Wann darf man "wieder"

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
india.w

Wann darf man "wieder"

Beitrag von india.w » 10 Okt 2012, 11:52

Huhu!

Bin vor zwei Jahren mit meinen Jungs in Kur gewesen.

Seitdem ist einiges passiert. Ich lebe in Scheidung und arbeite 30 Std/Wo. die Kinder sind in der Zeit bei einer Tagesmutter untergebracht.

Ich würde gerne mit den Zwergen nochmals zur Ruhe kommen und eine Kur beantragen. kennt sich jemand aus, ab wann man wieder fahren dürfte?

Bin echt reif.... :(

Wolle
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Beitrag von Wolle » 10 Okt 2012, 11:55

Probieren kannst du es ja. Zu verlieren hast du ja nix.
Wünsche dir viel Erfolg!
LG Sandra

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esterhasi
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Beitrag von esterhasi » 10 Okt 2012, 13:37

Die Regel ist - alle 4 Jahre - aber versuchen kannst du es ja mal!
Ciao esterhasi
Mutterkind-Kuren Zingst 02+05, Miramar 09
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india.w

Beitrag von india.w » 10 Okt 2012, 18:41

hm, so habe ich das auch gehört.

aber wenn einer der "mitreisenden" noch keine kur beansprucht hat, darf doch alle zwei jahre?

emilyschmidt06
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RE:

Beitrag von emilyschmidt06 » 10 Okt 2012, 18:44

was meinst du mit mitreisende? die regel ist eigentlich immer 4 jahre, es sei denn es sind krankheiten schlimmer geworden oder neue hinzugekommen, dann darf man früher wieder wenns genehmigt wird.
April 2010 Haus am Deich Norddeich
Juni 2013 Mutter Kind Rerik
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Ulnau71
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Beitrag von Ulnau71 » 10 Okt 2012, 22:38

Eine Mutter-Kind-Kur kann man alle 4 Jahre beantragen. In deinem Fall wäre es eine vorzeitig beantragte Kur.
Diese Kuren werden anders behandelt, als die, die in gesetzlich geregeltem Wiederholungszeitraum beantragt werden.

Eine vorzeitig beantragte Kur wird nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" bescheidet. Das heißt, vor Ort müssen erst einmal alle möglichen Maßnahmen ausgeschöpft sein, bevor so eine Kur genehmigt wird. Es müssen gravierende Krankheiten deinerseits dazu gekommen sein und jede vorzeitig beantragte Kur wird immer zum MDK gehen und dort eingehend geprüft werden.

Viel Glück für deinen Antrag.
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esterhasi
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RE:

Beitrag von esterhasi » 11 Okt 2012, 06:57

Original geschrieben von india.w

hm, so habe ich das auch gehört.

aber wenn einer der "mitreisenden" noch keine kur beansprucht hat, darf doch alle zwei jahre?
hhää???.... was meinst du damit? Ich denke da liegst du falsch!
Ciao esterhasi
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Blanka2002
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Beitrag von Blanka2002 » 11 Okt 2012, 09:07

Da hast du irgendwas falsch verstanden.

Folgendes ist aber möglich:Wenn du bereits eine MuKiKur in den letzten vier Jahren hattest und deine Kinder (oder eines von ihnen) nur Begleitkind waren, aber gesundheitlich auch angeschlagen sind, dann kannst du für dieses Kind (oder Kinder) eine Kinderreha beantragen und du gehst als Begleitperson mit.

Dann hast du aber keine Anwendungen, denn es geht ja um die Kinder.
Liebe Grüße
Manu

2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)

poppvaly

Beitrag von poppvaly » 11 Okt 2012, 09:46

Ich würde auch gerne eine vorzeitige Kur beantragen aus diversen gesundheitlichen Gründen. Es interessiert mich, ob jemand hier schon eine solche genehmigt bekommen hat und wie die Erfahrung sind, insbesondere im Hinblick auf die Dauer des gesamten Procederes.

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immerdabei
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Beitrag von immerdabei » 11 Okt 2012, 09:54

Wie oben schon beschrieben: wenn alle Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft wurden und neue Krankheiten bzw. Gründe für eine Kur vorliegen, dann ist das alles möglich. Ich hatte innerhalb von wenigen Tagen die Bewilligung für eine vorzeitige Kur.

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