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Wann darf man "wieder"
Verfasst: 10 Okt 2012, 11:52
von india.w
Huhu!
Bin vor zwei Jahren mit meinen Jungs in Kur gewesen.
Seitdem ist einiges passiert. Ich lebe in Scheidung und arbeite 30 Std/Wo. die Kinder sind in der Zeit bei einer Tagesmutter untergebracht.
Ich würde gerne mit den Zwergen nochmals zur Ruhe kommen und eine Kur beantragen. kennt sich jemand aus, ab wann man wieder fahren dürfte?
Bin echt reif....

Verfasst: 10 Okt 2012, 11:55
von Wolle
Probieren kannst du es ja. Zu verlieren hast du ja nix.
Wünsche dir viel Erfolg!
Verfasst: 10 Okt 2012, 13:37
von esterhasi
Die Regel ist - alle 4 Jahre - aber versuchen kannst du es ja mal!
Verfasst: 10 Okt 2012, 18:41
von india.w
hm, so habe ich das auch gehört.
aber wenn einer der "mitreisenden" noch keine kur beansprucht hat, darf doch alle zwei jahre?
RE:
Verfasst: 10 Okt 2012, 18:44
von emilyschmidt06
was meinst du mit mitreisende? die regel ist eigentlich immer 4 jahre, es sei denn es sind krankheiten schlimmer geworden oder neue hinzugekommen, dann darf man früher wieder wenns genehmigt wird.
Verfasst: 10 Okt 2012, 22:38
von Ulnau71
Eine Mutter-Kind-Kur kann man alle 4 Jahre beantragen. In deinem Fall wäre es eine vorzeitig beantragte Kur.
Diese Kuren werden anders behandelt, als die, die in gesetzlich geregeltem Wiederholungszeitraum beantragt werden.
Eine vorzeitig beantragte Kur wird nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" bescheidet. Das heißt, vor Ort müssen erst einmal alle möglichen Maßnahmen ausgeschöpft sein, bevor so eine Kur genehmigt wird. Es müssen gravierende Krankheiten deinerseits dazu gekommen sein und jede vorzeitig beantragte Kur wird immer zum MDK gehen und dort eingehend geprüft werden.
Viel Glück für deinen Antrag.
RE:
Verfasst: 11 Okt 2012, 06:57
von esterhasi
Original geschrieben von india.w
hm, so habe ich das auch gehört.
aber wenn einer der "mitreisenden" noch keine kur beansprucht hat, darf doch alle zwei jahre?
hhää???.... was meinst du damit? Ich denke da liegst du falsch!
Verfasst: 11 Okt 2012, 09:07
von Blanka2002
Da hast du irgendwas falsch verstanden.
Folgendes ist aber möglich:Wenn du bereits eine MuKiKur in den letzten vier Jahren hattest und deine Kinder (oder eines von ihnen) nur Begleitkind waren, aber gesundheitlich auch angeschlagen sind, dann kannst du für dieses Kind (oder Kinder) eine Kinderreha beantragen und du gehst als Begleitperson mit.
Dann hast du aber keine Anwendungen, denn es geht ja um die Kinder.
Verfasst: 11 Okt 2012, 09:46
von poppvaly
Ich würde auch gerne eine vorzeitige Kur beantragen aus diversen gesundheitlichen Gründen. Es interessiert mich, ob jemand hier schon eine solche genehmigt bekommen hat und wie die Erfahrung sind, insbesondere im Hinblick auf die Dauer des gesamten Procederes.
Verfasst: 11 Okt 2012, 09:54
von immerdabei
Wie oben schon beschrieben: wenn alle Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft wurden und neue Krankheiten bzw. Gründe für eine Kur vorliegen, dann ist das alles möglich. Ich hatte innerhalb von wenigen Tagen die Bewilligung für eine vorzeitige Kur.