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Gehört das Thema Stress durch Arbeit in die Selbstauskunft???
Verfasst: 15 Mär 2011, 20:42
von Mama_Mona
Frage mich die ganze Zeit ob ich in meiner Selbstauskunft auch erwähnen soll, daß ich drei Tage die Woche und das von 9.00 Uhr morgens bis 24.00 Uhr abends zum Arbeiten gehe. Das mache ich so um 2 Tage bei meiner Kleinen sein zu können. Bin dann natürlich die nächsten Tage platt von der Arbeit und schlafe meist mit meiner Kleinen dann um 20.00 Uhr ein.
Also meine FRAGE: gehört der Stressfaktor Arbeit auch in die Selbstauskunft oder eher nur mein Tagesablauf zu Hause?
Für eine Antwort wäre ich echt dankbar! Will mir nicht die Kur durch eine falsche Selbstauskunft verbauen. Die brauchen wir dringend!
Verfasst: 15 Mär 2011, 22:22
von Isus72
Der Stressfaktor Arbeit gehört sicherlich in den Selbstauskunftsbogen. Und erwähnen bzw. betonen würde ich das in jedem Fall auch beim Tagesablauf....
Verfasst: 15 Mär 2011, 23:24
von zimtstern
auf jeden fall!!! und zwar ruhig ausführlich
Verfasst: 16 Mär 2011, 12:21
von lele11
Na klar,
schildere die Probleme die für dich und deine Familie daraus entstehen. So ausführlich wie es für einen Antrag halt passt. Immer schön auf die Mütterspezifische Belastung achten.
Verfasst: 16 Mär 2011, 12:48
von Maarnixe
Ich würde das auch mit reinschreiben, das ist ja eine spezifische Belastung der heutigen Mütter, Arbeit, Haushalt und Kinder unter einen Hut zu bringen..
LG Sandra
Verfasst: 16 Mär 2011, 13:06
von Misaya
Klar. Hab ich auch geschrieben damals. Doppelbelastung Familie
und Job ... Ich drück Dir die Daumen :daumendrueck:.
Verfasst: 16 Mär 2011, 13:52
von sujola
Klarer Fall. das muß sogar da rein.
Verfasst: 16 Mär 2011, 15:08
von Laetitia
Was bitte ist denn das für ein Arbeitgeber?
Hat der schon mal was vom Arbeitszeitgesetz gehört ?
Die tägliche Anwesenheitszeit in einer Firma darf 10std nicht überschreiten.... Nur in wirklich die Firma bedrohenen Notsituationen ( Brand etc - also wirklich schlimme dinge ) darf das mal 12 Std sein...
Wieviel Pause hast Du ? ich schätze mal nicht mehr als ne Std ----- Hase dann sind wir schon bei mind 13 Std.
Und weißt du was das heißt ? Dein Ag macht sich strafbar - und du bist wenn was passiert nicht über die BG versichert.... Dh - sollte dir aufgrund der Müdigkeit nach der langen Arbeitszeit auf dem heimweg was passieren ( tödlicher Unfall- Invalidität etc--- ) dann bekommst weder Du ncoh deine Hinterbliebenen irgendwas von der BG....
Und dein AG geht vor den Kadi...
Ich würde sowas bestimmt nicth in ne Selbstauskunft schreiben... Du machst dich nämlich mitschuldig wenn du sowas mitmachst..
Verfasst: 17 Mär 2011, 16:16
von amanda04
Da muß ich Laetitia recht geben es ist Verboten. Nachzulesen hier.
Arbeitszeit Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Verfasst: 17 Mär 2011, 20:27
von Isus72
Äh... jetzt habe ich gerade noch mal genau deine Arbeitszeiten gelesen. Das habe ich bei meinem ersten Posting gar nicht so beachtet. So lange Arbeitszeiten sind ja dann nicht etwas, was ich in den Kurantrag schreiben würde. Wie hälst du das überhaupt durch?