Fragen zur Kur
Fragen zur Kur
Was ist ueberhaupt eine Kur ?
Die Kur in staatlich anerkannten Heilbaedern und Kurorten ist eine komplexe, aerztlich geleitete Uebungsbehandlung zur Vor- und Nachsorge (Praevention und Rehabilitation) und fuer geeignete chronische Krankheiten und Leiden. Sie ist eingebettet in den Rahmen eines notwendigen individuellen, lebenslangen Gesundheitsprogrammes und bewirkt eine Stabilisierung der Effekte der Langzeittherapie. Bei krankheitsanfaelligen Kindern staerken Kuren eine gesunde Entwicklung. Bei aelteren Menschen helfen sie, Pflegebeduerftigkeit zu vermeiden oder zu ueberwinden.
Der Begriff Kur umfasst ein weit verzweigtes System von Vorsorge-, Krankheits- und Rehabilitationsbehandlungen, bei denen die sog. Reizreaktionstherapie, d. h. die Aktivierung des "inneren Arztes" mithilfe der ortsspezifischen Kurmittel, physikalischer Behandlung und Bewegungstherapie eine wichtige Rolle spielt. Der Wechsel von Ort, Klima und Milieu ist psychisch und physisch vorteilhaft, u. a. auch dafuer, eine Krankheit zu verhueten oder zumindest mit der Krankheit besser umzugehen. Dies nicht zuletzt durch das Erlernen einer angemessenen Lebensfuehrung.
Achtung:
Die neue Sozialgesetzgebung kennt – seit 1. Januar 2000 auch bei den Krankenkassen – den Begriff "Kur" nicht mehr. Die Fachbezeichnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung lauten jetzt im Wesentlichen:
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V)
Ambulante Rehabilitation (§ 40 Abs. 1 SGB V)
Stationaere Rehabilitationsmassnahmen (einschliesslich Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlung) (§ 40 Abs. 2 SGB V).
Medizinische Vorsorge fuer Muetter und Vaeter (§ 24 SGB V)
Medizinische Rehabilitation fuer Muetter und Vaeter (§ 41 SGB V)
An wen muss ich mich wegen einer Kur wenden?
Ansprechpartner Nr. 1 fuer die Kurverschreibung ist Ihr behandelnder Arzt (z. B. Hausarzt, Facharzt oder auch Betriebsarzt), der gegenueber der Krankenkasse per Formblatt die Notwendigkeit einer Kurmassnahme bescheinigen muss.
Alles Weitere erfahren Sie dann bei Ihrer Krankenkasse.
Kennt mein Arzt/meine Krankenkasse die richtigen Heilbaeder und Kurorte bzw. Kliniken?
Ja. Den niedergelassenen Aerzten und den Krankenkassen wird vom Deutschen Heilbaederverband der Deutsche Baederkalender regelmaessig kostenlos zugestellt. Er enthaelt ausfuehrlich alle notwendigen Angaben ueber Kur und Kurorte (Die Informationen stehen auch im Internet).
Inwieweit kann ich bei der Auswahl des Ortes und der Behandlungsformen fuer meine Kur mitbestimmen?
Bei einer "ambulanten Vorsorgeleistung" waehlen Sie zusammen mit Ihrem Arzt den geeigneten Kurort aus. Ihr Arzt wird Sie aufgrund Ihres Krankheitsbildes und Ihrer Vorstellungen auch schon vorab ueber die notwendigen Behandlungsformen am Kurort beraten, auch wenn die letzte Entscheidung zu Beginn der Kur beim Kurarzt liegt.
Bei einer stationaeren Behandlung in einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtung wird Ihnen Ihre Krankenkasse ein entsprechendes Vertragshaus empfehlen.
Gibt es auch eine psychologische Betreuung am Kurort?
In fast allen Heilbaedern und Kurorten stehen den Patienten und Gaesten Psychologen oder psychologisch erfahrene Therapeuten zur Verfuegung. Darueber hinaus bieten die beiden grossen christlichen Konfessionen geistlich-seelische Hilfe in Form der Kurseelsorge an.
