Was ist wenn...
				Verfasst: 30 Mai 2010, 09:51
				von gluecksritter
				Hallo ihr lieben,
ich würde gerne wieder mal eine Kur beantragen. Wie sieht es eigentlich aus. Ich war 2007 im Lindenhof, war zu dieser Zeit bei der TK versichert, bin aber jetzt bei einer anderen KK. Der Aufenthalt im Lindenhof, war so schlecht, dass ich mich damals bei der KK beschwert habe und der Lindenhof eine Stellungnahme abgeben musste. Einen Bericht, von der Kur, hat meine Ärztin damals nicht bekommen. Muss ich die Kur in meinem neuen Antrag angeben, oder kann ich die der neuen KK verschweigen? Ich befürchte nämlich, dass ich die Kur nicht bekomme, weil die vier Jahre noch nicht vorbei sind.
Viele Grüße
			 
			
				
				Verfasst: 30 Mai 2010, 11:09
				von katja77
				Die wissen das auch so   

  Ich habe direkt nach meinem Wechsel (AOK - IKK) zufällig die Kur vergessen zu erwähnen bei der Antragstellung.  x) Bekommen habe ich die Ablehnung mit dem Grund: Vor Ablauf der 4 Jahres Frist. Erst im Widerspruch wurde sie genehmigt.   
Liebe Grüße
Katja
 
			
				
				Verfasst: 30 Mai 2010, 11:49
				von ELCHfuzzi
				Ich hab im letzten Jahr einen vorzeitigen Kurantrag gestellt und musste dort angeben, wann ich das letzte Mal zur Kur war (es werden die letzten 4 Jahre gefragt).
			 
			
				
				Verfasst: 30 Mai 2010, 13:00
				von gluecksritter
				Danke für die schnellen Antworten. Also dann also lieber nicht schummeln   

 
			
				
				Verfasst: 30 Mai 2010, 13:07
				von benita
				Nein , nicht versuchen zu schummeln .
Lieber gut begründen warum die letzte Kur ein absoluter Reinfall war und das am besten belegen. Vielleicht hat die TK ja noch unterlagen darüber.
			 
			
				
				Verfasst: 30 Mai 2010, 13:30
				von gluecksritter
				Ich habe noch mein Schreiben an die TK und auch die Stellungnahme vom Lindenhof, aber die ist so Fadenscheinig, dass ist zum Kot.......
Wer ist natürlich schuld......., die Kurenden. Ist ja klar, ich wollte ja unbedingt, dass sie das Haus überbelegen und so.
			 
			
				
				Verfasst: 30 Mai 2010, 13:41
				von Laetitia
				Natürlich musst Du die Kur angeben... Machst Du das nicht, dann gibts Ärger denn Du bist zur Mitwirkung verpflcihtet. 
Ist dann eine vorzeitige Beantragung mit all den Schwierigkeiten die es da gibt.... Es wird nicht reichen daß die Kur kein Erfolg war..... Die KK hätte vielleicht bei begründetem Kurabbruch einer Widerholungskur zugestimmt--- Aber so ist das irrelevant. Und letztlcih musst Du belegen, daß Du neuer Erkrankugen hast,,, bzw eben die alten sich deutlich verschlimmert haben und du Ambulant schon was getan hast - und es daher notwednig ist eine stationäre Massnahme zumachen... Die reinen Müterspezififschen Belastungen reichen da nicth mehr aus..
			 
			
				
				Verfasst: 30 Mai 2010, 13:44
				von gluecksritter
				Also kann man sagen, alles wie immer und alles beim alten. Dann kann ich mich ja mal wieder damit abfinden, dass ich bis auf den Knochen kämpfen muss.