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Arbeitegeber behält Lohn weg Kurmaßnahme nachträglich ein

Verfasst: 28 Apr 2018, 19:54
von Lavendeltee
Trotz genehmigter und korrekt gemeldeter Kurmaßnahme von meiner Seite hat mir mein Arbeitegber (Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitern und im Sozial- und GEsundheitssektor!) im Nachhinein mein Gehalt einbehalten.

Wie ich ja hier schrieb war ich im Feburar/März 3 Wochen in mukikur. Das Gehalt am Monatsende kam Monatsende für März kam zunächst auch . Aber scheinbar war das Gnaze doch nicht ausgestanden.

Mit Blick auf meinen heutigen Gehaltseingang hat mich der Schlag getroffen: Mir fehlt aktuell in der Aprilzahlung gut über 2/3 des Gehalts. Nach meinem Rechnen (und da es keine besonderen Vorkommnisse in diesem Monat gab) muss mir mein AG wohl hinterrücks das GEhalt für den Zeitraum meiner Mukikur wieder eingestrichen haben, denn der Abzugsbetrag würde auf die Tage umgerechnet genau passen.

Ich bin total entsetzt und hätte mit sowas nicht gerechnet! Hab nun aber recherchiert und offenbar ist es gar nicht so selten und auch größere Unternehmen versuchen zu tricksen und auch die Taktik mit dem Geldeinstreichen im Nachhinein ist nicht unüblich.

Heute am Samstag kann ich natürlich niemanden anrufen oder irgednwas regeln. Meine Abrechnung liegt noch auf der Arbeitsstelle. ABer natürlich bin ich in Panik..Miete und Rechnungen müssen schließlich bezahlt werden.

Wem ist dies ebenfalls widerfahren bzw. wer weiß, wie ich mich verhalten soll? Muss ich nun zum Anwalt rennen? Ich hab nicht mal Geld dafür..könnt nur noch weinen....

Re: Arbeitegeber behält Lohn weg Kurmaßnahme nachträglich ei

Verfasst: 28 Apr 2018, 22:14
von rehkitz
Liegen aich keine anrechenbare Vorerkrankungszeitn vor, dass Du mit Kurbeginn in den KGBezug kommen würdest??

Ansonsten hilft nur mit dem Gesetz zu konfrontieren und vorab den BR einzuschalten, den es ja bei dieser Betriebsgröße geben muss.


LG,

Re: Arbeitegeber behält Lohn weg Kurmaßnahme nachträglich ei

Verfasst: 29 Apr 2018, 14:14
von Gartenprinzessin
Mir fehlen die Worte, fühl dich gedrückt. Gehe sofort am Montag zum Betriebsrat, der wird schon wissen, was zu tun ist.

Re: Arbeitegeber behält Lohn weg Kurmaßnahme nachträglich ei

Verfasst: 29 Apr 2018, 15:26
von Sylvi85
Während der Kurmaßnahme gilt man doch als krank und hat Anspruch auf Lohnfortzahlung oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Re: Arbeitegeber behält Lohn weg Kurmaßnahme nachträglich ei

Verfasst: 29 Apr 2018, 17:39
von aufdemWeg
Es gibt Beratungsscheine, wenn man nicht genug Geld für einen Anwalt hat.
Wo und wie man die bekommt, weiß ich nicht.

Ein Arbeitsgericht bietet wohl an bestimmten Tagen arbeitsrechtliche Beratungen an. Nicht im Detail, aber schon mal im Vorfeld: was man tun kann, ob man einen Anwalt braucht usw. Ich weiß nicht, ob das überall so ist. Eine Bekannte hat es mir mal gesagt, gebraucht habe ich es dann doch nicht. Daher ist die Info nur vom Hören sagen.

Abrechnungsschreiben abholen ist eine gute Idee.
Krankenkasse könnte vllt auch was wissen. Zumindest konnte mir meine beim Übergang zum Krankengeld weiterhelfen.

Re: Arbeitegeber behält Lohn weg Kurmaßnahme nachträglich ei

Verfasst: 29 Apr 2018, 18:29
von cuddle
Schau mal auf die Seite vom Müttergenesunfsertk. Es greift das Entgeldfortsetzungsgesetz. Wenn du nich ein bisschen weiter googelst ist es wohl der §9 der das regelt.
Netter Versuch :( deines Arbeitgebers aber damit wird er wohl nicht durchkommen. Also tief durchatmen und Montag gleich im Personalbüro anrufen und notfalls den Betriebsrat einschalten.

Re: Arbeitegeber behält Lohn weg Kurmaßnahme nachträglich ei

Verfasst: 29 Apr 2018, 21:45
von Biggi45
Also das verstehe ich nicht ganz.
Als ich im Januar/Februar zur Kur war, hat die Techniker mir einen Zettel beigelegt, den ich beim Arbeitgeber abgeben soll.
Der Arbeitgeber hat sich dann mein Gehalt wähernd der Kurzeit von der Kasse geholt.

Das Verhalten deines Arbeitgebers finde ich äusserst fragwürdig und unfair....abgesehen davon, dass es nicht rechtens ist.

Re: Arbeitegeber behält Lohn weg Kurmaßnahme nachträglich ei

Verfasst: 29 Apr 2018, 22:04
von rehkitz
Biggi45 hat geschrieben:Also das verstehe ich nicht ganz.
Als ich im Januar/Februar zur Kur war, hat die Techniker mir einen Zettel beigelegt, den ich beim Arbeitgeber abgeben soll.
Der Arbeitgeber hat sich dann mein Gehalt wähernd der Kurzeit von der Kasse geholt.

Das Verhalten deines Arbeitgebers finde ich äusserst fragwürdig und unfair....abgesehen davon, dass es nicht rechtens ist.

Warum das denn???
Die Maßnahme ist ganz klar im EGFZG geregelt und ggf. sind anrechenbare Voerkrankungszeiten anzuerkennen.

LG,