Vielleicht ist es für jemanden interessant, deshalb stelle ich den Link hier mal ein:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/wann ... -kur-zahlt
Es geht darum, dass das Bundessozialgericht entschieden hat, dass die GKV die Kosten für privat versicherte Begleitkinder übernehmen muss, wenn sie die Kur der gesetzlich versichterten Mutter bewilligt hat. Schließlich ist die Maßnahme für die Mutter und ihr sollte die Maßnahme ermöglicht werden.
Neues Urteil: Mutter GKV, Begleitkinder PKV
-
- Beiträge: 252
- Registriert: 30 Dez 2013, 12:15
Re: Neues Urteil: Mutter GKV, Begleitkinder PKV
Hier geht es aber in dem Urteil um Begleitkinder, das heißt gesunde Kinder. Und da übernehmen die meisten Kassen die Kosten anstandslos.