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Wunsch und Wahlrecht

Verfasst: 10 Jul 2015, 18:59
von MickeyMaus
Ab 1.8.15 gibt es ein neues Gesetz das jede Krankenkasse jede Klinik genehmigen muss. Die Klausel das es nach Wirtschaftlichkeit entschieden werden muss und man evtl selbst die Mehrkosten übernehmen muss gilt nicht mehr!


Z.b übernimmt jetzt auch die tk Kliniken die sie vorher nicht genehmigt haben die waren da ja oft sehr eigen

Re: Wunsch und Wahlrecht

Verfasst: 10 Jul 2015, 20:15
von lunalina
Wo kann man das nachlesen?

Re: Wunsch und Wahlrecht

Verfasst: 10 Jul 2015, 20:56
von MickeyMaus
Keine Ahnung wurde von den kurberaterinnen auf Facebook in deren Gruppe gepostet.

Ich versuche es morgen mal hier rein zu stellen

Re: Wunsch und Wahlrecht

Verfasst: 10 Jul 2015, 21:03
von lunalina
Das wäre nett dankeschön

Re: Wunsch und Wahlrecht

Verfasst: 10 Jul 2015, 22:53
von Majacealjaco
Ja ;-) ein offizieller Link dazu wäre toll! Prima, dankeschön :D

Re: Wunsch und Wahlrecht

Verfasst: 11 Jul 2015, 12:10
von KaAnCh
Das wäre ja echt toll , wenn das so wäre :) .

Re: Wunsch und Wahlrecht

Verfasst: 13 Jul 2015, 06:29
von Ulnau71
Das würde mich auch interessieren, wo das steht. Allerdings glaube ich nicht, dass nun alle Kliniken quer Beet genehmigt werden. Medizinische Gründe sollten immer noch vorliegen, denke ich. Wäre schön, wenn man das mal genau nachlesen könnte.

Re: Wunsch und Wahlrecht

Verfasst: 13 Jul 2015, 09:29
von katrinchalou
Da gebe ich MickeyMaus recht.Hab es bei Facebook auf der Seite "Kurklinik Miramar"gelesen.Kann den Text grad nicht kopieren...lg

Re: Wunsch und Wahlrecht

Verfasst: 13 Jul 2015, 09:36
von MickeyMaus
hier nochmal was die kurberatung bei facebook gepostet hat:

Gerade zufällig gelesen:

Versorgungsstärkungsgesetz Gesetzliche Krankenversicherung (VSG - GKV)
Der Deutsche Bundestag hat mit dem obigen Gesetz das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei Mutter/Vater-Kind Vorsorgekuren verbindlich gestärkt (§23 SGB V).
Es ist das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten "unter entsprechender Anwendung des §9 SGB IX" zur Anwendung zu bringen! Dort steht:
"Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen....wird berechtigten Wünschen...entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse ...Rücksicht genommen."
Nach Aussagen der beteiligten Politiker bedeutet dies, dass die Kassen natürlich weiterhin Kliniken vorschlagen können. Die Versicherten können, müssen dem Vorschlag aber nicht zustimmen. Wählt man ein anderes Haus, hat die Krankenkasse diesem Wunsch zu entsprechen (s.o.) Dabei ist es unerheblich, dass das Wunschhaus möglichweise einen höheren Tagessatz hat. Die Differenz ist nicht!!! von den Versicherten zu tragen!
Einige Krankenkassen legen den Versicherten immer wieder "Listen" mit zu belegenden, meist billigen Kurkliniken vor. Mit den aktuellen Gesetzesanpassungen müssen die Versicherten diesen "Listen" nicht mehr folgen. Es gilt das Wunsch- und Wahlrecht (s.o.)!
Es bleibt abzuwarten, wie "holprig" die Umsetzung durch die Krankenkassen erfolgen wird! Bei der Krankenkasse ist man "Kunde", nicht Bittsteller!
Das "VSG GKV" soll ab dem 01.08.2015 in Kraft treten.


das natürlich indikationen immer noch im vordergrund stehen sollte klar sein, allerdings haben ja die meisten kliniken ähnliche indikationen

Re: Wunsch und Wahlrecht

Verfasst: 13 Jul 2015, 09:42
von MickeyMaus
hier der link von der homepage klinik miramar in großenbrode

http://www.kurklinikmiramar.de/miramar/ ... index.html