5 Wochenfrist -Vorgehensweise

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Candy74
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5 Wochenfrist -Vorgehensweise

Beitrag von Candy74 » 13 Feb 2016, 20:14

Hallo Ihr Lieben,
Ich habe eine Frage zur 5 Wochenfrist :
Mein Antrag ist seit Donnerstag 07.Januar bei meiner KK.
Am 25.01. ( also nach 18 Tagen) habe ich telefonisch nachgefragt und erhielt die Antwort, dass der MDK am Morgen da war uns ich in den nächsten Tagen schriftlich Bescheid bekäme.
Dann habe ich eine Woche später am 01.02. noch einmal nachgefragt und erhielt die Auskunft, der Antrag läge noch beim MDK.
Nun waren am vergangenen Donnerstag ( 11.02.) die 5 Wochen um...

Wie gehe ich nun weiter vor?
Anrufen? Ein Schreiben verfassen? Weiter abwarten und erst schreiben, falls eine verspätete Ablehnung kommt?

Wer hat Erfahrung mit der Bewilligung aufgrund der abgelaufenen Entscheidungsfrist?

Ich habe in der gesamten Zeit nichts schriftlich von der IKK bekommen.
Bei meinen anderen-ebenfalls vorzeitigen Kuren- hatte ich immer spätestens nach 2.5 Wochen eine Bewilligung. ...

Ich kanns so gar nicht einschätzen. ..komme mir aber sehr doof vor, die Kur aufgrund der verstrichenen Frist anzufragen. Ich geh echt am Stock, hätte aber lieber eine ordentliche Bewilligung aufgrund der medizinischen und psychosozialen Indikationen. ...

Könnt ihr mich verstehen? Was ratet ihr mir?
In meiner Wunschklinik konnte ich bis zum 06.03. vorreservieren...bis dahin brauche ich definitiv eine Kostenzusage.

Liebe Grüße,
Danja
"Gott schuf die Zeit - von Eile hat er nichts gesagt"

rehkitz
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Re: 5 Wochenfrist -Vorgehensweise

Beitrag von rehkitz » 13 Feb 2016, 21:39

Hmmh, wenn Du noch nichts schriftliches hast, dass der Antrag wenigstens eingegangen ist.
Ich würde vielleicht nach der Frist anrufen und mitteilen, dass nun wohl der Antrag als bewilligt anzusehen ist?!?

Viel Glück und
lG,

Candy74
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Re: 5 Wochenfrist -Vorgehensweise

Beitrag von Candy74 » 13 Feb 2016, 21:53

Danke für Deine Antwort.
Ich habe den Antrag persönlich bei der Ikk abgegeben und der Sachbearbeiter hat ihn in meinem Beisein durchgesehen um zu überprüfen, ob alle Unterlagen vollständig sind.
"Gott schuf die Zeit - von Eile hat er nichts gesagt"

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Thats_me
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Re: 5 Wochenfrist -Vorgehensweise

Beitrag von Thats_me » 13 Feb 2016, 22:32

Ich drücke dir weiterhin ganz feste die Daumen. Der Montag wird dann wohl für uns beide ein spannender Tag.
Bild LG Tanja

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Candy74
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Re: 5 Wochenfrist -Vorgehensweise

Beitrag von Candy74 » 13 Feb 2016, 22:39

Danke Tanja,
Meine Daumen für Dich sind auch fest gedrückt! !!
"Gott schuf die Zeit - von Eile hat er nichts gesagt"

Sibbo
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Re: 5 Wochenfrist -Vorgehensweise

Beitrag von Sibbo » 14 Feb 2016, 10:29

Hallo Danja,
bei mir war auch dann bereits die 5 Wochenfrist überschritten, allerdings wusste ich, dass der Antrag zum MDK gegangen ist. Ich habe die KK dann angeschrieben und sie lt. Patientenrechtegesetz um Bewilligung bzw. Kostenübernahme der Mutter-Kind-Massnahme ,da die Bewilligungszeit 3 bzw. 5 Wochenfristen abgelaufen war, gebeten. Zwischendurch kam die Ablehnung. Nach 10 Tage hatte die KK sich immer noch nicht gemeldet. Habe dann die Kurberatung gewechselt. Meine Kurberaterin hat dann nochmal eine Nachricht an die KK gesendet auf einmal war innerhalb von 4 Tagen die Kur bewilligt.
Hast du deinen Antrag über eine Kurberatung gestellt ? Vielleicht können die dir helfen.

ich drück dir die Daumen.

Candy74
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Re: 5 Wochenfrist -Vorgehensweise

Beitrag von Candy74 » 14 Feb 2016, 11:04

Hallo Sibbo,
dass der Antrag beim MDK ist, weiss ich ja auch...da hatte ich eh mit gerechnet, da es ja vorzeitig ist...

Ich habe allein beantragt ohne Kurberatungsstelle...

Aber was tue ich jetzt morgen? Abwarten, nochmal anrufen, alleine schreiben oder mir Beistand von einer Kurberatung holen???

Liebe Grüße,
Danja
"Gott schuf die Zeit - von Eile hat er nichts gesagt"

Sibbo
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Re: 5 Wochenfrist -Vorgehensweise

Beitrag von Sibbo » 14 Feb 2016, 11:49

Hallo Danja,
du kannst ja erstmal der Krankenkasse schreiben, dass lt. Patientenrechtegesetz die 3 bzw. 5 Wochenfrist bei der Beantragung deiner Kur bereits verstrichen sind und du um Genehmigung bzw. Übernahme der Kosten für deine Mutter-Kind-Kur bittest. Es macht vielleicht auch noch Sinn sich an eine Kurberatungsstelle zu wenden. Ich hatte mich dann an die Mütterkurhilfe Hamburg Frau Voss gewandt. Sie ist sehr kompetent und hat mir auch sehr geholfen.
Ich habe dir mal den Link vom Patientenrechtegesetz kopiert, da steht alles drin.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html

Ich drück dir die Daumen, dass der Antrag genehmigt wird.

LG

Candy74
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Re: 5 Wochenfrist -Vorgehensweise

Beitrag von Candy74 » 14 Feb 2016, 11:56

Vielen Dank für deine Antwort, Sibbo.
Also lieber nur schriftlich oder morgen nochmal nachfragen, wie der Stand der Bearbeitung ist?
"Gott schuf die Zeit - von Eile hat er nichts gesagt"

Sibbo
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Re: 5 Wochenfrist -Vorgehensweise

Beitrag von Sibbo » 14 Feb 2016, 15:12

Hallo,
ich würde es schriftlich machen.

LG

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