Wunschklinik wurde abgelehnt
Verfasst: 26 Dez 2016, 06:49
Guten Morgen zusammen,
mein Kurantrag wurde von der Barmer genehmigt aber meine Wunschklinik Königshörn wurde von der Barmer abgelehnt. Ich habe dann dieses Formular von derHomepage der Klinik runtergeladen und jetzt kam die offizielle Absage zur Klinik. Die Dame in Königshörn sagte mir, dass sie auch andere Patientinnen der Barmer haben also scheint es ja zu gehen.
Die Barmer erklärt, dass es ein Urteil des Bundessozialgerichts gibt (AZ B1 KR 53/12 R) nachdem gesetzlich Versicherte an de Vorsorgeeinrichtungen der Krankenkasse gebunden sind. Außerdem würde auf die persönliche Lebenssituation (Hör-/Sehbehinderte), Alter, Geschlecht, Familie und religiöse Bedürfnisse Rücksicht genommen werden. Die Barmer sei dazu verpflichtet, wenn mehrere Kliniken in gleicher Weise diese Anforderungen erfüllen, die Klinik mit den günstigsten Vergütungssätzen zu nehmen. Es wird weiterhin auf das Wirtschaftlichkeitsgebot verwiesen und darauf, dass die Maßnahmen in der von der Barmer vorgeschlagenen Klinik in gleicher Weise durchgeführt werden könnten.
Nun stellen sich mir 2 Fragen. Zum einen ist das Urteil aus 2013, das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch aus 2015. Ist das Urteil dann überhaupt noch relevant?
Zum anderen wird ja explizit auch in Stellungnahmen vom Müttergenesungswerk u.a. darauf hingewiesen, dass Ablehnungen allein mit der Begründung der Wirtschaftlichkeit/einen höheren Tagessatz nicht zulässig sind. Weiß jemand, wo genau das mit der Wirtschaftlichkeit im Gesetzt steht?
Hat jemand Erfahrungen damit und die Klinik doch noch bewilligt bekommen?
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen!
mein Kurantrag wurde von der Barmer genehmigt aber meine Wunschklinik Königshörn wurde von der Barmer abgelehnt. Ich habe dann dieses Formular von derHomepage der Klinik runtergeladen und jetzt kam die offizielle Absage zur Klinik. Die Dame in Königshörn sagte mir, dass sie auch andere Patientinnen der Barmer haben also scheint es ja zu gehen.
Die Barmer erklärt, dass es ein Urteil des Bundessozialgerichts gibt (AZ B1 KR 53/12 R) nachdem gesetzlich Versicherte an de Vorsorgeeinrichtungen der Krankenkasse gebunden sind. Außerdem würde auf die persönliche Lebenssituation (Hör-/Sehbehinderte), Alter, Geschlecht, Familie und religiöse Bedürfnisse Rücksicht genommen werden. Die Barmer sei dazu verpflichtet, wenn mehrere Kliniken in gleicher Weise diese Anforderungen erfüllen, die Klinik mit den günstigsten Vergütungssätzen zu nehmen. Es wird weiterhin auf das Wirtschaftlichkeitsgebot verwiesen und darauf, dass die Maßnahmen in der von der Barmer vorgeschlagenen Klinik in gleicher Weise durchgeführt werden könnten.
Nun stellen sich mir 2 Fragen. Zum einen ist das Urteil aus 2013, das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch aus 2015. Ist das Urteil dann überhaupt noch relevant?
Zum anderen wird ja explizit auch in Stellungnahmen vom Müttergenesungswerk u.a. darauf hingewiesen, dass Ablehnungen allein mit der Begründung der Wirtschaftlichkeit/einen höheren Tagessatz nicht zulässig sind. Weiß jemand, wo genau das mit der Wirtschaftlichkeit im Gesetzt steht?
Hat jemand Erfahrungen damit und die Klinik doch noch bewilligt bekommen?
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen!