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Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 12 Apr 2019, 13:33
von ChiVe
Hallo,
heute kam nach 2 Wochen eine Antwort auf meinen Kurantrag. Es ist weder eine Zu- noch Absage. Der Antrag soll an den MDK weitergeleitet werden und sie melden sich, wenn ein Gutachten vorliegt.
Ich gehe dann mal davon aus, dass ich eine Absage bekommen werde. 😢
Ich ärgere mich so, dass ich die Selbstauskunft selber geschrieben, ohne mir Hilfe zu holen, wahrscheinlich wäre es dann wieder besser gelaufen....
Ich soll jetzt etwas Geduld haben... 🤔😔

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 13 Apr 2019, 10:14
von Juddel
Das der Antrag dem MDK vorgelegt wird, ist ganz normal. Hat nichts mit einer Absage zu tun.

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 13 Apr 2019, 20:39
von Faultiermama
Mein Antrag ging auch zum MDK und ich hab die Selbstauskunft auch selber geschrieben...

Immer Positiv denken, mein Antrag ging auch durch ;)

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 26 Apr 2019, 21:35
von ChiVe
Ich übe mich weiterhin in Geduld, aber die ganzen Feiertage tragen sicher nicht dazu bei, dass das Warten ein schnelles Ende hat... 🙈

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 25 Mai 2019, 17:19
von Diederichs
ChiVe hat geschrieben:
12 Apr 2019, 13:33
Hallo,
heute kam nach 2 Wochen eine Antwort auf meinen Kurantrag. Es ist weder eine Zu- noch Absage. Der Antrag soll an den MDK weitergeleitet werden und sie melden sich, wenn ein Gutachten vorliegt.
Ich gehe dann mal davon aus, dass ich eine Absage bekommen werde. 😢
Ich ärgere mich so, dass ich die Selbstauskunft selber geschrieben, ohne mir Hilfe zu holen, wahrscheinlich wäre es dann wieder besser gelaufen....
Ich soll jetzt etwas Geduld haben... 🤔😔
[/

Wann hast du den Antrag gestellt ? Die Kasse hat eine Bearbeitungszeit von max 3 Wochen, dann muss sie dich benachrichtigen. Sollte sie das nicht gemacht haben, gilt die Kur als genehmigt, bitte nach schauen da einige Kasse sich nicht daran halten. Sollte der MDK ablehnen sofort Widerspruch machen. 3 Zeiler warum die dringend gemacht werden muss, zb Hausaltsauflösung keiner zuhause weil Vater arbeiten ist.

Kurberatung Diederichs

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 05 Jul 2019, 07:05
von Thor26
Wann hast du den Antrag gestellt ? Die Kasse hat eine Bearbeitungszeit von max 3 Wochen, dann muss sie dich benachrichtigen. Sollte sie das nicht gemacht haben, gilt die Kur als genehmigt, bitte nach schauen da einige Kasse sich nicht daran halten. Sollte der MDK ablehnen sofort Widerspruch machen. 3 Zeiler warum die dringend gemacht werden muss, zb Hausaltsauflösung keiner zuhause weil Vater arbeiten ist.

Kurberatung Diederichs
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Das ist so nicht richtig, bei Anträgen nach § 24 SGB V, hat die Krankenkasse 3 Wochen Zeit um über den Antrag zu entscheiden, mit Einschaltung des MDK sind es 5 Wochen (nach dem Patientenrechtegesetz). Bei Mutter-Kind-Maßnahmen nach § 41 SGB V gilt das PRG und somit diese Fristen nicht.

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 05 Jul 2019, 10:47
von Juddel
Thor26 hat geschrieben:
05 Jul 2019, 07:05
Wann hast du den Antrag gestellt ? Die Kasse hat eine Bearbeitungszeit von max 3 Wochen, dann muss sie dich benachrichtigen. Sollte sie das nicht gemacht haben, gilt die Kur als genehmigt, bitte nach schauen da einige Kasse sich nicht daran halten. Sollte der MDK ablehnen sofort Widerspruch machen. 3 Zeiler warum die dringend gemacht werden muss, zb Hausaltsauflösung keiner zuhause weil Vater arbeiten ist.

Kurberatung Diederichs
Das ist so nicht richtig, bei Anträgen nach § 24 SGB V, hat die Krankenkasse 3 Wochen Zeit um über den Antrag zu entscheiden, mit Einschaltung des MDK sind es 5 Wochen (nach dem Patientenrechtegesetz). Bei Mutter-Kind-Maßnahmen nach § 41 SGB V gilt das PRG und somit diese Fristen nicht.
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Die KK hat 3 Wochen ab Eingang Zeit über den Antrag zu entscheiden, muss der Antrag zum MDK sind es 5 Wochen. Diese Fristen gelten auch bei Rehas, da ergibt sich das nur anders. Denn bei Mukikuren und Mukirehas ist immer die KK der Kostenträger, deshalb fallen hier die 2 Wochen Entscheidungsfrist zum rausfinden des richtigen Kostenträgers weg und somit sind es wieder 5 Wochen.

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 05 Jul 2019, 11:24
von Thor26
Bei Muki Reha gibt es keine PRG Frist diese gilt bei Vorsorgemaßnahmen. Entsprechend heißt es im § 13 Abs. 3a SGB V
Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14 bis 24 des Neunten Buches zur Koordinierung der Leistungen und zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen.

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 06 Jul 2019, 10:56
von Juddel
Thor26 hat geschrieben:
05 Jul 2019, 11:24
Bei Muki Reha gibt es keine PRG Frist diese gilt bei Vorsorgemaßnahmen. Entsprechend heißt es im § 13 Abs. 3a SGB V
Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14 bis 24 des Neunten Buches zur Koordinierung der Leistungen und zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen.
Natürlich gibt es auch bei Mukirehas Fristen. Genau wie es für Vorsorgekuren und Rehas über die KK und der RV Fristen gibt.

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 06 Jul 2019, 11:14
von Juddel
Juddel hat geschrieben:
06 Jul 2019, 10:56
Thor26 hat geschrieben:
05 Jul 2019, 11:24
Bei Muki Reha gibt es keine PRG Frist diese gilt bei Vorsorgemaßnahmen. Entsprechend heißt es im § 13 Abs. 3a SGB V
Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14 bis 24 des Neunten Buches zur Koordinierung der Leistungen und zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen.
Natürlich gibt es auch bei Mukirehas Fristen. Genau wie es für Vorsorgekuren und Rehas über die KK und der RV Fristen gibt.
Und für die Mukireha gelten dann laut Sozialgesetzbuch die Fristen für Kostenträger für Medizinische Rehas.