Wer erhaelt den Abschlussbericht von meinem Kuraufenthalt?
Ihr Haus- bzw. Betriebsarzt, der Ihnen die Kur verschrieben hat. Anhand des ausfuehrlichen Berichtes kann er Ihre derzeitige Gesundheitslage beurteilen und weitere Behandlungsmassnahmen zu Hause darauf einstellen.
Gibt es Erkrankungen, bei denen von einer Kur abgeraten wird?
Generell gilt, dass eine Kur nicht in Betracht kommt, wenn ein akut-behandlungsbeduerftiger Krankheitszustand besteht. Das gilt vor allem fuer entzuendliche und fiebrige Zustaende; aber auch fuer chronische Krankheiten, die noch nicht unter Kontrolle (dekompensiert) sind. Bei bestimmten Krankheiten kann eine wohnortferne Behandlung in besonders spezialisierten Fachkliniken hilfreich sein (z.B. Krebsnachsorge, besondere Stoffwechselstoerungen u.a.). Es ist jedoch stets auf einen ausreichenden Zeitabstand zwischen dem Abklingen der Akuterkrankung und der Rehabilitation zu achten, weil allein der Klimawechsel eine hohe Herausforderung fuer den gesamten Organismus darstellt.
Danach kommt eine Kur- oder Rehamassnahme generell nicht in Betracht bei:
Akut entzuendlichen Krankheitsstadien
Infektioes-bakteriellen Darmerkrankungen
Blutenden Schleimhautgeschwueren
Entgleisten (dekompensierten) Herzerkrankungen
Zerebralen Anfallsleiden (Krampfleiden)
Rehabilitationsverfahren in Fach- oder Spezialkliniken koennen angezeigt sein bei:
Nachsorge von Folgeschaeden bei Schlaganfall wie Laehmungen, Sprachstoerungen usw.
Krebsnachsorge
Ernaehrungs- und Essstoerungen
Lungentuberkulose
Psychosomatischen Stoerungen
Speziellen Magen-, Darm- und Stoffwechselerkrankungen
Bitte fragen Sie in jedem Fall Ihren Arzt und Ihre Krankenkasse!
Wie lange dauert eine Kur?
Nach jahrzehntelangen medizin-wissenschaftlichen Erkenntnissen sollte eine Kur vier Wochen, mindestens aber drei Wochen dauern, um dem Organismus die notwendige Zeit einzuraeumen, auf das koerpereigene "Gesundheitsprogramm" umzuschalten ("vegetative Umstimmung") und so einen moeglichst lang anhaltenden gesundheitlichen Erfolg zu erreichen. Der Gesetzgeber hat die Drei-Wochen-Dauer fuer stationaere Vorsorge- oder Rehabilitationskuren festgeschrieben. Bei ambulanten Vorsorge- oder Rehabilitationskuren ist seit 1. August 2002 die Begrenzung auf drei Wochen weggefallen. Fuer eine Reihe von Erkrankungen koennen die Krankenkassen aber auch generell laengere oder auch kuerzere Verfahrenszeiten bestimmen. Ausserdem sind im Einzelfall Verlaengerungen aufgrund der persoenlichen medizinischen Situation moeglich.
Wie oft kann ich eine Kur beantragen?
Ambulante Kuren koennen im Abstand von drei Jahren genehmigt werden. Stationaere Wiederholungskuren werden in der Regel nach Ablauf von vier Jahren bewilligt. Es gibt aber auch - je nach Krankheitsverlauf - medizinisch indizierte Ausnahmen zur Unterschreitung dieses Intervalls.
Auf jeden Fall sollte der Antrag auf vorzeitige Kurwiederholung vom Haus- oder Facharzt sorgfaeltig medizinisch begruendet werden.
Wie verhaelt es sich mit der Eigenbeteiligung bei Kuren?
