Ist die Entscheidungsfrist auch auf den Widerspruch anwendbar?
Verfasst: 21 Dez 2013, 10:26
Guten Morgen,
wir warten nun über vier Wochen auf eine Reaktion des MDK auf den Widerspruch von meinem Mann. WIe ist das den durch das neue Patientenrecht geregelt?
Kann er diese fünf Wochen Bearbeitungsfrist hier auch anwenden oder gild das nur für den Antrag an sich?
Ach und wenn ja wie muß ich dann die Feiertage berücksichtigen? Die fünf Wochen wären an Weihnachten rum.
Weiß da jemand was sicher?
wir warten nun über vier Wochen auf eine Reaktion des MDK auf den Widerspruch von meinem Mann. WIe ist das den durch das neue Patientenrecht geregelt?
Kann er diese fünf Wochen Bearbeitungsfrist hier auch anwenden oder gild das nur für den Antrag an sich?
Ach und wenn ja wie muß ich dann die Feiertage berücksichtigen? Die fünf Wochen wären an Weihnachten rum.
Weiß da jemand was sicher?