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4 Jahre Wartezeit

Verfasst: 02 Mai 2013, 15:53
von Rhiannon82
Hallo,

ich war im Juli/August 2009 in Kur, damals noch über eine andere KK. Mittlerweile bin ich bei der TK und wollte nun wieder beantragen.

Am Telefon meinte die (recht unfreundliche) Dame von der TK, ich müsse warten bis Juli, also bis volle 4 Jahre vergangen sind um neu zu beantragen, weil es ansonsten als vorzeitiger Antrag gelten würde. :-o

Kennt das jemand so? Die Frage ist nun, kann ich also jetzt Mitte Juli beantragen, also zu dem Zeitpunkt zu dem ich in Kur gefahren bin oder kann ich dann erst Anfang August, also zum Zeitpunkt der RÜCKKEHR den Antrag stellen?

Das Problem ist echt, dass ich dann im Herbst/Winter fahren muss. Ich wollte nach Königshorn/Glowe und da ist ja jetzt schon alles dicht bis Ende Oktober. Bis Juli sieht das sicherlich noch schlechter aus.

Verfasst: 02 Mai 2013, 18:01
von Luis-und-Bruno_
Der erste Kurtag der letzten Kur ist der Tag für den neuen Antrag. Also wenn du am 10.7.09 gefahren bist, kannst du ab 10.7.13 jetzt wieder einen neuen Antrag stellen.

Und bis dann bewilligt sein sollte und so, bekommst du sicherlich noch einen Platz in Glowe ;)

Verfasst: 03 Mai 2013, 07:43
von Rhiannon82
Ah ok, danke schön. Dann kann ich am 15.07. wieder beantragen. Da gilt das Eingangsdatum des Antrages, oder? Nicht das Zusendedatum des Antrages der KK an mich? Dann würd ich den nämlich schonmal anfordern, dauert ja doch seine Zeit bis das ausgefüllt ist.

Verfasst: 03 Mai 2013, 10:50
von Ulnau71
Ja, das kannst du so machen, der Antrag gilt erst ab Eingang bei der KK mit allen Formularen. Sei froh, dass die SB dir das gesagt hat. Ich habe damals unwissentlich meine Kur auch so leider vorzeitig beantragt und das ging voll gegen den Baum.... ich dachte, ich gebe schon mal den Antrag ab, bis es genehmigt wird, sind dann die 4 Jahre ja auch rum... neee, das ist dann vorzeitig und wird auch komplett anders behandelt..

Viel Glück für deinen Antrag #D

Verfasst: 05 Mai 2013, 13:35
von Rhiannon82
Danke schön, dann werd ich Montag mal anrufen und den Antrag anfordern.

Die werben auf der HP zwar damit, dass man den Antrag online ausdrucken kann, aber wenn man sich durch den Wust an Fragen gewühlt hat, dann kommt als Ergebnis dass ich mich doch bitte an die Rentenversicherung wenden soll. 8-| Und bloß weil man berufstätig ist. Gleiches Spiel mit "Hausfrau" und schon gehts, auch wenn man auch da nix runterladen kann ohne den Verlauf der Fragen an die KK zu schicken, was ja nicht geht, weil ich ja keine Hausfrau bin. Ohman 8-|

RE: 4 Jahre Wartezeit

Verfasst: 05 Mai 2013, 14:12
von emilyschmidt06
also ich war bei meiner ersten kur 2010 bei der dak versichert, jetzt sind wir auch bei der tk und ich fahre im juni nach rerik. bei mir sinds dann auch erst etwas über 3 jahre. ich hab erst gar nicht bei der tk angerufen sondern gleich den antrag geschickt, der wurde ohne wenn und aber sofort genehmigt.

stell einfach den antrag (lad dir den vom müttergenesungswerk runter) und dann siehst du ja was passiert.

Verfasst: 05 Mai 2013, 16:33
von Rhiannon82
Ich warte lieber noch die paar Wochen ab, anstatt dann eine Ablehnung zu kriegen, das wäre ja auch nix. (Oder könnte ich dann in ein paar Wochen nochmal beantragen?)

Ich wollte mir den offiziellen TK Antrag zuschicken lassen ehrlich gesagt.

Verfasst: 05 Mai 2013, 19:59
von Isus72
Meine bkk sieht das nicht so genau mit dem Datum, glücklicherweise. :o

Verfasst: 07 Mai 2013, 06:56
von Hafimama
Ich habe es beide Male auch wie emily gemacht...

Gar nicht lange mit der TK rumdiskutiert, ich habe mir die Anträge vom MGW aus dem Netzt geholt, ausgefüllt und abgeschickt.

Die TK ist da nicht so, ich habe beide Anträge sofort genehmigt bekommen, obwohl sie nicht von der TK waren. Atteste für die Kinder hatte ich übrigens beide Male auch nicht, waren Begleitkinder und die TK hat weder gemeckert, noch was nachgefordert.

RE:

Verfasst: 07 Mai 2013, 07:40
von Ulnau71
Original geschrieben von Rhiannon82

Ich warte lieber noch die paar Wochen ab, anstatt dann eine Ablehnung zu kriegen, das wäre ja auch nix. (Oder könnte ich dann in ein paar Wochen nochmal beantragen?)
Ja du kannst nach einer Ablehnung gleich nen neuen Antrag schicken. Wenn du dich dann aber noch vorher in Widerspruch begiebst, dann kann es sich schon hinziehen. Mittlerweile ist dann die gesetztliche Frist rum und man hätte auf normalem Wege beantragen können. (So ging es mir, ich war dann 1 Jahr lang beschäftigt mit Widerspruch und Widerspruchsausschuss und was weiß ich, meine Kur durchzuboxen und am Ende ging ich leer aus... und das alles nur wegen 3 Wochen zu früh abgegebenen Antrag :patsch: )

Aber das muss ja nicht bei dir so sein. Also wenn du es nicht abwarten kannst, dann mach das doch jetzt. Ich würde auch die Unterlagen vom MGW runterladen, dann musst du schon mal nicht bei der TK wie ein Bittsteller nach den Formularen betteln. Da sind die meisten Kassen ja schon ungehalten und wenn ich lese, dass sie auf der Homepage schon gleich bei berufstätig zur RV verweisen, na das kann ja heiter werden.... 8-|