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in Kurorten werden von der Krankenkasse die Kurarzt-Kosten voll und 90 % der Kurmittel uebernommen; der Patient traegt demnach 10% der Kosten plus eine Verordnungsblattgebuehr von € 10,--. Ausserdem kann die Kasse einen Zuschuss fuer Unterkunft/Verpflegung/Kurtaxe bis zu 13 Euro pro Tag, fuer chronisch kranke Kleinkinder bis zu 21 Euro pro Tag zahlen. Den Rest traegt der Kurpatient. Bei stationaeren Vorsorge- oder Rehabilitationskuren muss der Kurpatient pro Kurtag 10 Euro aus der eigenen Tasche direkt an die Einrichtung zahlen. Bei bestimmten Haertefaellen gibt es auch Ausnahmen.
Habe ich Anspruch auf ein Einzelzimmer bei einer stationaeren Heilbehandlung?
Nein, aber die meisten Kurkliniken verfuegen sowieso nur ueber Einzelzimmer, so dass sich dieses Problem heute kaum noch stellt.
Was versteht man unter Kurortmedizin/Kurorttherapie?
Kurortmedizin ist der Sammelbegriff fuer die Baeder- und Klimawissenschaft (Balneologie und Klimatologie) in Zusammenhang mit den klassischen und neueren Methoden der Physikalischen Medizin. Die Kurorttherapie setzt verschiedene Behandlungsformen durch natuerliche Heilmittel des Bodens, des Klimas und des Meeres sowie Kneippverfahren als Kombinationstherapie zur Erzielung eines komplexen Wirkungsansatzes ein. Dabei spielen - neben einer gegegebenenfalls notwendigen medikamentoesen Behandlung - die physikalische Therapie, die Bewegungstherapie, die Diaetetik, die kleine Psychotherapie in Gruppen und Einzelbehandlungen (zur Verhaltensaenderung) und das Gesundheitstraining eine wichtige ergaenzende Rolle.
Was versteht man unter Kurmitteln?
Im weitesten Sinne versteht man unter Kurmittel alle Heilmittel, Verfahren und Faktoren, die in einer Kur auf den Kurgast als Reiz einwirken. Im engeren Sinn werden darunter - vor allem im Krankenkassenrecht - die ortsgebundenen (ortsspezifischen) Heilmittel wie Heilwaesser, Peloide (Moor, Naturfango, Fango, Schlaemme, Schlicke und Heilerden) sowie Heilgase, "schonende" oder "reizende" Klimabedingungen und Kneippanwendungen gemeint.
Was sind Terrainkurwege?
Die Terrainkur ist urspruenglich eine vom Muenchner Arzt Oertel (1835-1897) entwickelte Bewegungstherapie auf festgelegten Wegen im Gelaende, vor allem zum Training von Herz und Kreislauf. Terrainkurwege sind vorwiegend im Mittelgebirge genau auf ihre ergometrische Belastung hin analysierte, natuerliche oder kuenstlich angelegte Kuruebungswege verschiedener Laenge und mit unterschiedlichen Steigungen. Der Arzt verordnet die Benutzung der Wegrouten und ueberwacht die Wirkungen auf den Patienten.
Ich bin nicht sehr sportlich und habe Angst, mich bei der Bewegungstherapie zu ueberfordern.
Die Bewegungstherapie in den Kurorten ist stets in verschiedene Schwierigkeitsstufen und entsprechende Teilnehmergruppen eingeteilt. Der zustaendige Therapeut achtet sehr genau darauf, dass keiner der Teilnehmer in irgendeiner Weise ueberlastet wird.
Welche Aufgabe erfuellt der fuer mich zustaendige Bade(Kur)arzt?
Der ortsansaessige Badearzt oder Kurarzt besitzt als Arzt fuer Allgemeinmedizin oder als Facharzt eine Zusatzqualifikation, die er durch verschiedene Kurse zur Vermittlung der theoretischen und praktischen Kenntnisse der Balneologie und Klimatologie und nach praktischer, mindestens einjaehriger Arbeit im Kurort erworben hat. Er ist vor allem mit den genauen Wirkungsweisen der ortsspezifischen Kurmittel vertraut und kann diese anhand eines individuellen Kurplanes fuer jeden einzelnen Patienten gezielt dosiert verordnen.
Was ist eigentlich Ergotherapie?
