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4 Jahres Frist - Datum des Antrags

Verfasst: 11 Apr 2019, 17:57
von Hummel
Hallo zusammen,

ich war im August 2015 zur Mutter Kind Kur.
Beantragt habe ich diese im November 2014 und genehmigt wurde sie im Dezember 2014.

Nun hab ich eine Frage: Gilt bei der 4 Jahres Frist das Datum wann ich zur Kur war, also August 2019? Oder gilt bei der 4 Jahres Frist das Datum der Genehmigung, also Dezember 2015?

Ich mache mir Gedanken, wann eine erneute Beantragung am besten wäre.

Vielen Dank für Eure Antworten

Hummel

Re: 4 Jahres Frist - Datum des Antrags

Verfasst: 12 Apr 2019, 11:05
von ELCHfuzzi
Es zählt das Kurantrittsdatum und nicht das Bewilligungsdatum.

Ich würde den Kurantrag schon stellen, evtl. mit dem Vermerk, dass du die Kur ab ..... antreten möchtest.

Viel Glück für den Antrag !

Re: 4 Jahres Frist - Datum des Antrags

Verfasst: 12 Apr 2019, 11:19
von Juddel
Die Vierjahresfrist beginnt am letzten Kurtag der letzten Kur.

Re: 4 Jahres Frist - Datum des Antrags

Verfasst: 12 Apr 2019, 12:27
von Maigloeckchen
Ich bin ziemlich genau alle 4 Jahre gefahren und den Antrag im gleichen Monat alle 4 Jahre gestellt. Gesetzlich gesehen, war der Antrag immer vorzeitig. Ich habe aber jedes Mal darauf hingewiesen, dass ich nicht vorzeitig ihren möchte und dass der Antrag nicht als vorzeitig gelten soll. Wegen der Vergabe der freien Plätze, muss ich ihn so rechtzeitig stellen. Es hat immer ohne Weiteres geklappt.

Re: 4 Jahres Frist - Datum des Antrags

Verfasst: 12 Apr 2019, 15:25
von Hummel
Vielen Dank für Eure Antworten, jetzt weiß ich Bescheid.

Schöne Ostern
Hummel