Seite 1 von 2
Reservieren???
Verfasst: 21 Mär 2015, 13:12
von An77
ich hab mal ne Frage. Ich les seit wir das Thema Kur laufen haben, hier immer aml still mit. Da ja alle schreiben, dass kurplätze im Sommer ( bis September) rara sind, aber dann auch wieder viele schreiben, dass sie schon reserviert haben, habe ich nun auch mal versucht, einen Platz zu reservieren. Mir haben aber alle Kliniken(Ostsee) gesagt, dass sie garnicht reservieren, sondern die Plätze vergeben, wenn von der Kasse eine Bewilligung dort eingeht. Hääää?
Mein Abtrag liegt seit drei Wochen bei der Kasse und als ich letztens dort angerufen hatte, haben die gesagt, sie habens noch nicht geschafft...
Frage: wo habt ihr denn reserviert?
Re: Reservieren???
Verfasst: 21 Mär 2015, 13:21
von belletza
Dem schliess ich mich an. Ich konnte auch nicht reservieren.
Re: Reservieren???
Verfasst: 21 Mär 2015, 13:58
von lunalina
ich habe meine Kur über die Caritas beantragt. Dort kann man sich dann schon im Vorfeld einen termin in seiner Wunschklinik reservieren lassen.
Re: Reservieren???
Verfasst: 21 Mär 2015, 16:05
von Steffipi84
Ich habe meine auch über die caritas beantragt und die haben für mich reserviert.
Ganz liebe grüsse
Steffi
Re: Reservieren???
Verfasst: 21 Mär 2015, 16:30
von jofami
Es ist von Kurhaus zu Kurhaus unterschiedlich. Ich bin bei der DAK und in den Vertragshäusern an der Ostsee könnte ich auch nicht reservieren lassen, es hieß erst mit Zusage der KK ginge das. Als ich Anfang März dann die Zusage hatte und in der Kurklinik anrief, war es auch schwierig. Ein Wunsch konnte geäußert werden, gottseidank kam heute die Terminbestätigung. Wir dürfen Ende August wie gewünscht fahren.
Re: Reservieren???
Verfasst: 21 Mär 2015, 17:50
von heike71
Hi An77,
ich konnte im Haus am Deich in Norddeich reservieren. Scheint aber selten zu sein, da diverse andere Häuser abgelehnt haben, einen Platz
zu reservieren.....
Liebe Grüße
Heike
Re: Reservieren???
Verfasst: 21 Mär 2015, 19:13
von Ulnau71
Das handhabt jede Klinik anders. Die einen reservieren schon ohne Genehmiung, die anderen eben nicht.
Deine Kasse ist ja auch lustig, wir haben bis jetzt nichts geschafft?? Was ist dass denn für ne Aussage. Laut dem Patientenrecht, gilt dein Antrag nach 3 Wochen als genehmigt, wenn die nichts von sich hören lassen... da würde ich aber nochmal nachhaken...

Re: Reservieren???
Verfasst: 22 Mär 2015, 07:10
von An77
Ok, ich danke Euch.
Ja, bei der Kasse bin ich dran. Ich rufe da nächste Woche wieder an, wenn die sich nicht melden. Sie wollten mich ja zurückrufen, haben sie am Donnerstag zugesagt. Da aber Freitag sicher keiner wirklich was macht...
Re: Reservieren???
Verfasst: 22 Mär 2015, 11:15
von MonaFox
An77 hat geschrieben:Ok, ich danke Euch.
Ja, bei der Kasse bin ich dran. Ich rufe da nächste Woche wieder an, wenn die sich nicht melden. Sie wollten mich ja zurückrufen, haben sie am Donnerstag zugesagt. Da aber Freitag sicher keiner wirklich was macht...
Und dann würde ich auf das patientenrecht verweisen, was Ulli schon angesprochen hat.
§ 13 Abs. 3 a SGB V: Krankenkasse entscheidet über Antrag auf Leistungen nicht
(3a) Kann eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) eingeholt wird, nicht innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes nach Satz 1, können Leistungsberechtigte der Krankenkasse eine angemessene Frist für die Entscheidung über den Antrag mit der Erklärung setzen, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der Kosten in der entstandenen Höhe verpflichtet. Die Krankenkasse berichtet dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich über die Anzahl der Fälle, in denen Fristen nicht eingehalten oder Kostenerstattungen vorgenommen wurden. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14, 15 des Neunten Buches zur Zuständigkeitsklärung und Erstattung selbst beschaffter Leistungen.
Anmerkung
Vereinfacht: Wenn eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder, wenn der Medizinsche Dienst beteiligt ist, nach fünf Wochen entscheidet, muss sie den Grund dem Antragsteller mitteilen. Unterläßt sie dies, so gilt der Antrag als genehmigt. Zuvor muss der Versicherte der Krankenkasse allerdings eine angemessene Frist setzen.
Re: Reservieren???
Verfasst: 23 Mär 2015, 20:43
von An77
Oh gut, den Paragraphen hab ich schon gesucht.
Den werde ich dann morgen gleich mal nutzen...