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Vorzeitige Kur, suche §
Verfasst: 26 Sep 2011, 15:28
von lindaeileen
Hallo,
hoffe Ihr könnt mir helfen, ich suche hier jetzt schon etwas länger. Irgendwie lädt es hier sehr lange. Bislang bin ich nicht fündig geworden. Es gibt einen § der genau beschreibt, wann man Anspruch auf eine vorzeitige Kur hat. Kann mir Jemand helfen? Muss morgen zur Neurologin und ich würde dies gerne mit ihr durchsprechen.
Ein- und Durchschlafstörungen, Antriebslosigkeit, Erschöpfung, reicht das als Begründung aus? Oder soll ich noch erwähnen, dass mein Rücken wieder Probleme macht. Habe hier 1 Jahr Rehasport gemacht, immer noch wöchentlich Krankengymnastik auswärts und täglich über meinen Mann.
Ganz lieben Dank
ehemals silinda
Verfasst: 26 Sep 2011, 15:42
von sabinets
Hallole,
den § kann ich dir nicht sagen, aber du musst auf jeden Fall entweder eine neue Diagnose haben oder eine deutliche Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung ( wobei du da noch aufpassen musst, nicht in eine Reha geschickt zu werden). Als ich 2007 vorzeitig beantragt habe, war das auf eine andere Diagnose als 2005. Und da hat es auch nur nach Widerspruch geklappt.
Aber probieren würde ich es auf jeden Fall, nichts hast du ja schon !
Verfasst: 26 Sep 2011, 15:49
von lindaeileen
Neue Diagnose habe ich ja. Verschlimmerung seitens des Rückens ist auch da. Hhmm, da muss ich heute Abend mal das www durchforsten, irgendwo habe ich was gelesen, weiß aber nicht wo. Danke Dir trotzdem.
Verfasst: 27 Sep 2011, 13:35
von Laetitia
Da gibt es keine §§ -..... Im gesetz steht dazu: " ...Leistungen nach Absatz 4 können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund öffentlich rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. "
Nachzulesen In § 23 SGB V
Regelwartezeit sind bei MuKIKur 4 Jahre und die beginnen am 1. Tag der letzten Kur zu laufen...
Nachlesen in welchen Fällen eine vorzeitige Kur dringend notwendig sein kann , kann man in den Begutachtungskriterien Vorsorge und Reha ... Einfach mal danach googlen.. und viel viel lesen...
Danke Laetitia ich habs
Verfasst: 27 Sep 2011, 15:21
von lindaeileen
Danke genau diesen Satz in diesem § habe ich gesucht: eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.
LG
Verfasst: 27 Sep 2011, 17:48
von Laetitia
Dieser eine Satz wird dir nichts nützen wenn du nicht weißt was als ein solcher Grund zählt und welche Vorraussetzungen da noch erfüllt sein müssen für den MDK - der jeden Vorzeitigen Kurantrag begutachtet..
Verfasst: 27 Sep 2011, 18:14
von Nennie66
Hallo,
ich musste zwei Widersprüche schreiben, bis ich dann eine Leistungsübernahme bekam.
Letztendlich war bei mir ausschlaggebend, dass ich noch mal ganz gezielt auf das MDK-Gutachten eingegangen bin und ein Ärztl. Attest eingereicht habe. Ich habe zwar auch keine neuen Krankheiten, sondern habe meine Belastungen noch einmal detaillierter verständlich gemacht. Darunter auch noch einen ausführlicheren Tagesablauf, in dem ich geschrieben habe, wie ich mich jetzt bei dieser Tätigkeit, Situation fühle und welche Beschwerden ich habe.
Ausserdem habe ich in dieser Zeit noch Reha-Sport und Progressive Muskelentspannung gemacht (Kurs). Dazu noch regelmäßig Aqua-Fitness und Nordic-Walking.
Also wie du siehst, es sind Verschlimmerungen eingetreten und ich habe in dieser Zeit "etwas gemacht".
Aber wie gesagt, das Ganze hat sich über vier Monate hingezogen und war sehr nervig. Zum Glück hat es sich bei mir gelohnt. Versuchen würde ich es auf jeden Fall - und wenn du zwei Widersprüche schreiben musst (MDK-Gutachten Stellungnahme). Ich wünsche dir viel Glück...
LG Nennie

Verfasst: 27 Sep 2011, 21:36
von lindaeileen
Ich habe neue Diagnosen und eine Verschlimmerung meiner Beschwerden. Ich habe auch 1 Jahr Rehasport gemacht und Nordic Walking. Zusätzlich manuelle Therapie usw. Meine Neurologin hat mir heute starke Hoffnung gemacht und wird mit mir Ende Oktober den Bogen durchgehen. Ich hoffe es klappt ohne Widerspruch. Die Hoffnung stirbt zuletzt. #D
Verfasst: 28 Sep 2011, 19:19
von Sandra.S
ich hoffe das ich auch in 2 jahren wieder fahren darf ,und hoffe das es etwas nützt das der arzt in der kur rein geschrieben hat ,das die kur in 2 jahren wiederholt werden sollte
Lang gebraucht
Verfasst: 05 Feb 2012, 01:20
von lindaeileen
So nun ist es soweit, die Neurologin hatte mir noch eine Untersuchung im Dezember aufgedrückt und ein neues Medikament, was nicht half.
Ich sollte ihr den Antrag vor 3 Wochen bringen, habe ich gemacht und er war immer noch nicht gestern fertig. Habe nun kurzerhand meinen Internisten mit ins Boot geholt, der mir den Antrag bis Montag fertig machen will. Dann sind sogar schon 3 Jahre um. Bin mal gespannt, ob ich in Widerspruch gehen muss.
LG