Unterschied §40 SGB V und §24 Abs. 1 SGB V????
Verfasst: 10 Sep 2014, 08:57
Ich habe gerade einen Anruf meiner Kasse bekommen das der MDK noch nicht entscheiden kann da Ihnen ein Gutachten fehlt.
Jetzt habe ich den Brief vorab per Email geschickt bekommen.
Ich bin verwirrt, den der folgnde text steht da:
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Erstantrag §40 SGB V stationäre Reha
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages fehlen folgende Unterlagen;
- fachärztlich-psychiatrisches Attest, aus dem die aktuelle Vorsorgefähigkeit der Patientin (beantragt ist eine stationäre Vorsorgeleistung §24 Abs.1 SGB V) hervorgeht, insbesondere bzgl. ausreichender psychischer Stabilität, Belastbarkeit und der Fähigkeit an den Rehaangeboten adäquat zu partizipiern.
Gilt dies auch für den speziellen Kontext einer Mutter-Kind-Maßnahme?
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Kann mir jemand erklären wie die auf die Idee kommen das ich eine stationäre Reha machen will?
Gruß Frauke
Jetzt habe ich den Brief vorab per Email geschickt bekommen.
Ich bin verwirrt, den der folgnde text steht da:
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Erstantrag §40 SGB V stationäre Reha
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages fehlen folgende Unterlagen;
- fachärztlich-psychiatrisches Attest, aus dem die aktuelle Vorsorgefähigkeit der Patientin (beantragt ist eine stationäre Vorsorgeleistung §24 Abs.1 SGB V) hervorgeht, insbesondere bzgl. ausreichender psychischer Stabilität, Belastbarkeit und der Fähigkeit an den Rehaangeboten adäquat zu partizipiern.
Gilt dies auch für den speziellen Kontext einer Mutter-Kind-Maßnahme?
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Kann mir jemand erklären wie die auf die Idee kommen das ich eine stationäre Reha machen will?
Gruß Frauke