mein HA hat im Abschlusssatz des Attestes für den Antrag geschrieben: " .....
sonst droht eventuell eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit..." (habe dazu unter "Abgelehnt einen ausf. Beitrag!
Beim Widerspruch fiel dem MDK nun auf, das dies ja ein eindeutiger Hinweis für eine Reha wäre und nicht für eine MuKiKur und verweisen auf eine Reha der RV!!!!
WArum fällt das erst beim WS auf und nicht bei der Ablehnung?
Ist denn dieser Satz ein Indiz auf eine Reha?
Die Kurberatung hatte zum Attest nichts zu bemängeln...
Wie müsste dieser Satz für eine MuKiKur richtig formuliert werden!
Danke und
vlG,
x)

