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Kurantrag nach 2 Jahren überhaupt möglich ?
Verfasst: 02 Feb 2012, 17:50
von fenja
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage 8-|
Lt. der Ärztin aus meiner ersten Muki Kur 2010 erklärte mir diese, dass ich nach 2 Jahren (da ich 55 Jahre jung

) bin und ein PK habe, wieder eine Kur beantragen könnte.
Da nun die 2 Jahre im Juli 2012 (Kurantritt) um sind, habe ich mir so überlegt, jetzt einen erneuten Antrag zu stellen, für ebenfalls Juli 2012, für die Sommerferien.
Ist so eine Genehmigung nach 2 Jahren überhaupt möglich ?
Danke schon jetzt für Eure Hilfe.
LG
Fenja
Verfasst: 02 Feb 2012, 17:57
von Mariana_
IM Gesetz steht nix drüber das Frauen die Älter sind ehr ne Kur beantragen dürften - Auch für Frauen mit Pflegekind gibts keine Sonderregelungen... Es gilt für alle die normale Wartezeit von 4 Jahren zwischen 2 Kuren...
Nur wenn es außergewöhnlich dringende Gründe gibt und eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht mehr anders zu erzielen ist kann eine Vorzeitge Kur genehmigt werden..... Dazu muss man aber selber auch schon die ambulanten Behandlungen am Wohnort ausgeschöpft haben.
Nicht mal für Mütter mit Mehrfach behinderten oder mehreren behinderten Kindern gibts ne generelle Ausnahme von der 4 järhigen Wartefrist
Verfasst: 02 Feb 2012, 18:00
von seeroeschen7
Das Stimmt nicht ich habe in April 3 Jahre um ein Neuen Antrag ist gestellt,sie haben noch nicht nein gesagt.
Das einzige was nicht Hoffnung macht vors Gericht zu gehen.
Ich würde es versuchen die Hoffnung Stirbt zuletzt.

Verfasst: 02 Feb 2012, 18:04
von Mariana_
Oh doch . das stimmt - Es gibt keine generellen Ausnahmen für irgendwelche Personengruppen. Egal ob älter, ob Pflegekinder oder was auch immer-
Vorzeitige Kuren sind immer abhängig von den Belastungen und Erkrnakungen im Einzelfall und davon ,daß es keine andere Möglichkeit mehr gibt...
Schau ins gesetz wenn dus nicht glaubst.
Verfasst: 02 Feb 2012, 18:08
von seeroeschen7
Also Google mach ich nicht :aetschi:
Aber sie Schreibt doch wegen PK was es auch immer ist soll sie wieder eine Kur beantragen.
Wegen Alter gebe ich Dir Recht.
Klar haben wir keine Sondergenehmigung weil wir Behinderte Kinder haben aber mehr Belastung und Pflege und darauf wird geachtet.
Und bitte jetzt keine Diskussion

Verfasst: 02 Feb 2012, 19:20
von Mariana_
PK heitß Pflegekind . Und da muss man auch nicht dikutieren. Es gibt keine gesetzlichen Sonderregelungen für Pflegekinder und deren Eltern in Bezug auf Kuren - fertisch..
Verfasst: 02 Feb 2012, 20:43
von cuddle
Aber vielleicht erkennt die KK trotzdem Gründe für eine vorzeitige Kur
Letztlich ist's ne Ermessensentscheidung und mit guten Attesten ist's grundsätzlich möglich eine vorzeitige Kur bewilligt zu bekommen.
Also würde ich's versuchen, mehr als ablehnen können sie nicht.
Verfasst: 02 Feb 2012, 21:04
von chrissykoeln
Pflegekinder gehören aber zu den Kontexfaktoren, die eine vorzeitge Kur begründen könnten, ich würde es mit dem Dringlichkeitsattest versuchen. Ich habe Autoimmunskrankheit un ein behindertes Kind mit PS 1 und wir fahren seit Jahren vorzeitig...
RE:
Verfasst: 02 Feb 2012, 21:10
von seeroeschen7
Original geschrieben von chrissykoeln
Pflegekinder gehören aber zu den Kontexfaktoren, die eine vorzeitge Kur begründen könnten, ich würde es mit dem Dringlichkeitsattest versuchen. Ich habe Autoimmunskrankheit un ein behindertes Kind mit PS 1 und wir fahren seit Jahren vorzeitig...
Wie machst du das denn ???
Ich habe ein Kind mir Ps 3 und Kämpfe wie blöd
Verfasst: 03 Feb 2012, 04:20
von Mariana_
Eben Chrissyköln: Sie Können es begründen ....
Genauso wie eigene Erkrankungen , neue Lebensumstände etc...
Aber : das ist keine Automatismus und es gibt keine besonderen Regelungen für Mütter mit Pflegekindern. Warum auch ? Ist doch in der Regel dasselbe ob man ein Pflegekind hat oder eigene. Warum sollte es da Sonderregelungen geben ?
Wenn ein Arzt sagt : Du kannst auf jeden Fall früher fahren weil du ein Pflegekind hast so ist das einfach nicht wahr .
Es kommt immer drauf an was sonst noch passiert ist , und es darf keine andere Möglichkeit geben was zu bessern.
Ich bin zb Alleinerziehend . Auch das kann eine vorzeitige Kur mit-begründen..... Aber es gibt zig Alleinerziehende die eben nicht vorzeitig fahren dürfen weil die Umstände bei ihnen nicht so sind , daß das dringend angezeigt ist.
Fazit: Ob man ein behindertes Kind , ein eigenes oder ein PK hat ist letztlich völlig wurscht - es kommt da auf anderes an .