Darunter versteht man eine Beschaeftigungs- und Arbeitstherapie, die die (Wieder-)Herstellung verlorengegangener koerperlicher, geistiger und/oder seelischer Funktionen anstrebt mit dem Ziel, groesstmoegliche Selbstaendigkeit und Unabhaengigkeit des Patienten im taeglichen Leben zu erreichen. In den meisten Heilbaedern und Kurorten findet sie hauptsaechlich als kreative Ergotherapie in Form von Werken, Malen, Singen, Tanzen, Toepfern, Weben usw. statt.
Wer stellt den Antrag auf eine Verlaengerung meiner Kurbehandlungsmassnahme? Muss ich einer Verlaengerung zustimmen?
Den Antrag stellt fuer Sie der Kur- bzw. Kurklinikarzt beim zustaendigen Sozialversicherungstraeger. Sie muessen einer Verlaengerung nicht zustimmen.
Bekommt man am Kurort auch eine (besondere) Diaet?
In nahezu allen Kurorten ist die Diaetversorgung verschiedenster Art gewaehrleistet. Wer bei einer besonders spezialisierten Diaetform ganz auf Nummer Sicher gehen will, achte auf das "RAL Guetezeichen Diaet und Vollkost", das unter streng kontrollierten Voraussetzungen den Vertragshaeusern (Restaurants, Kliniken, Sanatorien usw.) auf Zeit von der Guetegemeinschaft Diaet und Vollkost e. V. verliehen wird.
Gibt es behindertengerechte Kurorte bzw. fuer Gehbehinderte (Rollstuhlfahrer) geeignete Kurorte?
Viele Kurkliniken sind behindertengerecht eingerichtet. Einen ganzen Kurort behindertengerecht auszustatten, ist jedoch zumeist nicht moeglich, weil die traditionelle Ortsstruktur und die historischen Gebaeude eine durchweg barrierefreie Umgestaltung haeufig nicht zulassen. Sie sollten sich deshalb vorher bei der jeweiligen Kurverwaltung wegen genauer Einzelheiten erkundigen.
Bieten die Kurorte ausser der medizinischen Betreuung noch mehr?
Neben den traditionellen Kurkonzerten sorgen hochmoderne Thermen, oft romantische Winkel, historische Ortskerne und traditionsbewusste alte Gasthoefe sowie ein attraktives abwechslungsreiches Sport-, Kultur- und Freizeitangebot z.B. organisierte Fahrten, Wanderungen, Lehrpfade, fuer Entspannung, koerperliches Wohlbefinden, gute Unterhaltung und Zerstreuung.
Gibt es fuer meine Begleitung bzw. Besucher waehrend der Kur Uebernachtungs-moeglichkeiten im gleichen Haus?
Wenn eine ganzzeitige Begleitung z. B. durch einen Angehoerigen aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes des Kurpatienten notwendig ist, stellt die Kurklinik in der Regel im gleichen Haus ein entsprechendes Zimmer zur Verfuegung, wofuer jedoch nur die Uebernachtungskosten und gegebenenfalls Fruehstueck/Verpflegung berechnet werden. Das gleiche gilt fuer befristete Uebernachtungen von Besuchern, allerdings nur, wenn die Klinik nicht ausgelastet ist.
Wie sieht es mit Kinderbetreuung in den Kurorten aus?
Wenn Sie eine ambulante Vorsorgeleistung der Krankenkasse oder eine privat finanzierte Kur durchfuehren, bietet eine Reihe von Kurorten Moeglichkeiten, in den oertlichen Kinderkrippen oder Kindergaerten Kurgastkinder zeitweilig oder auch ganztaegig mit betreuen zu lassen. Bei stationaeren Kur- und Rehamassnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V ist die Begleitung von Kindern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, generell nicht vorgesehen. Es sei denn, es handelt sich um spezielle Muetter-/Mutter-Vater-Kind-Kuren. Sie sollten sich vor Kurantritt bei der Kur- oder Klinikverwaltung des von Ihnen ausgewaehlten Kurortes ueber solche Voraussetzungen erkundigen.
