Befreiung von der Zuzahlung

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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 14 Mär 2011, 18:36

Doch zählt es...... Steht auf den unterlagen auch drauf...


Bei der Steuer zählt es nicht... Vielleicht hatte die Dame das im Kopf?

KIndesunterhlat ist Einkommen des Kindes... und wird genauo gerechnet als wenn Kind als Filmstar ein immens hohes eigenes Einkommen hätte...

Die Dame soll noch mal in irhe Unterlagen schauen... ;)

blaue_rose_77

Beitrag von blaue_rose_77 » 14 Mär 2011, 18:40

Die hat mir den Antrag zur Befreiung heute fertig gemacht..... ich werde es sehen, wenn er da ist..... Die Kinder bekommen Unterhaltsvorschuß, ob das voll angerechnet wird? Boah ich blicke da nicht mehr durch.......

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Mahols
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Beitrag von Mahols » 14 Mär 2011, 19:13

Unterhaltsvorschuss ist denke ich auch Unterhalt von Dritten (vom Jugendamt halt). Ich denke, die Dame hat da schlichtweg einen Fehler gemacht - zu Deinen Gunsten!

LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike


06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 14 Mär 2011, 19:50

Soweit ich weiß ist Unterhaltsvorschuß eben ein Unterhaltsersatz..... Eine Sozialleistung .Und damit nicht anrechnbar....

blaue_rose_77

Beitrag von blaue_rose_77 » 14 Mär 2011, 20:08

Also ich nehme auch an, das die Dame nicht wirklich Ahnung hatte und da der Kleine chronisch krank ist, wird ja nur 1% berechnet.

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sternschnuppe5
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Beitrag von sternschnuppe5 » 14 Mär 2011, 22:33

... und wenn du wirklich zu viel Beitrag bzw. Zuzahlungen geleistet hast, kannst du diese von der KK wieder zurückfordern. Innerhalb 2 Jahre.

So bekomme ich gerade von 2009 bis auf 76€ unsere kompletten Zuzahlungen wieder. Da ich zur Kur war und man GG OP an der Bandscheibe hatte, ist der Betrag nicht unerheblich #D
Die TK, KK meines GG , hat schon erstattet und mir dann noch gleich ausgefüllte Unterlagen für die IKK zugeschickt(meine damalige KK), damit ich meine Zuzhalungen einfordern kann.

Formulare kannst du meist auf der Homepage der KK runterladen oder telefonisch anfordern.

Viel Glück

Bin übrigens durch dieses Forum hier auf den Erstattungsrechner gestossen und habe dann erfolgreich mein Glück versucht ;) Vielen Dank (**)

Nicki+Tolu

Beitrag von Nicki+Tolu » 15 Mär 2011, 13:53

Also es ist DEFINITIV so das der Kindesunterhalt NICHT zu meinem Einkommen zählt,denn ich glaube nicht das die Krankenkasse mir jetzt sonst rund 400 Euro zurück erstattet hätte wenn es doch so wäre.

Ich bin seit letztem Jahr Mai geschieden,seit Juli bin ich Freiwillig bei der Barmer versichert und mein Kind bei mir Familienversichert,da ich auch davon ausgegenagen bin das mein Unterhalt von 1,100 Euro zu meinem Einkommen zählt,habe ich das so auch angegeben. Siehe da,jetzt durch dei Kur und den Antrag auf Befreiiung, sagte man mir doch,das ich doch viel zu viel gezahlt hätte,weil ich bekomme 811 Euro Trennungs/nachehelichen unterhslt und Tom-Luca 289 Euro,und somit wurde es NEU berechnet und siehr da,ich bekomme das Geld zurück von #Juni 10 bis heute!!!



Alo kann ich mir nicht vorstellen das der kindesunterhalt zählt...oder???????Glaubt ihr die Barmer macht das aus Spaß mir so vie Geld zurück zu zahlen!!!

Nicki+Tolu

Beitrag von Nicki+Tolu » 15 Mär 2011, 13:54

...ach so und bei der Befreiiung zählt auch nur Mein einkommen...nicht das von dem kleinen.......

hab ich allesschriftlich und bin schon befreit....somit denke ich das ihr euch da vielleicht doch noch mal Informieren solltet......

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 15 Mär 2011, 14:28

Wir haben uns informiert........ Und es gilt immer das gesamte Familieneinkommen.. Ich habe diesen Antrag mehrfach hier liegen gehabt und zwar von der barmer / GEK und da stand immer drauf : Anzugeben ist das gesamte Familieneinkommen..... inkls Unterhalt für Kinder etc...Der zähölt nämlich zwar nicht als Dein Einkommen..... soweit ist das richtig.... aber eben als Einkommen des Kindes.... Und das muss auch angegeben werden..

Diese Befreiung ist nix anderes als eine Sozialleistung...... Und auch bei allen anderen Sozialleistungen die ich kenne zählt immer der Kindesunterhalt mit.... Natürlich nicht zu deinem Einkommen - logisch - sonder zu dem des Kindes... aber - auch das muss angegeben werden......


Ist doch schön für dich das die SB sich zu deinen Gunsten geirrt hat....

Ich gönne das jedem----- Rein rechtlich ist es anders... diese Auskunft habe ich wie gesagt auch von der Barmer / GEK-----

Nicki+Tolu

Beitrag von Nicki+Tolu » 15 Mär 2011, 14:34

ich hab mic auch nformiert...und hab es schwarz auf weiss....aber trotz allem wird der kindesunterhalt nicht mit eingerechnet...weder zu der Berechnung des Beitrages noch zur der Befreiiung der zuzahlung.

Ja klar steht das auf den anträgen...hab ich ja auch alles so fein säuberlich ausgefüllt,und so abgegeben,und es hat nie ein hahn gekräht...aber jetzt ist es anders, und es zählt nicht mit zur Berechnung der Unterhalt für den kleinen.....

Warst duvor Ort? Ich war es nun letzte woche extra wegen den Unstimmigkeiten die mir auch gesagt wurden, und vor Ort wurde alles geändert und neu berechnet......

mir hat das am Anfang auch kener gesagt...aber ich zahl doch nicht viel mehr Geld wenn ich das nicht muss.

Bist du verheiratet???? Das Kindergeld zählt ja auch nicht..........

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