Bewilligung für Mutter, Behandlungsbedarf für Kind nachreichbar?
Verfasst: 15 Jan 2011, 23:05
Hallo,
ich habe meine Kurbewilligung seit heute in der Tasche und freue mich sehr darüber. Da ich Lehrerin bin und möglichst in den Osterferien die Kur durchführen möchte, musste ich die Bewilligung möglichst schnell bekommen, da ich ja sonst gar keine Chance mehr auf einen Platz in dieser Zeit hätte. Aus diesem Grund habe ich die Behandlungbedürftigkeit nur für mich beantragt, meine Kinder sind die Begleitkinder.
Meine große Tochter allerdings durchläuft gerade ein Diagnoseverfahren zum Thema ADHS. Ich weiß nicht, wann ich da mit einem Ergebnis rechnen kann. Jedenfalls hätte ich es eigentlich gerne, dass sie diesbezüglich während der Kur auch Unterstüzung bekäme.
Kann man einen diesbezüglichen Bedarf auch nachträglich beantragen?
Danke schonmal für Infos dazu....
ich habe meine Kurbewilligung seit heute in der Tasche und freue mich sehr darüber. Da ich Lehrerin bin und möglichst in den Osterferien die Kur durchführen möchte, musste ich die Bewilligung möglichst schnell bekommen, da ich ja sonst gar keine Chance mehr auf einen Platz in dieser Zeit hätte. Aus diesem Grund habe ich die Behandlungbedürftigkeit nur für mich beantragt, meine Kinder sind die Begleitkinder.
Meine große Tochter allerdings durchläuft gerade ein Diagnoseverfahren zum Thema ADHS. Ich weiß nicht, wann ich da mit einem Ergebnis rechnen kann. Jedenfalls hätte ich es eigentlich gerne, dass sie diesbezüglich während der Kur auch Unterstüzung bekäme.
Kann man einen diesbezüglichen Bedarf auch nachträglich beantragen?
Danke schonmal für Infos dazu....