Quelle : baederkalender . de
Die Kur in staatlich anerkannten Heilbaedern und Kurorten ist eine komplexe, aerztlich geleitete Uebungsbehandlung zur Vor- und Nachsorge (Praevention und Rehabilitation) und fuer geeignete chronische Krankheiten und Leiden. Sie ist eingebettet in den Rahmen eines notwendigen individuellen, lebenslangen Gesundheitsprogrammes und bewirkt eine Stabilisierung der Effekte der Langzeittherapie. Bei krankheitsanfaelligen Kindern staerken Kuren eine gesunde Entwicklung. Bei aelteren Menschen helfen sie, Pflegebeduerftigkeit zu vermeiden oder zu ueberwinden.
Der Begriff Kur umfasst ein weit verzweigtes System von Vorsorge-, Krankheits- und Rehabilitationsbehandlungen, bei denen die sog. Reizreaktionstherapie, d. h. die Aktivierung des "inneren Arztes" mithilfe der ortsspezifischen Kurmittel, physikalischer Behandlung und Bewegungstherapie eine wichtige Rolle spielt. Der Wechsel von Ort, Klima und Milieu ist psychisch und physisch vorteilhaft, u. a. auch dafuer, eine Krankheit zu verhueten oder zumindest mit der Krankheit besser umzugehen. Dies nicht zuletzt durch das Erlernen einer angemessenen Lebensfuehrung.
Achtung:
Die neue Sozialgesetzgebung kennt – seit 1. Januar 2000 auch bei den Krankenkassen – den Begriff "Kur" nicht mehr. Die Fachbezeichnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung lauten jetzt im Wesentlichen:
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V)
Ambulante Rehabilitation (§ 40 Abs. 1 SGB V)
Stationaere Rehabilitationsmassnahmen (einschliesslich Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlung) (§ 40 Abs. 2 SGB V).
Medizinische Vorsorge fuer Muetter und Vaeter (§ 24 SGB V)
Medizinische Rehabilitation fuer Muetter und Vaeter (§ 41 SGB V)
An wen muss ich mich wegen einer Kur wenden?
Ansprechpartner Nr. 1 fuer die Kurverschreibung ist Ihr behandelnder Arzt (z. B. Hausarzt, Facharzt oder auch Betriebsarzt), der gegenueber der Krankenkasse per Formblatt die Notwendigkeit einer Kurmassnahme bescheinigen muss.
Alles Weitere erfahren Sie dann bei Ihrer Krankenkasse.
Kennt mein Arzt/meine Krankenkasse die richtigen Heilbaeder und Kurorte bzw. Kliniken?
Ja. Den niedergelassenen Aerzten und den Krankenkassen wird vom Deutschen Heilbaederverband der Deutsche Baederkalender regelmaessig kostenlos zugestellt. Er enthaelt ausfuehrlich alle notwendigen Angaben ueber Kur und Kurorte (Die Informationen stehen auch im Internet).
Inwieweit kann ich bei der Auswahl des Ortes und der Behandlungsformen fuer meine Kur mitbestimmen?
Bei einer "ambulanten Vorsorgeleistung" waehlen Sie zusammen mit Ihrem Arzt den geeigneten Kurort aus. Ihr Arzt wird Sie aufgrund Ihres Krankheitsbildes und Ihrer Vorstellungen auch schon vorab ueber die notwendigen Behandlungsformen am Kurort beraten, auch wenn die letzte Entscheidung zu Beginn der Kur beim Kurarzt liegt.
Bei einer stationaeren Behandlung in einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtung wird Ihnen Ihre Krankenkasse ein entsprechendes Vertragshaus empfehlen.
Gibt es auch eine psychologische Betreuung am Kurort?
In fast allen Heilbaedern und Kurorten stehen den Patienten und Gaesten Psychologen oder psychologisch erfahrene Therapeuten zur Verfuegung. Darueber hinaus bieten die beiden grossen christlichen Konfessionen geistlich-seelische Hilfe in Form der Kurseelsorge an.
Wer erhaelt den Abschlussbericht von meinem Kuraufenthalt?
