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Bewilligung nach Paragraph 41

Verfasst: 02 Mär 2015, 17:59
von erfurtmama2014
So nun weis ich aufgrund des Telefonats heute nochmal mit der Knappschaft in Bochum das mir doch eine Reha nach Paragraph 41 bewillgt wurde ,,,,,was ist denn nun derunterschied zu einer normalen Mutter Kind Kur ???

Ich hoffe ihr könnt es mir mal erklären und vielleicht ist ja jemand hier von euch der das schon durch hat,,ich darf sogar noch nachträglich meine Große mitnehmen,,obwohl ich nur für die kleine und mich beantragt hab,,,,,,,,(also die mädels werden begleitkinder),,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

Re: Bewilligung nach Paragraph 41

Verfasst: 02 Mär 2015, 20:14
von jpebles
Hallo!

Der einzige Unterschied ist die Leistungsart, also nach § 41 und nicht nach § 24... ;)

Gruss und eine schöne Kur! ( ähm, sorry... Reha ;) )

Jo

Re: Bewilligung nach Paragraph 41

Verfasst: 02 Mär 2015, 20:23
von NiCo0709
Wenn ich mich nicht irre, ist auch die Dauer eine andere als bei einer MuKiKur. Kuren gehen meist nur 3 Wochen, Rehas hingegen zwischen 4 und 6 Wochen.

Re: Bewilligung nach Paragraph 41

Verfasst: 02 Mär 2015, 20:57
von erfurtmama2014
Danke für eure Antworten,,

ok also irgendwie finde ich klärt die knappschaft zuwenig auf,,,standnix im brief und am telefon haben die auch nix gesagt,,das einzige was stand das sie das vorschicken des gepäcks zahlen und die zugtickets ist das so ??

Re: Bewilligung nach Paragraph 41

Verfasst: 02 Mär 2015, 21:42
von Mili
Das ist glaube ich der einzige Unterschied dass die Gepäckkosten übernommen werden. An den 3 Wochen ändert sich nichts.

Re: Bewilligung nach Paragraph 41

Verfasst: 02 Mär 2015, 21:44
von jpebles
NiCo0709 hat geschrieben:Wenn ich mich nicht irre, ist auch die Dauer eine andere als bei einer MuKiKur. Kuren gehen meist nur 3 Wochen, Rehas hingegen zwischen 4 und 6 Wochen.

Nicht bei der nach § 41. Hier sind es auch "nur" 3 Wochen mit der Option der Verlängerung um 1 Woche vor Ort.

Gruss!

Jo

Re: Bewilligung nach Paragraph 41

Verfasst: 02 Mär 2015, 21:45
von NiCo0709
jpebles hat geschrieben:
NiCo0709 hat geschrieben:Wenn ich mich nicht irre, ist auch die Dauer eine andere als bei einer MuKiKur. Kuren gehen meist nur 3 Wochen, Rehas hingegen zwischen 4 und 6 Wochen.

Nicht bei der nach § 41. Hier sind es auch "nur" 3 Wochen mit der Option der Verlängerung um 1 Woche vor Ort.

Gruss!

Jo
Ah ok, also doch keine Reha im klassischen Sinn.

Re: Bewilligung nach Paragraph 41

Verfasst: 03 Mär 2015, 06:18
von emilyschmidt06
Das müsste dann ne mutter Kind reha sein. Gibt eigentlich keinen unterschied zur kur auser das, dass Gepäck bezahlt wird wenn du es schicken lässt und man evtl. Mehr Anwendungen hat

Re: Bewilligung nach Paragraph 41

Verfasst: 03 Mär 2015, 07:31
von erfurtmama2014
Danke für eure Antworten meine Lieben naja ich werde heute nochmal nachfragen am telefon wenn ich es eh klären muss ob ich am 11.03 schon anreisen kann,,,,hätte nähmlich ganz kurzfristig nen Anreise termin bekommen......Und zwar am 11.03 in die Ostseeklinik Grömnitz,,,,,,,,,,,,,,,,,,

kennt die Klinik jemand von euch ??

Re: Bewilligung nach Paragraph 41

Verfasst: 03 Mär 2015, 08:00
von Finnimaus
Wir sind auch bei der Knappschaft, den Termin für die Kur musste ich selber machen. Haben die Telefonnummer von der ARGE bekommen, ist doch super wenn du schon einen Platz dort hast. Dann klappt das ganz bestimmt.