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Arbeitgeber/ Verdienstausfall
Verfasst: 24 Jan 2013, 21:26
von andrea33824
Huhu,
wir fahren im März/ April nach Amrum zur Kur.
Bei meinem 1. Arbeitgeber weiss ich bereits, daß ich den Verdienstausfall erstattet bekomme..ich vermute mal über die Krankenkasse, oder? ( ich arbeite dort mit einer halben Stelle auf Steuerkarte)
Mein 400 Euro Nebenjob..da bin ich unsicher...
Wer kann mir sagen, ob ich bei einem 400 Euro Job auch berechtigt bin, Verdienstausfall zu beantragen...?
Will dort erst nachfragen, wenn ich selber weiß, was mir zusteht...
Liebe Grüße, Andrea
Verfasst: 24 Jan 2013, 21:30
von Zephyra750
Ich gehe mal davon aus, dass du einen Arbeitsvertrag hast und auch deinen Urlaubsanspruch jedes Jahr gelten machst, oder?
Wie handhabt ihr das bei Krankheit?
Rechtlich würde ich sagen, dass es dir zusteht, da es ein Arbeitsverhältnis darstellt und du die gleichen Rechte & Pflichten hast, wie bei einem "Haupt"-Arbeitsverhältnis.
Verfasst: 24 Jan 2013, 21:31
von Blanka2002
Von Verdienstausfall habe ich noch nichts gehört. 8-|
Normalerweise behandelt ein AG es wie im Krankheitsfall und zahlt Lohnfortzahlung. Bekommst du also in deinem 400 € Job Lohnfortzahlung, dann zahlt er während der Kur den Lohn auch weiter.
Bu bist aber nicht krankgeschrieben, denn dann wärst du nicht kurfähig.
Verfasst: 24 Jan 2013, 21:37
von andrea33824
Ja..ich habe einen Arbeitsvertrag..nur habe ich keine feste Stundenzahl..arbeite immer so, wie ich gerade kann und gebraucht werde..
Urlaubs anspruch habe ich. Da wird immer die Durchschnittliche Arbeitszeit des letzten Jahres als Berechnungsgrundlage genommen.
Krank bekomme ich nur mit gelbem Schein erstattet..hab ich allerdings noch nie in anspruch genommen...
aber dann gehe ich davon aus, daß bei einer Kur auch der Durchschnittliche normale Verdienst erstattet wird...vlt. frag ich einfach mal ganz lieb nach
Verfasst: 24 Jan 2013, 21:47
von Zephyra750
Vielleicht mal direkt bei der Knappschaft nachfragen?
Verfasst: 24 Jan 2013, 21:50
von Blanka2002
Hört sich doch gut an. Du musst dann die Genehmigung und Bestätigung deines Kurtermins dem AG vorlegen und dann sollte das ohne Probleme klappen.
Verfasst: 25 Jan 2013, 06:54
von cuddle
Wir haben eine Haushaltshilfe, die auf 400-Basis bei uns beschäftigt ist. Sie war im letzten Sommer zur Mukikur und hat von uns den Lohn weitergezahlt bekommen.
Wir haben eine Kurbescheinigung ( also eine das sie die Kur auch wirklich durchgeführt hat ) bei der Knappschaft eingereicht und 80% erstattet bekommen - genauso wie es bei Krankheit gehandhabt wird.
Verfasst: 25 Jan 2013, 07:14
von DiniKiel
Bei deinem 400€ Job, kommt es sicher auf den Chef an! Ich habe nen super Chef, ich bekomm trotzdem mein Gehalt und arbeite nach! Ich spring so oft ein, da ist das für mich auch kein Problem! Zum Glück!
LG Nadine
Verfasst: 25 Jan 2013, 13:25
von cuddle
Es kommt wohl eher auf den Arbeitsvertrag an.
Das Nacharbeiten ist ja eigentlich nicht richtig 8-|
Besonders wenn dein Chef sich einen Anteil von deinem Lohn bei der Knappschaft wohlmöglich noch wieder holt.
Verfasst: 25 Jan 2013, 13:41
von Mahols
Grundsätzlich hast Du sowohl in Krankheitsfall als auch bei der Kur einen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung!
Das steht im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und da steht nirgends, dass das nur für versicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt, das EFZG gilt für alle!
LG
Mareike