich schon am Freitag bekommen, aber ohne Indikationsnummern, nur so daher geschrieben (komische Ärztin..), aber immerhin, hoffe das reicht der KVB. Kennt sich jemand mit der KK aus? Wie lange dauert sowas in der Regel, bis das bearbeitet wird? Habe auch schon selber mit der Klinik kontakt aufgenommen, sie werden mir die freien termine zuschicken

)
LG

Verfasst: 17 Mai 2010, 18:48
von Lisadog
Hallo und herzlich Willkommen.
Zur Bearbeitungsdauer kann ich nur sagen, daß da alles möglich ist, von 4 Tagen, die ich hier gelesen habe bis hin zu Monaten bei den gesetzlichen Krankenkassen. Zu deinem Attest: Mein Hausarzt hat auch keine Nummern dazu geschrieben, sondern eben eine Diagnose und selbstverfassten Text, aber das muß ja hoffentlich nicht gleich schlecht sein. Mein Antrag ist noch in Bearbeitung,aber mein Arzt gab sich schon Mühe beim Ausfüllen, Text ist ja manchmal auch aussagekräftiger als Ziffern (hoffe ich zumindest).
LG Lisadog
*Ich drücke dir die Daumen für deinen Antrag*
Verfasst: 17 Mai 2010, 22:04
von Sternenfaenger
Hallo!
Also mein Arzt hat auch nur kurz und knapp und ohne Kürzel den Antrag geschrieben. Außerdem hat er noch nicht mal ein Dringlichkeitsattest für nötig befunden, obwohl es sich um eine vorzeitige Kur handelt.
Der Antrag wurde dann erstmal nach ein paar Wochen abgelehnt. Ich habe dann einen Widerspruch mit ausführlichem Brief eingereicht und nach nur 2 Tagen hatte ich daraufhin die Zusage!!
Bei meinen anderen Kuren ging die Zusage immer recht flott und ich hatte nie eine Absage!
Ich weiß, dass in der Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes steht, dass die Bearbeitung nicht länger als zwei Wochen dauern sollte. Rechnet man die Postwege (Versicherte --> KK --> MDK --> KK --> Versicherte) noch dazu, kommt man schnell auch mal auf über drei Wochen!
Verfasst: 17 Mai 2010, 22:10
von sheena
wenn du den antrag abgegeben hast, hat die KK 7 Wochen zeit darauf zu reagieren
Verfasst: 17 Mai 2010, 22:19
von Annalena
danke für eure antworten

ja dann hoffe ich mal dass es schnell geht und ich wirklich noch dieses jahr fahren kann. bin schon ganz hibbelig, dabei kann ich sooo schlecht warten *pfeiff*
Verfasst: 17 Mai 2010, 23:39
von Sternenfaenger
Hallo shenna: Wo steht das mit den 7 Wochen?
Verfasst: 18 Mai 2010, 14:33
von Annalena
Hallo, war heute beim Kinderarzt, damit er mir auch für die beiden ein Attest gibt. Hab es nicht gemacht, da die beiden eigentlich nur als Begleitkinder mit sollen, muss ich denn jetzt irgendwas zusätzlich tun, also ich habe nur die normalen anmeldebögen für uns alle hier ausgefüllt und mein attest, das müsste doch reichen oder? meine kinder haben zum glück keine chronischen krankheiten, außer dass sie infektanfällig sind...weiß da jemand mehr???
Verfasst: 18 Mai 2010, 14:38
von Laetitia
Auch für Begleitkinder braucht man ein Attest... Und zwar eben das das die psychosoziale Indikaiton bescheinigt. Also letztlcih bescheinigt das die kinder auch bei eingener Gesundheit nicht von der Mutter getrennt werden dürfen für die Dauer der Kur.... Nur dann ist es doch ne Mutter-Kind-Kur.
Sollen die Kidner nur als gesunde Begleitkinder mit , dann kann dein Hausarzt das Attest für die Kinder genauso gut ausfüllen. DU musst damit nicht zum Kinderarzt-
@ Sternenfänger : kannst Du mir bitte sagen wo in den Begutachtungsrichtlinien das mit der zwei Wochen Frist steht ? ich habe die schon mehrfach gelesen - das habe ich nirgends gefunden - ich würde auch gerne noch mal gezielt nachlesen - Hast DU vielleicht die Seite parat? Ich kanns mir nämlcih schlicht nicht vorstlelen , da schon die RV für Rehas eine Frist von 4 Wochen hat . Und da geht es um die Gefährdung der Arbeitsfähigkeit - und das ist normalerweise dringender--
Verfasst: 19 Mai 2010, 22:12
von Sternenfaenger
Hallo Laetitia,
die Information habe ich aus der u. a. Richtlinie. Ich hoffe, diese ist noch aktuell.
Das eine schließt das andere ja nicht aus. Es muss ja sogar so sein, dass die RV einen größeren Spielraum hat, da sie in der Zeit ja ggf. ein Gutachten beim MDK einholen muss! Dann hat die RV insg. auch nur noch für sich 2 Wochen...
Begutachtungs-Richtlinie
Vorsorge und Rahabilitation
Medizinischer Dienst
der Spitzenverbände
der Krankenkassen e.V.
MDS
Oktober 2005
unter Punkt 7.4 Bearbeitungsfristen
Findest Du z. B. hier:
http://www.mutter-kind.com/media/Downlo ... 454e9380e5
Ich hoffe, ich konnte helfen!
Verfasst: 20 Mai 2010, 03:39
von Laetitia
Diese Richtlinie habe ich - es ging mir um die genaue Seite ... Hatte ich aber so geschrieben,..Aber ok . natürlich kann ich das alles selber noch mal nachlesen..... Sind ja nur um die 100 Seiten...