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Zuzahlungs- Befreiung ?!

Verfasst: 25 Mai 2013, 17:19
von lelgl7
Hallo,

normal muss man ja als Erwachsener 10€ pro Tag zuzahlen.

In welchen Fällen kann man denn eine Befreiung oder Vergünstigung erwirken?

Und wer entscheidet das?

Wäre super, wenn mir hier jemandn weiterhelfen könnte.
Bei 2 Erw und eh knappen Budget kommt da ganz schön was zusammen........

Lg Carina #D

Verfasst: 25 Mai 2013, 17:47
von schoko
Guckst du >>>hier<<<

Verfasst: 25 Mai 2013, 18:47
von lelgl7
A-haaaa :D

Danke für die Info !!

Da les ich mich jetzt gleich mal durch !!

Lg #D

Verfasst: 25 Mai 2013, 19:39
von Ulnau71
Hier kannst du deine Zuzahlungsgrenze selbst errechnen:

http://www.aponet.de/service/zuzahlungs ... chner.html

RE:

Verfasst: 25 Mai 2013, 20:28
von emilyschmidt06
Original geschrieben von Ulnau71

Hier kannst du deine Zuzahlungsgrenze selbst errechnen:

http://www.aponet.de/service/zuzahlungs ... chner.html


aber diese rechner sind doch recht ungenau oder? bei mir hats jedenfalls nicht gestimmt, beim rechner kam raus das wir nix zahlen müssen und die tk hat ausgerechnet das wir 100 euro zahlen müssen

Verfasst: 25 Mai 2013, 21:53
von lelgl7
Danke für den "Rechner"......

Ich hab ihn ausprobiert, aber irgendwie kommt nix bei raus.......?!?

Zählt da auch Kindergeld und Sonstige staatl. Einnahmen dazu ??

Verfasst: 25 Mai 2013, 22:01
von Ulnau71
naja, der Rechner kann nur so genau rechnen, wie ihr die Angaben macht. Es zählen auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld und so weiter... Sicher kann die Kasse das genauer ausrechnen, aber ich dachte so als ersten Anhaltspunkt wäre der Rechner erstmal ne Idee... 8-|

RE:

Verfasst: 25 Mai 2013, 22:26
von Mahols
Original geschrieben von lelgl7

Danke für den "Rechner"......

Ich hab ihn ausprobiert, aber irgendwie kommt nix bei raus.......?!?

Zählt da auch Kindergeld und Sonstige staatl. Einnahmen dazu ??
Kindergeld wird nicht angerechnet ... bei "sonstigen staatl. Einnahmen" kommt es drauf an, was Du meinst!

LG
Mareike

Verfasst: 26 Mai 2013, 13:54
von lelgl7
@Mahols.........mit "sonstigen staatl. Einnahmen" meinte ich so was wie Kinderzuschlag oder Wohngeld......

Wenn ich den Antrag jetzt stelle, von welchem zeitraum muss ich denn dann rechnen ??
2012?
Oder mai 2012 bis mai 2013 ??

#D

Verfasst: 26 Mai 2013, 15:39
von schoko
Zeitraum ist immer von Januar bis Dezember.