hb mal wieder eine Frage an die Erfahrenen unter uns:
ich hab meinen Selbstauskunftsbogen ja nun schon eine ganze Weile wahrheitsgemäß beantwortet hier liegen und warte und warte auf den Schrieb meiner Hausärztin..... je länger ich darauf warte, desto mehr überlege ich, ob das, was ich geschrieben hab so in Ordnung ist.
Die einen sagen, man soll was Handgeschriebens, ausführliches erst in den Widerspruch schreiben, die anderen machen das sofort....
was meint Ihr?
Ich denke, wenn ich alles gleich dem Antrag beifüge, dann hab ich ja nichts mehr, was ich in einen warscheinlichen Widerspruch schreiben kann.
Widerum wenn der MDK gleich den Antrag prüft und da steht für den nichts ausschlaggebendes drin und er lehnt ab, kann ich dann trotzdem Widerspruch einlegen????
Bin bei der BKK.
Würd mich riesig über Eure Hilfe freuen
