Hallo an alle und frohe Weihnachten.
Am Dienstag 18.12.18 habe ich meinen Kurantrag per Einschreiben an die KK geschickt. Nun überlege ich ob die Feiertage auch mit gerechnet werden bei der Bearbeitungsdauer. Es gibt ja die 3 Wochen und 5 Wochen Frist, da zählen die Wochenenden ja auch mit oder nur die Werktage? Wie ist das denn dann mit Heilig Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Sylvester und Neujahrstag. Rechne ich einfach vom 18.12. an 3 bzw. 5 Wochen? Dann wären am 8.1.19 die 3 Wochen um, oder?
Wann endet die 3 Wochen Frist?
- timochen0706
- Beiträge: 193
- Registriert: 16 Mär 2013, 16:13
Re: Wann endet die 3 Wochen Frist?
Ich würde jetzt mal ganz spontan sagen dass es da nach Werktagen geht.
Also werden keine Feiertage, Samstage und Sonntage gerechnet.
Also werden keine Feiertage, Samstage und Sonntage gerechnet.
Muki-Kur 2002 Gunzenhausen
Muki-Kur 2011,KG 11 Ostseeklinik Königshörn, Glowe Rügen
Muki-Kur 2015 Klinik Nordseeküste Cuxhaven
Muki-Kur 2019 KG 6 Ostseeklinik Königshörn,Glowe Rügen,24.04.-15.05.19
Liebe Grüße Klaudia
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Liebe Grüße Klaudia