Ihr Haus- bzw. Betriebsarzt, der Ihnen die Kur verschrieben hat. Anhand des ausfuehrlichen Berichtes kann er Ihre derzeitige Gesundheitslage beurteilen und weitere Behandlungsmassnahmen zu Hause darauf einstellen.
Gibt es Erkrankungen, bei denen von einer Kur abgeraten wird?
Generell gilt, dass eine Kur nicht in Betracht kommt, wenn ein akut-behandlungsbeduerftiger Krankheitszustand besteht. Das gilt vor allem fuer entzuendliche und fiebrige Zustaende; aber auch fuer chronische Krankheiten, die noch nicht unter Kontrolle (dekompensiert) sind. Bei bestimmten Krankheiten kann eine wohnortferne Behandlung in besonders spezialisierten Fachkliniken hilfreich sein (z.B. Krebsnachsorge, besondere Stoffwechselstoerungen u.a.). Es ist jedoch stets auf einen ausreichenden Zeitabstand zwischen dem Abklingen der Akuterkrankung und der Rehabilitation zu achten, weil allein der Klimawechsel eine hohe Herausforderung fuer den gesamten Organismus darstellt.
Danach kommt eine Kur- oder Rehamassnahme generell nicht in Betracht bei:
Akut entzuendlichen Krankheitsstadien
Infektioes-bakteriellen Darmerkrankungen
Blutenden Schleimhautgeschwueren
Entgleisten (dekompensierten) Herzerkrankungen
Zerebralen Anfallsleiden (Krampfleiden)
Rehabilitationsverfahren in Fach- oder Spezialkliniken koennen angezeigt sein bei:
Nachsorge von Folgeschaeden bei Schlaganfall wie Laehmungen, Sprachstoerungen usw.
Krebsnachsorge
Ernaehrungs- und Essstoerungen
Lungentuberkulose
Psychosomatischen Stoerungen
Speziellen Magen-, Darm- und Stoffwechselerkrankungen
Bitte fragen Sie in jedem Fall Ihren Arzt und Ihre Krankenkasse!
Wie lange dauert eine Kur?
Nach jahrzehntelangen medizin-wissenschaftlichen Erkenntnissen sollte eine Kur vier Wochen, mindestens aber drei Wochen dauern, um dem Organismus die notwendige Zeit einzuraeumen, auf das koerpereigene "Gesundheitsprogramm" umzuschalten ("vegetative Umstimmung") und so einen moeglichst lang anhaltenden gesundheitlichen Erfolg zu erreichen. Der Gesetzgeber hat die Drei-Wochen-Dauer fuer stationaere Vorsorge- oder Rehabilitationskuren festgeschrieben. Bei ambulanten Vorsorge- oder Rehabilitationskuren ist seit 1. August 2002 die Begrenzung auf drei Wochen weggefallen. Fuer eine Reihe von Erkrankungen koennen die Krankenkassen aber auch generell laengere oder auch kuerzere Verfahrenszeiten bestimmen. Ausserdem sind im Einzelfall Verlaengerungen aufgrund der persoenlichen medizinischen Situation moeglich.
Wie oft kann ich eine Kur beantragen?
Ambulante Kuren koennen im Abstand von drei Jahren genehmigt werden. Stationaere Wiederholungskuren werden in der Regel nach Ablauf von vier Jahren bewilligt. Es gibt aber auch - je nach Krankheitsverlauf - medizinisch indizierte Ausnahmen zur Unterschreitung dieses Intervalls.
Auf jeden Fall sollte der Antrag auf vorzeitige Kurwiederholung vom Haus- oder Facharzt sorgfaeltig medizinisch begruendet werden.
Wie verhaelt es sich mit der Eigenbeteiligung bei Kuren?
