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Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 06 Jul 2019, 11:14
von Juddel
Juddel hat geschrieben:
06 Jul 2019, 10:56
Thor26 hat geschrieben:
05 Jul 2019, 11:24
Bei Muki Reha gibt es keine PRG Frist diese gilt bei Vorsorgemaßnahmen. Entsprechend heißt es im § 13 Abs. 3a SGB V
Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14 bis 24 des Neunten Buches zur Koordinierung der Leistungen und zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen.
Natürlich gibt es auch bei Mukirehas Fristen. Genau wie es für Vorsorgekuren und Rehas über die KK und der RV Fristen gibt.
Und für die Mukireha gelten dann laut Sozialgesetzbuch die Fristen für Kostenträger für Medizinische Rehas.

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 09 Jul 2019, 12:40
von Thor26
gibt es nicht nach 12 Wochen kann man höchstens Klage vor dem Sozialgericht wegen Untätigkeit einreichen.

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 09 Jul 2019, 13:02
von Juddel
Thor26 hat geschrieben:
09 Jul 2019, 12:40
gibt es nicht nach 12 Wochen kann man höchstens Klage vor dem Sozialgericht wegen Untätigkeit einreichen.
Gibt es wohl, natürlich gibt es auch für Mukirehas Bearbeitungsfristen bei der KK. Und zwar wie ich es oben beschrieben habe.

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 25 Jul 2019, 16:15
von Thor26
Juddel hat geschrieben:
06 Jul 2019, 11:14
Juddel hat geschrieben:
06 Jul 2019, 10:56
Thor26 hat geschrieben:
05 Jul 2019, 11:24
Bei Muki Reha gibt es keine PRG Frist diese gilt bei Vorsorgemaßnahmen. Entsprechend heißt es im § 13 Abs. 3a SGB V
Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14 bis 24 des Neunten Buches zur Koordinierung der Leistungen und zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen.
Natürlich gibt es auch bei Mukirehas Fristen. Genau wie es für Vorsorgekuren und Rehas über die KK und der RV Fristen gibt.
Und für die Mukireha gelten dann laut Sozialgesetzbuch die Fristen für Kostenträger für Medizinische Rehas.
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, nur sollte man sein Argumente belegen. Mich würde die gesetzliche Grundlage interessieren. Nach meiner Recherche habe ich keinen Passus gefunden.

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 21 Nov 2019, 18:36
von SuJuSi
Huhu...

bei mir sind nun 3 Wochen rum seit mir mitgeteilt wurde, das der Antrag zum MDK geht.
ich übe mich weiter in Geduld!

Grüße SuJuSi

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 01 Dez 2019, 18:15
von SuJuSi
Hallo ins Rund,
Antrag sollte zum MDK und nun kam einfach eine Absage von der KK.
Welche Frist gilt denn nun?
Der MDK war nicht aktiv...nur mit Schreiben nach Eingang und Zwischenschreiben angekündigt...
Bitte um Auskunft!
Ich gehe wohl in Widerspruch.
Grüsse SuJuSi

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 02 Dez 2019, 13:13
von zuckerwattenfee
Hey,
Ist natürlich ärgerlich, dass es nicht auf Anhieb geklappt hat...
Weißt du denn sicher, dass der MDK nicht mit einbezogen war?
Ich denke, wenn's doch angekündigt war, wird der bestimmt drüber geschaut haben...
Was steht in dem Schreiben der KK denn genau?

Widerspruch macht mit Sicherheit Sinn und würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall versuchen.

Vg

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 02 Dez 2019, 19:50
von milch12
Hallo,
Fordere bitte den Ablehnungsbescheid vom MDK von deiner Krankenkasse an, wenn du diesen bekommst, war dein Antrag beim MDK.
Liebe Grüße

Re: Post von der Krankenkasse: MDK

Verfasst: 26 Dez 2019, 09:05
von SuJuSi
Hallo ins Rund,
mein Widerspruch ist raus und Schreiben MDK angefordert. Klinik hat Platz bis 14.1.20 reserviert und würde wohl um 4 Wochen verlängern. Ich übe mich in Geduld.
Grüsse SuJuSi