Widerspruchsfrist
Verfasst: 03 Sep 2012, 21:31
Hallo,
Ich hab in meinem Studium in der Rechtsvorlesung gelernt, dass diese 4Wochen Klausel zum Widerspruch einlegen meist gar nicht sauber formuliert ist, und deshalb eine Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Würd ich dann aber eher mit Anwalt machen. Aber deine Kasse hat sich ja gnädig gezeigt mit der Bearbeitung.
Viel Erfolg beim Widerspruch!
Ich hab in meinem Studium in der Rechtsvorlesung gelernt, dass diese 4Wochen Klausel zum Widerspruch einlegen meist gar nicht sauber formuliert ist, und deshalb eine Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Würd ich dann aber eher mit Anwalt machen. Aber deine Kasse hat sich ja gnädig gezeigt mit der Bearbeitung.
Viel Erfolg beim Widerspruch!