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in Kurorten werden von der Krankenkasse die Kurarzt-Kosten voll und 90 % der Kurmittel uebernommen; der Patient traegt demnach 10% der Kosten plus eine Verordnungsblattgebuehr von € 10,--. Ausserdem kann die Kasse einen Zuschuss fuer Unterkunft/Verpflegung/Kurtaxe bis zu 13 Euro pro Tag, fuer chronisch kranke Kleinkinder bis zu 21 Euro pro Tag zahlen. Den Rest traegt der Kurpatient. Bei stationaeren Vorsorge- oder Rehabilitationskuren muss der Kurpatient pro Kurtag 10 Euro aus der eigenen Tasche direkt an die Einrichtung zahlen. Bei bestimmten Haertefaellen gibt es auch Ausnahmen.
Habe ich Anspruch auf ein Einzelzimmer bei einer stationaeren Heilbehandlung?
Nein, aber die meisten Kurkliniken verfuegen sowieso nur ueber Einzelzimmer, so dass sich dieses Problem heute kaum noch stellt.
Was versteht man unter Kurortmedizin/Kurorttherapie?
Kurortmedizin ist der Sammelbegriff fuer die Baeder- und Klimawissenschaft (Balneologie und Klimatologie) in Zusammenhang mit den klassischen und neueren Methoden der Physikalischen Medizin. Die Kurorttherapie setzt verschiedene Behandlungsformen durch natuerliche Heilmittel des Bodens, des Klimas und des Meeres sowie Kneippverfahren als Kombinationstherapie zur Erzielung eines komplexen Wirkungsansatzes ein. Dabei spielen - neben einer gegegebenenfalls notwendigen medikamentoesen Behandlung - die physikalische Therapie, die Bewegungstherapie, die Diaetetik, die kleine Psychotherapie in Gruppen und Einzelbehandlungen (zur Verhaltensaenderung) und das Gesundheitstraining eine wichtige ergaenzende Rolle.
Was versteht man unter Kurmitteln?
Im weitesten Sinne versteht man unter Kurmittel alle Heilmittel, Verfahren und Faktoren, die in einer Kur auf den Kurgast als Reiz einwirken. Im engeren Sinn werden darunter - vor allem im Krankenkassenrecht - die ortsgebundenen (ortsspezifischen) Heilmittel wie Heilwaesser, Peloide (Moor, Naturfango, Fango, Schlaemme, Schlicke und Heilerden) sowie Heilgase, "schonende" oder "reizende" Klimabedingungen und Kneippanwendungen gemeint.
Was sind Terrainkurwege?
Die Terrainkur ist urspruenglich eine vom Muenchner Arzt Oertel (1835-1897) entwickelte Bewegungstherapie auf festgelegten Wegen im Gelaende, vor allem zum Training von Herz und Kreislauf. Terrainkurwege sind vorwiegend im Mittelgebirge genau auf ihre ergometrische Belastung hin analysierte, natuerliche oder kuenstlich angelegte Kuruebungswege verschiedener Laenge und mit unterschiedlichen Steigungen. Der Arzt verordnet die Benutzung der Wegrouten und ueberwacht die Wirkungen auf den Patienten.
Ich bin nicht sehr sportlich und habe Angst, mich bei der Bewegungstherapie zu ueberfordern.
Die Bewegungstherapie in den Kurorten ist stets in verschiedene Schwierigkeitsstufen und entsprechende Teilnehmergruppen eingeteilt. Der zustaendige Therapeut achtet sehr genau darauf, dass keiner der Teilnehmer in irgendeiner Weise ueberlastet wird.
Welche Aufgabe erfuellt der fuer mich zustaendige Bade(Kur)arzt?
Der ortsansaessige Badearzt oder Kurarzt besitzt als Arzt fuer Allgemeinmedizin oder als Facharzt eine Zusatzqualifikation, die er durch verschiedene Kurse zur Vermittlung der theoretischen und praktischen Kenntnisse der Balneologie und Klimatologie und nach praktischer, mindestens einjaehriger Arbeit im Kurort erworben hat. Er ist vor allem mit den genauen Wirkungsweisen der ortsspezifischen Kurmittel vertraut und kann diese anhand eines individuellen Kurplanes fuer jeden einzelnen Patienten gezielt dosiert verordnen.
Was ist eigentlich Ergotherapie?
