Verwirrt - Entgeltersatzleistung u. Urlaub Kinder-Reha

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Sternenfaenger

Verwirrt - Entgeltersatzleistung u. Urlaub Kinder-Reha

Beitrag von Sternenfaenger » 22 Jun 2011, 10:22

Hallo,
es geht um die Kinder-Reha-Maßnahme meines Kindes, bei der ich als Begleitperson bewilligt wurde.

Hinsichtlich der Lohnausfallkosten der Begleitperson gilt ja, dass der bei einer Begleitperson, die ein Kind begleitet, der entstehende Verdienstausfall in Höhe des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erstattet wird, sofern bei der Begleitperson kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht.

Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag, in welchem insbesondere die medizinische Erforderlichkeit der Begleitperson dargelegt wird.

Eine Anrechnung von Urlaub auf Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation erfolgt nicht (mehr), wenn ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Dies ist zwischenzeitlich im § 10 des Bundesurlaubgesetzes aufgenommen worden.

Ich bin berufstätig (kein 400 Euro Job). Woher weiß ich, ob ich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz habe??? Wann muss ich den Antrag einreichen?? Vorher schon? Wie ist das mit Urlaub?? Wann muss ich Urlaubstage nehmen, wann nicht oder was sonst??

HILFE!! Manchmal stehe ich einfach auf dem Schlauch... :kopfanwand:

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 22 Jun 2011, 14:17

Normalerweise hat ein Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf Entgeldfortzahlung wenn er selber auch behandelt wird....

Ist es eine Reha über Rv dann ist das eher ausgeschlossen....

In dem Fall das du zb zeitgleich ne Kur für Dich machst und nicht nur begleitest hast Du Anspruch auf Entgeldfortzahlung.....

kittywf

Beitrag von kittywf » 22 Jun 2011, 16:28

Als ich (als Beamtin) meinen Sohn zur Reha nach Zingst begleitet habe, wurden mir vom AG die 10 Tage für "Betreuung krankes Kind unter 12" angerechnet, den rest musste ich aus meinem Jahresurlaub aufstocken....

...die jetzt alles völlig ohne Rechtsgrundlagen--nur aus der Erfahrung heraus....

zirbelinchen

mal bei der Krankenkasse

Beitrag von zirbelinchen » 22 Jun 2011, 17:15

nachfragen...ich denke, dass es da schon irgendeine Leistung gibt, die Dein Gehalt für diese Zeit ersetzt.... ( und nicht die 10 Tage vom AG ) Kann ja nicht sein, dass Du dafür Urlaub nehmen mußt !!!!!

Sternenfaenger

Beitrag von Sternenfaenger » 22 Jun 2011, 22:13

Habe heute mal bei der RV angerufen und nachgefragt. Die SB hat gesagt, sie schickt mir jetzt was zu, das soll ich erstmal lesen und wenn ich noch Fragen habe, soll ich wieder anrufen.

Sie meinte, ich solle auf jeden Fall einen Antrag stellen, weil ich darauf Anspruch hätte. Und von der Arbeit werde ich für die Zeit wohl freigestellt. Na hoffentlich ist das auch so...

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 23 Jun 2011, 03:32

Naja - freigestellt wirst du wohl nicht. Denn ne Freistellung bedeutet immer auch Lohnfortzahlung . Du bekommst vom AG Sonderurlaub . Und damit eben keine Lohnfortzahlung.

Sternenfaenger

Beitrag von Sternenfaenger » 23 Jun 2011, 09:13

Da gibt es in jedem Betrieb schon unterschiedliche Begriffe. Wir haben ein Formular, auf dem Fehlzeiten anders genant werden als bei der Erfassung später im Rechner... Unglaublich!

Deswegen meine lockere Bezeichnung, sorry!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 23 Jun 2011, 13:36

Der Begriff Freistellung ist aber gesetzlich defniniert - Da ist es ziemlich egal wie euer Betrieb das nennt.

Sternenfaenger

Beitrag von Sternenfaenger » 23 Jun 2011, 17:06

Weißt Du wo das genau definiert steht?? Wäre ja mal interessant...

Für mich ist in erster Linie wichtig, dass meine Firma das richtige macht. ;)


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