Seite 1 von 2
					
				kann man nur zu Vertragskliniken der Kasse?
				Verfasst: 07 Mär 2011, 09:31
				von Gwen
				Hallo,
ich schicke meinen Antrag die nächsten Tage weg und wollte nun wissen, ob man auch z.B. die Kliniken des MGW wählen kann?
Ich mag nicht bei der Kasse anrufen, bevor der Antrag nicht bewilligt ist... die denken sonst, ich  bin mit deren Auswahl unzufrieden. Ich wäre halt gerne in einer kleineren Einrichtung am Meer (möglichst in Fussweite), außerdem kann ich nur los, wenn mein Mann als Begleitung in der Einrichtung wohnen kann, da ich sonst nachts wieder alleine dastehe.
Danke!!
			 
			
					
				
				Verfasst: 07 Mär 2011, 14:25
				von Juddel
				Ja man braucht nicht die Klinik der KK nehmen.
Es gibt das Wunsch,-und Wahlrecht und freies Klinikwahlrecht.
			 
			
					
				
				Verfasst: 07 Mär 2011, 14:52
				von Gwen
				Danke Juddel!
Das hilft mir weiter, heute abend werde ich mich dann mal dransetzen und schauen, was für uns passt!
			 
			
					
				
				Verfasst: 07 Mär 2011, 14:56
				von Laetitia
				Stimmt so verkürzt aber nicht. Das Wunsch-und Wahlrecht gibts zwar.... aber nur unter der Prämisse der Wirtschafltichkeit.
D.h : hat die KK ein Vertragshaus das alles erfüllt und bieten kann das du  für eine erfolgreiche Kur brauchst und ist das deutlich günsitger ( was es immer ist ) als dein nicht-Vertrags-Wunschhaus dann kann die KK verlangen das du das Vertragshaus nimmst ... oder die Differenz selber zahlst...
			 
			
					
				
				Verfasst: 07 Mär 2011, 18:03
				von uetli
				Hi du, stimmt was laetitia schreibt, bei mir gabs gute Gründe warum ich die Klinik der Krankenkasse nicht wollte.Wir hatten ein Attest vom Kinderarzt, da meine Kinder starkes ADHDS haben . Ich konnte nicht mit ihnen in einen großen Speißesaal. Die Kinderärztin zweifelte am Kurerfolg  
 
 
Ich hatte Glück und durfte mir dann aussuchen wohin.
liebe gr. ute
 
			
					
				
				Verfasst: 07 Mär 2011, 20:13
				von sujola
				Ich habe auch keine Lust in eine dr Vetragskliniken meiner BKK zu fahren.
Wenn meine Kur bewilligt wird wede ich erstmal alles mögliche probieren um in das Haus meiner Wahl zu kommen. Wenn ich es nicht schaffe muß ich halt doch auf dieVetragskliniken zurückgreifen. Aber man kann s doch erst mal probieren.
Suse
			 
			
					
				RE:
				Verfasst: 08 Mär 2011, 10:13
				von Juddel
				Original geschrieben von uetli
Hi du, stimmt was laetitia schreibt, bei mir gabs gute Gründe warum ich die Klinik der Krankenkasse nicht wollte.Wir hatten ein Attest vom Kinderarzt, da meine Kinder starkes ADHDS haben . Ich konnte nicht mit ihnen in einen großen Speißesaal. Die Kinderärztin zweifelte am Kurerfolg  
 
 
Ich hatte Glück und durfte mir dann aussuchen wohin.
liebe gr. ute
 
Und wieso, stimmt hier das was Leatizia schreibt?--Du bist doch dann nicht in eine Klinik der KK gefahren sondern in ein anderes, oder hab ich das falsch verstanden?
 
			
					
				RE: RE:
				Verfasst: 08 Mär 2011, 10:38
				von emilyschmidt06
				ja weil man gründe braucht wieso das man nicht in eine vertragsklinik kann. und da gilt sowas wie "gefällt mir nicht so" halt dann nicht.
ich durfte auch in eine wunschklinik. ganz einfach aus dem grund weil die dak keine klinik an der nordsee hat und ich aber laut meines arztes an die nordsee sollte. hab mich dann an die diakonie gewandt und die haben mit mir zusammen kliniken an der nordsee die zu meinen indikationen passen rausgesucht.
außerdem wollte ich in eine kleine klinik da ich ruhe brauchte, aber ob das allein als argument durchgegangen wäre, weiß ich nicht
			 
			
					
				Info vom Müttergenesungswerk zu Differenzzahlungen
				Verfasst: 09 Mär 2011, 09:11
				von paulifan
				Original geschrieben von Laetitia
Stimmt so verkürzt aber nicht. Das Wunsch-und Wahlrecht gibts zwar.... aber nur unter der Prämisse der Wirtschafltichkeit.
D.h : hat die KK ein Vertragshaus das alles erfüllt und bieten kann das du  für eine erfolgreiche Kur brauchst und ist das deutlich günsitger ( was es immer ist ) als dein nicht-Vertrags-Wunschhaus dann kann die KK verlangen das du das Vertragshaus nimmst ... oder die Differenz selber zahlst...
Dazu hat das Müttergenesungswerk im vergangenen Jahr eine Pressemitteilung herausgegeben, die erklärt, dass Mütter die Mehrkosten nicht nicht tragen müssen:
http://www.muettergenesungswerk.de/cms/ ... 7&mid=1714 
			
					
				
				Verfasst: 09 Mär 2011, 09:50
				von sujola
				Danke paulifan, 
fand die Pressemitteilung ganz informativ.
LG
Suse