Darunter versteht man eine Beschaeftigungs- und Arbeitstherapie, die die (Wieder-)Herstellung verlorengegangener koerperlicher, geistiger und/oder seelischer Funktionen anstrebt mit dem Ziel, groesstmoegliche Selbstaendigkeit und Unabhaengigkeit des Patienten im taeglichen Leben zu erreichen. In den meisten Heilbaedern und Kurorten findet sie hauptsaechlich als kreative Ergotherapie in Form von Werken, Malen, Singen, Tanzen, Toepfern, Weben usw. statt.
Wer stellt den Antrag auf eine Verlaengerung meiner Kurbehandlungsmassnahme? Muss ich einer Verlaengerung zustimmen?
Den Antrag stellt fuer Sie der Kur- bzw. Kurklinikarzt beim zustaendigen Sozialversicherungstraeger. Sie muessen einer Verlaengerung nicht zustimmen.
Bekommt man am Kurort auch eine (besondere) Diaet?
In nahezu allen Kurorten ist die Diaetversorgung verschiedenster Art gewaehrleistet. Wer bei einer besonders spezialisierten Diaetform ganz auf Nummer Sicher gehen will, achte auf das "RAL Guetezeichen Diaet und Vollkost", das unter streng kontrollierten Voraussetzungen den Vertragshaeusern (Restaurants, Kliniken, Sanatorien usw.) auf Zeit von der Guetegemeinschaft Diaet und Vollkost e. V. verliehen wird.
Gibt es behindertengerechte Kurorte bzw. fuer Gehbehinderte (Rollstuhlfahrer) geeignete Kurorte?
Viele Kurkliniken sind behindertengerecht eingerichtet. Einen ganzen Kurort behindertengerecht auszustatten, ist jedoch zumeist nicht moeglich, weil die traditionelle Ortsstruktur und die historischen Gebaeude eine durchweg barrierefreie Umgestaltung haeufig nicht zulassen. Sie sollten sich deshalb vorher bei der jeweiligen Kurverwaltung wegen genauer Einzelheiten erkundigen.
Bieten die Kurorte ausser der medizinischen Betreuung noch mehr?
Neben den traditionellen Kurkonzerten sorgen hochmoderne Thermen, oft romantische Winkel, historische Ortskerne und traditionsbewusste alte Gasthoefe sowie ein attraktives abwechslungsreiches Sport-, Kultur- und Freizeitangebot z.B. organisierte Fahrten, Wanderungen, Lehrpfade, fuer Entspannung, koerperliches Wohlbefinden, gute Unterhaltung und Zerstreuung.
Gibt es fuer meine Begleitung bzw. Besucher waehrend der Kur Uebernachtungs-moeglichkeiten im gleichen Haus?
Wenn eine ganzzeitige Begleitung z. B. durch einen Angehoerigen aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes des Kurpatienten notwendig ist, stellt die Kurklinik in der Regel im gleichen Haus ein entsprechendes Zimmer zur Verfuegung, wofuer jedoch nur die Uebernachtungskosten und gegebenenfalls Fruehstueck/Verpflegung berechnet werden. Das gleiche gilt fuer befristete Uebernachtungen von Besuchern, allerdings nur, wenn die Klinik nicht ausgelastet ist.
Wie sieht es mit Kinderbetreuung in den Kurorten aus?
Wenn Sie eine ambulante Vorsorgeleistung der Krankenkasse oder eine privat finanzierte Kur durchfuehren, bietet eine Reihe von Kurorten Moeglichkeiten, in den oertlichen Kinderkrippen oder Kindergaerten Kurgastkinder zeitweilig oder auch ganztaegig mit betreuen zu lassen. Bei stationaeren Kur- und Rehamassnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V ist die Begleitung von Kindern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, generell nicht vorgesehen. Es sei denn, es handelt sich um spezielle Muetter-/Mutter-Vater-Kind-Kuren. Sie sollten sich vor Kurantritt bei der Kur- oder Klinikverwaltung des von Ihnen ausgewaehlten Kurortes ueber solche Voraussetzungen erkundigen.
Quelle : baederkalender . de