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WANN RENTENVERSICHERUNG, WANN KK?
Verfasst: 03 Feb 2015, 12:59
von rosinchen
Hallo,
ich hab das Gefühl meine Frage weiss keiner so genau. Habe mit drei verschiedenen Stellen telefoniert, drei Antworten erhalten.
WANN handelt es sich um eine REHA - Maßnahme gemäß §41 SGB V, also Krankenkasse? Und wann geht es über die Rentenversicherung?
Das Argument: "Wenn berufstätig dann Rentenversicherung" ist wohl nicht ganz richtig, denn die Rentenversicherung zahlt wohl sowas erst wenn ich tatsächlich schon "raus" aus dem Beruf bin!? Wenn ich "noch irgendwie arbeite", trotz Krankheit und Erschöpfung, dann ist wohl die Krankenkasse dran.
ODER?

Re: WANN RENTENVERSICHERUNG, WANN KK?
Verfasst: 03 Feb 2015, 13:18
von Majacealjaco
ich war in Reha über RV, bin berufstätig, war nicht krank geschrieben...also nicht raus aus Beruf...Antrag kam vom Arzt an die RV, Krankenkasse wurde gar nicht gefragt.
Re: WANN RENTENVERSICHERUNG, WANN KK?
Verfasst: 03 Feb 2015, 13:29
von Ulnau71
Also ich habe das immer so verstanden, dass man eine Reha über die RV machen kann, wenn man mindestens ein halbes Jahr lang mal Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt, also gearbeitet hat. Wenn man niemals gearbeitet hat, dann übernimmt die KK die Reha. Meine Reha ging auch über die RV, weil meine Arbeitskraft bedroht war. Dann sorgt die RV nämlich dafür mit der Reha, dass man wieder fit für die Arbeit wird. Das ist deren Ansinnen. Ich war damals weder lange krank geschrieben noch sonst irgendwas.
Re: WANN RENTENVERSICHERUNG, WANN KK?
Verfasst: 03 Feb 2015, 15:42
von Finnimaus
Schickt man nicht, egal für was, den Antrag zur KK? Bin bei der Knappschaft versichert, da gibt es nur ein Forumlar, auf dem wird angekreuzt ob Reha oder Vorsorge.
LG
Re: WANN RENTENVERSICHERUNG, WANN KK?
Verfasst: 03 Feb 2015, 16:30
von carisma
Hallo,
habe vor 2 Jahren auch aus der aktuellen Berufstätigkeit heraus einen Rehaantrag direkt an die DRV geschickt und sofort bewilligt bekommen. Man könnte wohl auch einen Antrag an die KK schicken, dann aber sicherlich mit deren Formularen. Bei wem man beantragt beeinflusst dann auch die Auswahl an Kliniken. Man kann für Kinder wohl eine Reha entweder über die KK oder die RV stellen - vielleicht hängt das tatsächlich mit der eigenen Berufstätigkeit zusammen - das weiß ich nicht. habe hier gelesen, dass man eben mindestens 6 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben muss um als Erwachsener eine Reha über die RV zu beantragen. bei Kindern ist es wohl ein bißchen anders, da man quasi schon im Vorfeld, also im Kindesalter alles dafür tun möchte, damit man später einen gesunden und arbeitsfähigen Menschen in die Berufswelt entlassen kann und nicht jemanden der andauernd oder gar chronisch krank ist.
LG
Cat
Re: WANN RENTENVERSICHERUNG, WANN KK?
Verfasst: 03 Feb 2015, 23:41
von Mahols
Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und man die Versicherungszeit erfüllt hat! Man muss nicht zwangsläufig berufstätig sein, die Zeit kann auch schon vor Jahren erfüllt worden sein oder bei Kindern durch einen Elternteil! Es geht halt immer darum, eine (frühzeitige) Rentenzahlung zu verhindern. Das ist dann auch immer eine Rehamaßnahme, Vorsorgemaßnahmen kennt die RV nicht!
Alles andere macht die Krankenkasse

Re: WANN RENTENVERSICHERUNG, WANN KK?
Verfasst: 04 Feb 2015, 00:12
von jpebles
Wer wann und wofür zuständig ist kann man hier
http://www.gkv-spitzenverband.de/presse ... g_3596.jsp nachlesen (in den Begutachtungsrichtlinien und Umsetzungsempfehlungen).
Gruss!
Jo
Re: WANN RENTENVERSICHERUNG, WANN KK?
Verfasst: 01 Mär 2025, 08:26
von xulii
Re: WANN RENTENVERSICHERUNG, WANN KK?
Verfasst: 21 Apr 2025, 11:01
von xulii