Grauzone?
Verfasst: 15 Nov 2017, 15:14
von Trixi1974
Hallo ihr Lieben,
ich hatte im Apr./Mai 2016 eine MMK Vorsorge und möchte gern nächstes Jahr wieder ein Kur beantragen, diesmal eine Reha. In den Begutachtungsrichtlinien der KK steht, dass die 4 Jahresfrist bei Vorsorge = Vorsorge und Reha = Reha besteht. Könnte dies ein Schlupfloch sein, dass die KK zumindest nicht wegen der Frist ablehnen kann?
Mein Arzt würde mir definitiv eine Reha attestieren, genug gesundheitliche Gründe gibt es bei mir dafür.
Bin auf eure Erfahrungen gespannt.
LG

Re: Grauzone?
Verfasst: 15 Nov 2017, 15:29
von Thor26
Hi:-),
es ist keine Grauzone, da es an sich unterschiedliche Maßnahmen sind. Und es ist richtig Vorsorge wird nur auf Vorsorge und Reha auf Reha angerechnet.
Re: Grauzone?
Verfasst: 15 Nov 2017, 15:38
von giuly
Meinst Du eine normale Reha über die RV oder MuKiReha über die Krankenkasse? Das sind ja schon zwei verschiedene Sachen. Aber auch wenn Du MuKiReha meinen solltest, hat man mir gesagt, dass diese Maßnahmen nicht miteinander "verrechnet " werden dürfen, so wie Du es nachgelesen hast.
Re: Grauzone?
Verfasst: 21 Nov 2017, 08:29
von Trixi1974
Genau, ich meine eine Mutter-Kind-Rehamaßnahe nach § 41 SGB. Vorsorge war ja § 24 SGB. Wenn die Kuren nicht aufeinander angerechnet werden dürfen, liegt die Chanca nicht schlecht ... würde ich sagen.

Re: Grauzone?
Verfasst: 21 Nov 2017, 16:17
von aufdemWeg
angerechnet werden dürfen sie nicht, da es verschiedene Sachen sind.
Bei mir war es so
Mutter-Kind-Kur durch Krankenkasse (ohne Kurerfolg), wegen verschlimmerung
daher Reha-Antrag über die RV
wurde abgelehnt. Gutachter der sagte: erst wieder in 3 Jahren - NUR über die KK wieder was
es würde zwar stimmen, dass nicht aufgerechnet werden darf, aber da es die gleichen Indikationen nur mit Verschlimmerung seien, würde es trotzdem gehen
daher Ablehnung
Ablehnung des Widerspruchs
Krankenkasse hat dann Fachkrankenhaus bezahlt. Weil sie MUSSTEN, Akutfall. Eigentlich wäre RV zuständig gewesen. Diese musste dann zwar auch noch ran, aber erst nachdem die weitere Maßnahme über die Krankenkasse nicht half.
Auch wenn sie es nicht dürfen
es könnte schon sein, dass es als Schlupfloch genutzt werden kann.
vor allem, wenn es gleiche Diagnosen sind.
Die vorzeitige Mutter-Kind-Kur (die vor dem Reha-Antrag) wurde von der Krankenkasse sofort genehmigt. Neue Diagnosen. Da brauchte ich noch nicht mal einen Widerspruch, obwohl die 4 Jahre bei weitem noch nicht um waren.